3613/AB XXIII. GP

Eingelangt am 24.04.2008
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BM für Gesundheit Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0023-I/A/3/2008

Wien, am      23. April 2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 3601/J der Abgeordneten Ursula Haubner und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Einleitend wird bemerkt, dass mit Einführung des Kinderbetreuungsgeldes durch den damaligen Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen, Mag. Haupt, eine gesetzliche Bestimmung geschaffen wurde, wonach der Aufwand für Informationsmaßnahmen betreffend das Kinderbetreuungsgeld aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen zu tragen ist. Gleichzeitig wurde budgetär für derartige Informationsmaßnahmen vorgesorgt. In Entsprechung dieser gesetzlichen Bestimmung wurde im Zusammenhang mit den umfassenden Änderungen beim KBG ab 1.1.2008 auch eine Informationskampagne gestartet.

 

Die Überprüfung der Zuverdienstgrenzen samt etwaigen Rückforderungen im Überschreitungsfall entspricht der geltenden Gesetzeslage, welche zweifellos einzuhalten ist.

 

Frage 1:

Die Gesamtkosten für die Kampagne betragen voraussichtlich rund EUR 880.000  (excl. USt). Die Endabrechnung findet im Anschluss an die Messe (siehe Frage 3) statt.

 

Die Kosten betreffend Idee, Konzeption, Graphik, Fotorechte etc. für die Inserate, die Broschüren und den Leporello betragen EUR 36.000 excl. USt.

Die Produktionskosten für die Broschüren Kinderbetreuungsgeld (70.000 Stück), Kinder brauchen Liebe und… (150.000 Stück) und den Leporello (5.000 Stück) betragen EUR 69.000 excl. USt.

Die Kosten der Broschüren betragen somit 0,20 Euro pro Stück, für den Leporello 0,31 Euro pro Stück.

Die Broschüre Kinder brauchen Liebe und… wird im Jahr 2008 allen Mutter-Kind- Boxen, die anlässlich der Geburt allen Müttern ausgeteilt werden, beigelegt, um dem Informationsbedarf junger Eltern gerecht zu werden. 

 

Zu den Schaltkosten der Inserate siehe Frage 2.

 

Die Produktionskosten für den Rundfunkspot betragen EUR 4.500 (exkl. USt).

Die Schaltkosten für die drei Rundfunkspots betragen EUR 57.787,69 (exkl. WA, exkl. USt)

 

Fragen 2 und 3:

In folgenden österreichischen Printmedien wurden bzw. werden in diesen Tagen im Rahmen der Kampagne Inserate geschaltet. Die Nettokosten (excl. WA, excl. USt) hiefür belaufen sich auf:

 

Krone Österreichweit

70.886,34

Kurier

30.027,36

Der Standard

21.647,14

Die Presse

30.434,39

Kleine Zeitung Steiermark/Kärnten

57.466,54

OÖ Nachrichten

43.320,00

Salzburger Nachrichten

33.224,47

Tiroler Tageszeitung

33.740,02

Vorarlberger Nachrichten

41.503,97

Heute Wien

5.984,00

Volksblatt (OÖ)

5.800,00

News

15.490,00

Krone Bunt

89.488,00

Bezirksblätter (T, Szb, Bgl, NÖ, OÖ)

41.351,14

Bezirksblatt Wien

8.800,00

Kärntner/ Stmk. Woche

21.260,00

NÖN

11.491,20

Woman

30.244,50

Eltern Österreich

 

23.400,00

Brigitte

Maxima

 9.500,00

Fratz & Co

 4.425,00

Avusturya Turkiyem

730,00

Baby Aktuell

4.860,00

BGLD Familienjournal

9.545,00

NÖ Familienjournal

OÖ Familienjournal

TIR Familienjournal

Kath. Familienverband Österreichs

1.300,00

Österr. Kinderfreunde/Zeitung

2.000,00

Österr. Kinderfreunde/Jubiläumsband

3.000,00

Kinderhilfswerk/Broschüre

-

Mutter-Kind-Pass/Begleitheft

-

Die Unternehmerin

3.800,00

 

Die Kampagne endet grundsätzlich mit Ende März 2008. Im April erscheint ein Inserat in „Happy Baby“, Auflage 2008. Vom 30. Mai bis 1. Juni 2008 erfolgt im Rahmen der Kampagne noch eine Teilnahme des Ressorts an der Messe „Baby Expo“ in der Wiener Stadthalle.

 

Frage 4:

Von der Agentur wurden mehrere Sujets bzw. mehrere Radiospots vorgelegt. Mehrkosten sind dadurch nicht entstanden.

Es darf außerdem darauf hingewiesen werden, dass einerseits bei den Radiospots der Sozialtarif nur dann gewährt wird, wenn die Informationen möglichst breit gestreut sind und andererseits alle wesentlichen Informationen in einem 30‑Sekunden–Spot nicht untergebracht werden konnten.

