3612/AB XXIII. GP

Eingelangt am 24.04.2008
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BM für Gesundheit Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0022-I/A/3/2008

Wien, am       23. April 2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 3600/J der Abgeordneten Ursula Haubner, Mag. Gernot Darmann und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 5 und 7:

Da nach den Bestimmungen der österreichischen Bundesverfassung in Angelegenheiten des Jugendschutzes den Ländern sowohl hinsichtlich Gesetzgebung als auch Vollziehung die Zuständigkeit vorbehalten ist, habe ich als Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend die Initiative ergriffen und die Länder zu Verhandlungen zur Vereinheitlichung der Jugendschutzbestimmungen eingeladen.

 

Die wiederholten Fälle von exzessivem Alkoholmissbrauch durch Jugendliche im Sommer 2007 haben mich veranlasst, die für Angelegenheiten des Jugendschutzes zuständigen Landesräte zu einem Runden Tisch einzuladen, um in einem ersten Schritt die Bestimmungen zur Regelung des Alkoholkonsums in den Jugendschutzgesetzen der Länder zu harmonisieren.

 

Bei der ersten Sitzung zum Runden Tisch am 2. Juli 2007 nahmen Landesrat Ackerl aus Oberösterreich und Landesrätin Scharrer aus Salzburg teil. Alle anderen Landesräte ließen sich durch die zuständigen Beamten vertreten. Bei der zweiten Sitzung am 10. Oktober 2007 ließen sich alle Landesräte durch Beamte vertreten.

 

Seitens des BMGFJ wurde ein Textvorschlag ausgearbeitet, der als Grundlage für eine bundesweit einheitliche Regelung in die Jugendschutzgesetze aller neun Bundesländer Eingang finden sollte. Wesentliche Eckpunkte der Regelung waren

ein generelles Alkoholverbot für junge Menschen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr und ein Verbot von gebrannten alkoholischen Getränken ab dem vollendeten 16. Lebensjahr in der Öffentlichkeit.

 

Die Ländervertreter sprachen sich ausdrücklich gegen eine einheitliche Regelung in den Jugendschutzgesetzen aus. Einvernehmen konnte in den Verhandlungen mit den Ländern nur dahingehend erzielt werden, dass das Problem des Alkoholmissbrauchs nicht allein durch gesetzliche Maßnahmen gelöst werden kann. Um den Schutz der Jugend sicherstellen zu können, ist eine enge Kooperation und Vernetzung aller betroffenen Behörden und Einrichtungen auf Landes- und Bundesebene unabdingbar.

 

Ich habe daher ein Alkoholforum als dauerhafte Plattform eingerichtet, auf der Fachleute, basierend auf nationalen und internationalen Vorgaben, Fragen zum Thema Alkohol diskutieren, Probleme erkennen, Konzepte und Strategien erarbeiten und deren Umsetzung betreiben. Im Alkoholforum sind unter anderem alle relevanten Ministerien, die Verbindungsstelle der Länder, Gemeindebund, Städtebund, die Sozialpartner und einschlägige Institutionen vertreten.

 

Dessen ungeachtet trete ich nach wie vor für die Vereinheitlichung der Jugendschutzgesetze ein. Aus meiner Sicht lässt sich die langjährige Forderung nach einheitlichen, einfachen und vor allem auch für Jugendliche verständliche Jugendschutzbestimmungen im Wege einer Verfassungsänderung am besten verwirklichen.

 

Frage 6:

Im Hinblick auf die geltende verfassungsrechtliche Regelung und die fehlende Kooperationsbereitschaft der Länder, an der Vereinheitlichung der Jugendschutzbestimmungen mitzuwirken, erachte ich eine Enquete zum Thema „Bundeseinheitlicher Jugendschutz“ nicht für sinnvoll.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin