3614/AB XXIII. GP

Eingelangt am 24.04.2008
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BM für Gesundheit Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0026-I/A/3/2008

Wien, am        23. April  2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 3613/J der Abgeordneten Mag. Laura Rudas und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Fragen 1 bis 10:

Als zuständige Verwaltungsbehörde ist mein Ressort verpflichtet, Gesetze, die im Nationalrat beschlossen wurden, zu vollziehen. So ist es auch mit dem Bundes-Jugendförderungsgesetz (B-JFG), in dem gerade den parteipolitischen Jugendorganisationen der im Nationalrat vertretenen Parteien eine besondere Stellung eingeräumt wurde, indem sich unter anderem die Höhe der Förderung an der Zahl der Abgeordneten orientiert.

 

Im Gegensatz zu den diversen Förderungsgebarungen der Länder ist somit eine Förderung für den RFJ keine Ermessenssache, sondern eine gesetzliche Verpflichtung, der ich nur dann nicht nachkommen darf, wenn die entsprechende Beweislage hinsichtlich nicht erfüllter Förderungsbedingungen durch eine Organisation vorliegt.

 

Der Ring Freiheitlicher Jugend Österreich (RFJ) erfüllt, wie auch jede andere parteipolitische und verbandliche Bundesjugendorganisation welche Basisförderung bezieht, gemäß eigenen Angaben, sowie gemäß den Vereinsstatuten alle notwendigen und gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen, die für den Bezug einer Förderung notwendig sind.

 

Die Aufgaben einer parteipolitischen Jugendorganisation unterscheiden sich inhaltlich von anderen Jugendorganisationen vor allem darin, dass es zu ihren Hauptaufgaben gehört, Jugendliche für Politik und vor allem für Parteipolitik – je nach Organisation und Ideologie – zu interessieren.

 

Nach den Ergebnissen der  „Jugendwertestudie 2006“  ist das Interesse der Jugendlichen für Politik in den vergangenen Jahren weiter zurückgegangen. 2006 geben nur noch 4 Prozent der jungen Frauen und Männer an, sich sehr für Politik zu interessieren. 39% der 14 bis 18-jährigen interessieren sich überhaupt nicht für Politik. Auch die politische Partizipation ist rückläufig, Wahlen sind jedoch aus Sicht der Jugendlichen die wichtigste Form der demokratischen Mitbestimmung, wobei sich 59% der Jugendlichen vorstellen können, wählen zu gehen.

 

Partizipation, Information, Politische Bildung und Förderung der Civil Citizenship sind nur einige der Eckpunkte die es gerade auch durch parteipolitische Jugendorganisationen zu verwirklichen gilt, wenn Jugendliche motiviert werden sollen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Deshalb habe ich auch „Wählen mit 16“ zu einem Förderungsschwerpunkt erklärt.

 

Als Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend obliegt es mir nicht, parteipolitische Ideologien von den verschiedensten Jugendorganisationen persönlich zu bewerten und dahingehend zu fördern bzw. eine Förderung abzulehnen, sondern das Gesetz zu vollziehen!

 

Frage 11:

Gemäß den Angaben des RFJ bekennt sich die Jugendorganisation der FPÖ zu allen Grundsätzen der Jugendarbeit gemäß § 3 des B-JFG.

 

Zu diesem Schluss kommt auch die Österreichische Bundes-Jugendvertretung (B-JV) in dessen Präsidium alle parteipolitischen Jugendorganisationen vertreten sind bzw. auch der geschäftsführende Verein der B-JV (Verein Österreichische Kinder- und Jugendvertretung - ÖJV), in dem ebenfalls die parteipolitischen Jugendorganisationen, auch der RFJ, Mitglied sind, gemäß der Erfüllung der Statuten § 2 Z 2 – ich zitiere: „ … Der Verein tritt allen militaristischen, rassistischen, sexistischen, nationalistischen, faschistischen und totalitären Tendenzen mit allen demokratischen Mitteln entschieden entgegen.“ und legen gemäß § 4 Z 2 der ÖJV-Statuten - ich zitiere: „Bekenntnis zur demokratischen Republik Österreich und zu den Grundwerten des Friedens, der Demokratie, der Menschenrechte und des Rechtsstaates“ ab.

 

Frage 12:

Die verschiedensten Vorwürfe gegen den RFJ sind mir bekannt, weshalb eine entsprechende Prüfung mit Beweislegung von mir veranlasst wurde, da Medienberichte keine Primärquellen sind. Wir leben in einem Rechtsstaat, in dem so lange die Unschuldsvermutung gilt, bis Gegenteiliges bewiesen wurde.

 

Eine Überprüfung des RFJ, inwiefern Verbindungen des RFJ zu neonazistischen Gruppierungen bestehen, obliegt NICHT meinem Ressort, sondern dem Bundesministerium für Inneres.

 

Frage 13:

Die Österreichische Bundes-Jugendvertretung, als Interessenvertretung der Jugendorganisationen, hat meinem Ressort keine Stellungnahme übermittelt, sondern lediglich eine Presseaussendung mit der Forderung um Überprüfung hinsichtlich eines Förderungsstopps an eine ihrer eigenen Mitgliedsorganisationen herausgegeben. Im Übrigen darf auf die Beantwortung der Frage 11 verwiesen werden.

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin