3619/AB XXIII. GP
Eingelangt am 25.04.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für europäische und internationale Tätigkeiten
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen
haben
am 27. Februar 2008 unter der Zl. 3606/J-NR/2008 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend
„Sachstandsbericht bezüglich des Aufbaus eines Europäischen
Auswärtigen Diensts (EAD)“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 5 und 10:
Der
Vertrag von Lissabon sieht ein besonderes Verfahren zur Festlegung der Regeln
über
Organisation und
Arbeitsweise des EAD vor, das erst nach Inkrafttreten des Vertrags
eingeleitet werden kann. Vorarbeiten sollen gemäß Erklärung Nr.
15 zum Vertrag von
Lissabon schon vor diesem Datum beginnen.
Die slowenische
Präsidentschaft hat am 10. April 2008 eine erste Aussprache zum Thema
geleitet und dabei eine baldige Vorlage eines Zeitplans für die weitere
Vorgangsweise
angekündigt. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die Mehrzahl
der EU-
Mitgliedstaaten einen schrittweisen Aufbau
des EAD möglichst bald nach Inkrafttreten des
Vertrags befürwortet.
Der EAD wird neben
Beamten/innen aus dem Generalsekretariat des Rates und der
Europäischen Kommission auch
abgeordnetes Personal der nationalen diplomatischen Dienste
umfassen und mit den diplomatischen Diensten der Mitgliedstaaten
zusammenarbeiten.
Kernaufgabe des EAD wird es sein,
den Hohen Vertreter für die Außen- und
Sicherheitspolitik und Vizepräsidenten der Kommission dabei zu
unterstützen, ein
einheitliches und effizientes
auswärtiges Handeln der Europäischen Union sicherzustellen.
Die Vertretungsbehörden Österreichs werden
hingegen weiterhin österreichische politische
und wirtschaftspolitische Interessen wahrnehmen, sind in der
Auslandskulturpolitik, in der
Entwicklungszusammenarbeit
sowie in konsularischen Angelegenheiten aktiv.
Das
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
(BMeiA) vertritt
die Ansicht, dass der
EAD einen ganz konkreten Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger
bringen soll und setzt sich deshalb dafür ein, dass die künftigen
Delegationen der EU auch
konsularische Basisdienste leisten und in Krisenfällen eine
Koordinierungsfunktion vor Ort
übernehmen können.
Das BMeiA geht also davon aus,
dass die künftigen EU-Delegationen neben den
diplomatischen Vertretungen der Mitgliedstaaten bestehen, mit diesen aber eng
zusammenarbeiten werden. Die Zusammenarbeit
in Drittstaaten könnte im Wesentlichen dem
bewährten System der Abstimmung von Positionen vor Ort durch
regelmäßige Treffen und
Informationsaustausch folgen.
Zu den Fragen 6 und 7:
Das BMeiA sieht einen
spezifischen Bedarf an Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter/innen
des EAD, denn diese werden aus sehr
unterschiedlichen Diensten rekrutiert werden und daher
über unterschiedliche Vorkenntnisse verfügen.
Das BMeiA tritt
für ein dezentrales Aus- und Weiterbildungskonzept ein, das durch
Abstimmung auf die jeweiligen Bedürfnisse einen hohen und annähernd
gleichen
Ausbildungstand sicherstellt. Das BMeiA ist
bereits mit der Diplomatischen Akademie in
engem Kontakt, um eine Ausbildung für Mitarbeiter/innen des EAD anbieten
zu können.
Zu den Fragen 8 und 9:
Es
ist wichtig, dass durch richtige Weichenstellungen im Auswahlverfahren für
den EAD eine
ausgeglichene
Aufnahme von hochqualifizierten Mitarbeitern/innen, insbesondere auch aus
den nationalen diplomatischen Diensten, sichergestellt wird.
Das BMeiA
tritt für eine gleichberechtigte Zusammenarbeit aller Mitarbeiter/innen
des EAD
ein,
gleichgültig aus welchem Dienst sie abgestellt werden. Dabei sollte auch
gleiche
Bezahlung für gleiche Tätigkeit sichergestellt werden. Aus diesem
Grand wäre in den
kommenden Verhandlungen eine Finanzierung
des EAD und seines gesamten Personals aus
dem EU-Haushalt zu prüfen.
Darüber hinaus
soll es für die aus den nationalen diplomatischen Diensten rekrutierten
Mitarbeiter/innen des EAD möglich sein, in diese Dienste auch wieder
zurückzukehren,
wodurch auch den nationalen diplomatischen
Diensten die von ihren Mitarbeiter/innen im
EAD gewonnenen Erfahrungen zugute kommen würden.