 

Die Broschüren „Kinderbetreuungsgeld“ und „Kinder brauchen Liebe und…“ existieren seit vielen Jahren, bewährten sich stets und wurden auf Grund der gesetzlichen Änderungen neu aufgelegt.

 

Frage 5:

Bei Geburten ab 1.1.2008 stellt sich mit Stand KW 12 folgende Bezugsverteilung dar:

Variante 30 plus 6: 3981 Personen

Variante 20 plus 4: 1212 Personen

Variante 15 plus 3:  453  Personen

 

Bei Geburten bis 31.12.2007 sind bisher 4.856 Personen auf die Variante 20 plus 4 sowie 2.326 Personen auf die Variante 15 plus 3 umgestiegen.

 

Frage 6:

Es ist nicht beabsichtigt, die Zuverdienstgrenze abzuschaffen. Hinsichtlich der Begründung verweise ich auf die Beantwortung zu Frage 1 der an mich gerichteten parlamentarischen Anfrage 1926/J vom 18. Dezember 2007.


Fragen 7 und 8:

 

Zahlen zur Einkommensprüfung, KBG + KBZu, KJ 2002

 

 

 

 

 

 

 

 

 

KJ 2002

Anzahl der
erstellten Bescheide

Höhe Rückforderung gesamt

Höhe der einbezahlten Beträge (Vollzahlung)*

 

KBG

KBZu

KBG

KBZu

 

WGKK

33

255

€ 50.149,80

€ 218.443,10

€ 46.467,90

 

NÖGKK

24

174

€ 31.181,38

€ 156.796,23

€ 65.540,40

 

BGKK

0

19

€ 0,00

€ 20.543,40

€ 2.339,16

 

OÖGKK

23

151

€ 29.176,24

€ 143.061,46

€ 38.040,00

 

STGKK

11

105

€ 28.130,08

€ 100.975,18

€ 42.274,94

 

KGKK

6

51

€ 8.514,58

€ 44.365,65

€ 6.817,50

 

SGKK

6

39

€ 9.429,97

€ 31.691,18

€ 8.627,50

 

TGKK

4

30

€ 9.270,14

€ 30.071,48

€ 6.144,84

 

VGKK

5

26

€ 9.589,80

€ 30.318,18

€ 4.094,97

 

SVGW

20

25

€ 51.261,84

€ 19.331,75

€ 15.007,18

 

VAEB

0

13

€ 0,00

€ 13.648,52

€ 2.745,14

 

BVA

23

22

€ 26.386,48

€ 22.943,74

€ 11.644,95

 

SVB

2

15

€ 5.942,77

€ 18.343,62

€ 15.414,55

 

Summe

157

925

€ 259.033,08

€ 850.533,49

€ 265.159,03

 

 

 

 

 

 

 

 

Zahlen zur Einkommensprüfung, KBG + KBZu, KJ 2003

 

 

 

 

 

 

 

 

KJ 2003

Anzahl der
erstellten Bescheide

Höhe Rückforderung gesamt

Höhe der einbezahlten Beträge (Vollzahlung)*

 

KBG

KBZu

KBG

KBZu

 

WGKK

0

0

€ 0,00

€ 0,00

€ 0,00

 

NÖGKK

32

440

€ 77.793,74

€ 594.682,44

€ 163.863,54

 

BGKK

2

34

€ 5.027,38

€ 51.621,40

€ 6.541,68

 

OÖGKK

0

0

€ 0,00

€ 0,00

€ 0,00

 

STGKK

1

19

€ 5.303,45

€ 39.169,32

€ 0,00

 

KGKK

12

157

€ 17.450,48

€ 199.303,42

€ 5.920,62

 

SGKK

0

0

€ 0,00

€ 0,00

€ 0,00

 

TGKK

0

0

€ 0,00

€ 0,00

€ 0,00

 

VGKK

11

68

€ 46.917,00

€ 94.369,48

€ 29.489,45

 

SVGW

67

59

€ 246.835,64

€ 82.559,18

€ 51.495,57

 

VAEB

1

24

€ 639,32

€ 38.458,10

€ 4.510,76

 

BVA

34

61

€ 67.215,78

€ 84.399,03

€ 49.631,10

 

SVB

10

16

€ 49.227,64

€ 29.683,45

€ 36.945,51

 

Summe

170

878

€ 516.410,43

€ 1.214.245,82

€ 348.398,23

 

* Berücksichtigt sind nur Einzahlungen von Personen, die den gesamten Betrag auf einmal zahlen, eingezahlte Raten sind aus Gründen der Verhältnismäßigkeit des damit verbundenen Aufwandes nicht bezifferbar.

 

Frage 9:

Bis dato wurden 446 Klagen eingereicht.

 

Frage 10:

Dazu verweise ich auf meine Beantwortung zu Frage 12 der parlamentarischen Anfrage 1926/J.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin