3615/AB XXIII. GP

Eingelangt am 24.04.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0027-I/A/3/2008

Wien, am        23. April  2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 3624/J der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

 

Frage 1:

Die Repräsentationsausgaben im BMGFJ betrugen insgesamt:

         im Jahr 2005:       auf die Beantwortung zur

parl. Anfrage Nr. 2231/J wird verwiesen;

         im Jahr 2006:       auf die Beantwortung zur

parl. Anfrage Nr. 2231/J wird verwiesen;

im Jahr 2007:       für den Zeitraum 1.1.2007 bis 31.10.2007 wird auf die Beantwortung zur parl. Anfrage Nr. 2231/J verwiesen,

                                      für den Zeitraum 31.10.2007 bis 31.12.2007

                                      beträgt die Summe € 2.398,73;

 

Frage 2:

Die Repräsentationsausgaben für die EU-Präsidentschaft betrugen insgesamt:

         im Jahr 2005:       €         0,00

         im Jahr 2006:       € 11.091,43

         im Jahr 2007:       €         0,00

 

Frage 3:

Es gibt folgende Funktionsinhaber die über eine Ressortkreditkarte verfügen dürfen (Stichtag 1.3.2008).

        

Funktion

Anzahl

Bundesminister/in

1

Ministerbüroleiter/in

1

Referent/in Ministerbüro

8

Sektionsleiter/in

1

Chauffeur

1

 

Frage 4:

Die Nutzung der Kreditkarten erfolgt gemäß Erlass des BMF (siehe Beilage – GZ 631302/18-VI/3/99).

 

Frage 5:

Über die Ressortkreditkarten dürfen neben Repräsentationsausgeben auch Ausgaben bezahlt und abgerechnet werden, die im unmittelbaren Zusammenhang mit Dienstreisen stehen, sowie Ausgaben die im Anlassfall mit dem jeweiligen Vorgesetzten abgestimmt werden.

 

Frage 6:

Bekanntgegebene Beträge beziehen sich auf den, in Frage 3, angeführten Personenkreis zum Stichtag 1.3.2008. Eine Detaillierung nach Einzelpersonen ist im Hinblick auf den hohen Verwaltungsaufwand nicht möglich, weshalb nur die Gesamtsummen pro Jahr bekannt gegeben werden können.

 

2004: € 24.646,16

2005: € 25.785,52

2006: € 48.216,95

2007: € 28.080,39

 

Frage 7:

Gegenständliche Frage kann aufgrund des hohen Erhebungsaufwands nicht beantwortet werden.

 

Frage 8:

8a:    Ja es gab unter den in Frage 6 genannten Zeiträumen und

Ausgaben Beträge, die nicht unter die Kriterien für

Repräsentationsausgaben des Ressorts gefallen sind.

8b:    Nein es gab unter den in Frage 6 genannten Zeiträumen und

Ausgaben keine Beträge, die vom Ressort nicht anerkannt wurden.

8c:    Nein es gab unter den in Frage 6 genannten Zeiträumen und

Ausgaben keine Beträge, die eine missbräuchliche Verwendung bedeutet haben.

 

Frage 9:

Gegenständliche Frage kann aufgrund des hohen Erhebnungsaufwandes nicht beantwortet werden.

 

Frage 10:

Ja - der Verlust oder Diebstahl muss dem Ressort gemeldet werden, zusätzlich zu den Meldeverpflichtungen gegenüber Bank und Polizei. Bisher ist ein einziger Verlustfall im Ressort aufgetreten.

 

Frage 11:

Der Verlust wurde durch den/die Karteninhaber/Karteninhaberin der Präsidialabteilung im Jahre 2005 umgehend gemeldet.

 

Frage 12:

Auf die Beantwortung bei der Frage 4 (BMF Erlass) wird verwiesen.

 

Frage 13:

Die Kontrolle der Zweckmäßigkeit von Zahlungen, die über die Kreditkarte des Ressorts getätigt werden, erfolgt durch den/die jeweiligen Vorgesetzten/Vorgesetzte.

 

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin

 

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.