3618/AB XXIII. GP
Eingelangt am 25.04.2008
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung

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JOSEF PRÖLL Bundesminister
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An die Zl. LE.4.2.4/0047 -I 3/2008
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 24. APR. 2008
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Karl Öllinger, Kolleginnen
und Kollegen vom 27. Februar 2008, Nr. 3628/J, betreffend
Repräsentationsausgaben und Kreditkarten – eine Nachfrage
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen vom 27. Februar 2008, Nr. 3628/J, teile ich Folgendes mit:
Zu Frage 1:
Die Repräsentationsausgaben für das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) betrugen inklusive EU – Präsidentschaft sowie Vorsitz der Alpenkonvention:
a) 2005: € 557.633,09
b) 2006: € 2,201.632,82
c) 2007: € 692.042,81.
Zu Frage 2:
Die Repräsentationsausgaben für das BMLFUW für die EU – Präsidentschaft im Jahr 2006 betrugen ohne regelmäßigen Aufwand sowie ohne Vorsitz in der Alpenkonvention:
a) 2005: keine Kosten
b) 2006: € 1,272.354,23
c) 2007: keine Kosten.
Bei den Kosten der EU – Präsidentschaft ist
zu berücksichtigen, dass das BMLFUW im
Rahmen des Ratsvorsitzes zwei Informelle Räte, fünf formelle
Landwirtschaftsministerräte, zwei formelle Umweltministerräte
sowie eine Vielzahl kleinerer und größerer internationaler
Konferenzen – vor allem im Rahmen der Vereinten Nationen – zu
bestreiten, bzw. mit Delegationen zu beschicken hatte. Zusätzlich hat es
im Zeitraum des EU – Vorsitzes einen gestiegenen Aufwand durch
ausländische Gastbesuche sowie eigene Auslandsreisen gegeben, die sich zum
Teil nicht unmittelbar der EU – Präsidentschaft im engsten Sinne
zurechnen lassen.
Schließlich ist für das Jahr 2006 zu berücksichtigen, dass Österreich in dieser Zeit neben der EU Ratspräsidentschaft ebenfalls den Vorsitz der Alpenkonvention inne hatte, was ebenfalls einen erhöhten Aufwand bedeutet hat.
Zu Frage 3:
Zur Zeit verfügen 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMLFUW, eingeschlossen meiner Person, über eine Bundeskreditkarte; für die Funktionen Generalsekretär, Sektionsleiterin und Sektionsleiter, für Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter sowie für die Mitarbeiter meines Büros und mich. Allesamt Personen, die funktionsbedingt einen erhöhten Dienstreiseaufwand haben.
Zu den Fragen 4 und 5:
Als Regulativ für die Nutzung der Ressortkreditkarten sind die Verwendungsrichtlinien, BMF – GZ. 63.1302/18-VI/3/99 (Beilage 1) und das Grundsatzabkommen, BMF – 63.1307/8-VI/3/02 (Beilage 2) zu nennen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMLFUW werden auf die ausschließlich dienstliche Verwendung der Ressortkreditkarte hingewiesen.
Neben der Bezahlung von Repräsentationsausgaben werden überwiegend Ausgaben im Rahmen von Dienstreisen (z.B. Nächtigungen) und Veranstaltungen mit den Ressortkreditkarten abgerechnet.
Zu den Fragen 6 und 7:
Die Höhe der Ausgaben stellen sich im Zeitraum 2004 bis 2007 folgendermaßen dar:
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Jahr |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
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Summe |
€ 47.837,32 |
€ 92.441,32 |
€ 105.804,84 |
€ 61.639,22 |
Aufgrund des enormen verwaltungsökonomischen Aufwandes kann eine weitergehende Aufteilung der Repräsentationsausgaben und sonstige Ausgaben nicht erfolgen.
Zu den Fragen 8 und 9:
Im Zeitraum 2004 bis 2007 wurden sämtliche Ausgaben auf Grundlage der Verwendungsrichtlinien vom BMLFUW anerkannt und es gab auch keine missbräuchliche Verwendung. Neben Repräsentationsausgaben wurden überwiegend Ausgaben im Zuge von Dienstreisen (z.B. Nächtigungen) mit Ressortkreditkarte bezahlt.
Zu den Fragen 10 und 11:
Der Verlust oder Diebstahl von Kreditkarten des BMLFUW ist der Budgetabteilung zu melden und die Kreditkarte ist sofort zu sperren.
Im Jahr 2007 wurde die Ressortkreditkarte einer Mitarbeiterin meines Büros gestohlen. Die Diebstahlsanzeige erfolgte unverzüglich beim zuständigen Polizeikommissariat.
Zu Frage 12:
Der Ausgabenrahmen sämtlicher Kreditkarten ist einheitlich und vom Kreditkartenunternehmen vorgegeben (Verrechnungszeitraum: 30 Tage).
Zu Frage 13:
Die Zweckmäßigkeit von Zahlungen, die mit Ressortkreditkarte getätigt wurden, wird vom jeweiligen Dienstvorgesetzten bestätigt.
Der Bundesminister:
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.