3608/AB XXIII. GP
Eingelangt am 24.04.2008
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BM für Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: BMSK-10001/0051-I/A/4/2008 Wien,
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3642/J der Abgeordneten Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter wie folgt:
Fragen 1 bis 9:
Die Fragen beziehen sich auf die Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld. Angelegenheiten der Familienpolitik, insbesondere die Angelegenheiten des Familienlastenausgleiches, fallen jedoch nach den Bestimmungen des Bundesministeriengesetzes 1986 in den Wirkungsbereich der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend; eine Zuständigkeit meines Ressorts ist somit nicht gegeben. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich von einer inhaltlichen Beantwortung der Fragen absehe.
Mit freundlichen Grüßen