3607/AB XXIII. GP
Eingelangt am 24.04.2008
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BM für Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: BMSK-10001/0071-I/A/4/2008 Wien,
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3629/J der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde, wie folgt:
Frage 1:
Die Repräsentationsausgaben inkl. der Ausgaben für Repräsentation im Rahmen der EU‑Ratspräsidentschaft 2006 betrugen:
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a) 2005 |
34.865,45 € |
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b) 2006 |
33.059,59 € |
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c) 2007 |
37.732,26 € |
Frage 2:
Die Repräsentationsausgaben meines Ressorts für die EU‑Präsidentschaft betrugen:
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a) 2005 |
0,00 € |
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b) 2006 |
38,20 € |
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c) 2007 |
0,00 € |
d) Die Ausgaben von 38,20 € erfolgten im Zusammenhang mit einer Einladung zu einem Mittagessen an eine schwedische Delegation unter Anwesenheit der schwedischen Ministerin Lena Hallengren im Rahmen der Konferenz „Demographische Herausforderung – Familie braucht Partnerschaft“.
Frage 3:
Ja. Personenbezogene Kreditkarten wurden zwei Mitarbeitern des Ministerbüros zur Verfügung gestellt.
Frage 4:
Die Nutzung der Kreditkarten erfolgt unter Heranziehung der „Richtlinien für den Einsatz von Bundes-Kreditkarten in Bundesdienststellen (RBK)“ des Bundesministeriums für Finanzen.
Frage 5:
Nein. Die Kreditkarte darf für Zahlungen verwendet werden, die im Zuge von Inlands- und Auslandsdienstreisen anfallen. Die Kreditkarte darf allerdings nicht für die Bezahlung von vom Karteninhaber im Wege der Reiserechnung geltend zu machenden Rechnungen verwendet werden. Die Benutzung für private Zahlungsverpflichtungen ist nicht zulässig.
Fragen 6, 7 und 8a:
Die Ausgaben für beide Kreditkarten betrugen:
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a) 2004 |
0,00 € |
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b) 2005 |
0,00 € |
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c) 2006 |
0,00 € |
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d) 2007 |
3.811,16 € |
Bei diesen Ausgaben handelte es sich zur Gänze um sonstige Ausgaben.
Fragen 8b, 8c und 9:
Nein.
Frage 10:
Ja.
Frage 11:
Nein.
Frage 12:
Pro Kreditkarte gilt ein Limit in der Höhe von 5.000 € pro Monat.
Frage 13:
Die Überprüfung der Zweckmäßigkeit von Zahlungen, die über die Kreditkarten getätigt werden, erfolgt im Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz einerseits durch den jeweiligen Vorgesetzten des Karteninhabers und andererseits durch die die Abwicklung der Kreditkartenabrechnung durchführenden Organisationseinheiten (im konkreten Fall durch den Haushaltsreferenten).
Mit freundlichen Grüßen