3606/AB XXIII. GP
Eingelangt am 24.04.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky, Ing. Hofer und weitere Abgeordnete haben am 29.02.2008 unter der Nr. 3656/J, an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Multikulti - Polizei“ gerichtet:
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Da alle Bewerber für den Polizeidienst das Erfordernis der österreichischen Staatsbürgerschaft erfüllen müssen, wird nur alleine dieser Aspekt für die Aufnahme überprüft. Gesonderte Aufzeichnungen über allfällige frühere Nationalitäten werden nicht geführt.
Zu Frage 3:
Nachstehende werden die angefragten Zahlen von Exekutivbediensteten dargestellt:
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BM.I gesamt |
27.200 |
|
davon (LPK,SID) |
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Burgenland |
1.672 |
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Kärnten |
1.989 |
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Niederösterreich |
4.753 |
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Oberösterreich |
3.498 |
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Salzburg |
1.517 |
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Steiermark |
3.391 |
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Tirol |
1.923 |
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Vorarlberg |
909 |
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Wien |
6.530 |
Zu Frage 4 und 7:
Es gibt für Bewerber mit Migrationshintergrund im Sinne der Gleichbehandlung keine eigenen Auswahlkriterien. Die Auswahl erfolgt von der Dienstbehörde nach dem bei der Auswahlprüfung erzielten Punkteergebnis.
Zu Frage 5:
Die Ausbildung erfolgt bei den Bildungszentren der Sicherheitsexekutive. Eine eigens zugeschnittene Ausbildung gibt es nicht.
Zu Frage 6:
Bewerber mit Migrationshintergrund müssen die gleiche Qualifikation aufweisen wie Bewerber ohne Migrationshintergrund. Das Religionsbekenntnis ist für die Aufnahme unerheblich und wird auch nicht erfragt.
Zu Frage 8:
Da es keine gesonderten Aufnahmebedingungen für Bewerber mit Migrationshintergrund gibt, wird kein prozentueller Anteil festgelegt.
Zu Frage 9:
Die Vorteile im täglichen Dienstbetrieb liegen in der entsprechenden Kenntnis der Sprache und der jeweiligen Kulturkreise. Aufgrund der gleichen Qualifikation der Polizisten mit Migrationshintergrund sind keine Nachteile bekannt.
Zu Frage 10 und 11:
Es gibt für Bewerber mit Migrationshintergrund kein eigenes Auswahlverfahren.
Zu Frage 12:
Da es keine gesonderte Ausbildung für Bewerber mit Migrationshintergrund gibt, entstehen keine gesonderten Ausbildungskosten.