3609/AB XXIII. GP

Eingelangt am 24.04.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau                                                                                               

Präsidentin des Nationalrates                                                     (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSK-40001/0022-IV/7/2008                                           Wien,

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3643/J der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend einen Pflegefall in Steyr wie folgt:

 

Frage 1:

Aus den Angaben von Frau Födinger in ihren Schreiben an das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz (BMSK) war ersichtlich, dass sie jedenfalls bis Ende November 2007 (letzte Eingabe) zuhause betreut und gepflegt wurde; seitens meines Ressorts kann jedoch keine Angabe dazu gemacht werden, ob sich an ihrer Pflegesituation seither grundlegende Veränderungen ergeben haben.

 

Frage 2:

Nach den eigenen Angaben von Frau Födinger, die sich auch mit den Ausführungen im Einleitungstext der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage decken, steht Frau Födinger im Bezug eines vom Land Oberösterreich gewährten Pflegegeldes der Stufe 7.

 

Frage 3:

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Bundessozialamtes werden in derartigen Fällen ersucht, mit der betreuungsbedürftigen Person oder deren Angehörigen Kontakt aufzunehmen und alle in Betracht kommenden Hilfsmöglichkeiten zu prüfen. Dies ist auch im Fall von Frau Födinger geschehen.

 

Frage 4:

Frau Födinger wurde im Rahmen der kostenlosen Hotline des Bundessozialamtes mehrfach (Juli und August 2007) ausführlich über die Unterstützungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der 24-Stunden-Betreuung informiert.

In der Folge ersuchte Frau Födinger eine Mitarbeiterin des Bundessozialamtes, Landesstelle Oberösterreich, ihren Fall auch dem BMSK zur Prüfung der Hilfsmöglichkeiten vorzulegen.

 

Seitens meiner zuständigen Fachsektion wurde auf Grund der Kritik von Frau Födinger wonach im Bereich Steyr keine ausreichende Versorgung in Bezug auf ambu- lante Dienste bestehe, darauf hingewiesen, dass die Verantwortung für ein ausrei-  chendes und den Bedürfnissen angepasstes Angebot an ambulanten Diensten beim   jeweiligen Bundesland liegt.

Gleichzeitig wurde mit dem Amt der Oberösterreichischen Landesregierung Kontakt aufgenommen und dieses ersucht, Frau Födinger bei der Lösung ihres Betreuungsproblems behilflich zu sein.

 

Nach den mir vorliegenden Informationen wurden bei Frau Födinger in den vergangenen 4 Jahren mehrere Hausbesuche durch die regional zuständige Sozialarbeiterin durchgeführt und stets versucht, im Rahmen der Mobilen Begleitung eine für sie akzeptable Lösung ihres Betreuungsproblems zu finden. Frau Födinger wurde z.B. im Rahmen von Helferkonferenzen aber auch schriftlich über in Frage kommende Hilfsmöglichkeiten, Angebote und Kapazitäten beraten. Es wurde ihr insgesamt – wie die Oberösterreichische Landesregierung mitteilte – Hilfestellung angeboten, die über das übliche Ausmaß hinausgeht.

 

So wird etwa der Selbstversicherungsbeitrag in der Krankenversicherung für Frau Födinger ausnahmsweise vom Land Oberösterreich übernommen. Weiters erfolgte auch eine kostenlose rechtliche Beratung und Unterstützung durch den Träger Miteinander GmbH.

 

Es gab – nach Auskunft der Oberösterreichischen Landesregierung – zahlreiche intensive Bemühungen, für Frau Födinger annehmbare Betreuungslösungen zu erreichen, welche von der Betroffenen aber nur zum Teil angenommen wurden.

 

Frage 5:

Ich darf in diesem Zusammenhang auf die Beantwortung der Fragen 3 und 4 verweisen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen