3619/AB XXIII. GP

Eingelangt am 25.04.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Tätigkeiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen haben
am 27. Februar 2008 unter der Zl. 3606/J-NR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Sachstandsbericht bezüglich des Aufbaus eines Europäischen
Auswärtigen Diensts (EAD)“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 5 und 10:

Der Vertrag von Lissabon sieht ein besonderes Verfahren zur Festlegung der Regeln über
Organisation und Arbeitsweise des EAD vor, das erst nach Inkrafttreten des Vertrags
eingeleitet werden kann. Vorarbeiten sollen gemäß Erklärung Nr. 15 zum Vertrag von
Lissabon schon vor diesem Datum beginnen.

Die slowenische Präsidentschaft hat am 10. April 2008 eine erste Aussprache zum Thema
geleitet und dabei eine baldige Vorlage eines Zeitplans für die weitere Vorgangsweise
angekündigt. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die Mehrzahl der EU-
Mitgliedstaaten einen schrittweisen Aufbau des EAD möglichst bald nach Inkrafttreten des
Vertrags befürwortet.

Der EAD wird neben Beamten/innen aus dem Generalsekretariat des Rates und der
Europäischen Kommission auch abgeordnetes Personal der nationalen diplomatischen Dienste
umfassen und mit den diplomatischen Diensten der Mitgliedstaaten zusammenarbeiten.


Kernaufgabe des EAD wird es sein, den Hohen Vertreter für die Außen- und
Sicherheitspolitik und Vizepräsidenten der Kommission dabei zu unterstützen, ein
einheitliches und effizientes auswärtiges Handeln der Europäischen Union sicherzustellen.

Die Vertretungsbehörden Österreichs werden hingegen weiterhin österreichische politische
und wirtschaftspolitische Interessen wahrnehmen, sind in der Auslandskulturpolitik, in der
Entwicklungszusammenarbeit sowie in konsularischen Angelegenheiten aktiv.

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) vertritt
die Ansicht, dass der EAD einen ganz konkreten Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger
bringen soll und setzt sich deshalb dafür ein, dass die künftigen Delegationen der EU auch
konsularische Basisdienste leisten und in Krisenfällen eine Koordinierungsfunktion vor Ort
übernehmen können.

Das BMeiA geht also davon aus, dass die künftigen EU-Delegationen neben den
diplomatischen Vertretungen der Mitgliedstaaten bestehen, mit diesen aber eng
zusammenarbeiten werden. Die Zusammenarbeit in Drittstaaten könnte im Wesentlichen dem
bewährten System der Abstimmung von Positionen vor Ort durch regelmäßige Treffen und
Informationsaustausch folgen.

Zu den Fragen 6 und 7:

Das BMeiA sieht einen spezifischen Bedarf an Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter/innen
des EAD, denn diese werden aus sehr unterschiedlichen Diensten rekrutiert werden und daher
über unterschiedliche Vorkenntnisse verfügen.

Das BMeiA tritt für ein dezentrales Aus- und Weiterbildungskonzept ein, das durch
Abstimmung auf die jeweiligen Bedürfnisse einen hohen und annähernd gleichen
Ausbildungstand sicherstellt. Das BMeiA ist bereits mit der Diplomatischen Akademie in
engem Kontakt, um eine Ausbildung für Mitarbeiter/innen des EAD anbieten zu können.


Zu den Fragen 8 und 9:

Es ist wichtig, dass durch richtige Weichenstellungen im Auswahlverfahren für den EAD eine
ausgeglichene Aufnahme von hochqualifizierten Mitarbeitern/innen, insbesondere auch aus
den nationalen diplomatischen Diensten, sichergestellt wird.

Das BMeiA tritt für eine gleichberechtigte Zusammenarbeit aller Mitarbeiter/innen des EAD
ein, gleichgültig aus welchem Dienst sie abgestellt werden. Dabei sollte auch gleiche
Bezahlung für gleiche Tätigkeit sichergestellt werden. Aus diesem Grand wäre in den
kommenden Verhandlungen eine Finanzierung des EAD und seines gesamten Personals aus
dem EU-Haushalt zu prüfen.

Darüber hinaus soll es für die aus den nationalen diplomatischen Diensten rekrutierten
Mitarbeiter/innen des EAD möglich sein, in diese Dienste auch wieder zurückzukehren,
wodurch auch den nationalen diplomatischen Diensten die von ihren Mitarbeiter/innen im
EAD gewonnenen Erfahrungen zugute kommen würden.