362/AB XXIII. GP
Eingelangt am 20.04.2007
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Silvia Fuhrmann, Pack Kolleginnen und Kollegen haben am 23.02.2007 unter der Nr. 367/J-NR/2007 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Bekämpfung der Kinderpornographie – Operation Flo“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Vom Betreiber eines „file hosting services“ wurde das Bundeskriminalamt/Meldestelle für Kinderpornographie informiert, dass sein Server für die Verbreitung von Kinderpornographie missbraucht wurde.
Durch das
Bundeskriminalamt wurde zunächst das entsprechende Beweismaterial
gesichert. Im Rahmen der folgenden Ermittlungen konnten mehr als 2361
IP-Adressen aus 77 Staaten ausgeforscht werden.
In einem weiteren Schritt wurden unter Verwendung des INTERPOL-Kanals sowie unter Einbindung der in Wien akkreditierten ausländischen, polizeilichen Verbindungsbeamten die betroffenen Staaten über den Sachverhalt und die Verdachtsmomente informiert und ihnen das Beweismaterial übermittelt.
Die anschließenden Ermittlungen in diesen Staaten erfolgten nach Maßgabe der jeweiligen nationalen Gesetzeslage.
Hinsichtlich der 23 österreichischen Tatverdächtigen wurden die örtlich zuständigen Landeskriminalämter mit der Durchführung weitergehender Erhebungen und Einholung erforderlicher Gerichtsverfügungen beauftragt. Durch diese Dienststellen wurden in der Folge Hausdurchsuchungen durchgeführt, weitere Beweismittel gesichert und die Verdächtigten bei Gericht zur Anzeige gebracht.
Zu Frage 2:
Bei der „Operation FLO“ bestand keine Abhängigkeit der österreichischen Ermittlungen von ausländischen Erhebungen. Das Bundeskriminalamt hat zahlreiche ausländische Sicherheitsbehörden initiativ darüber informiert, dass aus ihren Ländern Zugriffe auf kinderpornographische Seiten im Internet erfolgt sind. Die zugrunde liegenden Informationen wurden im Wege der internationalen Polizeikooperation an diese Polizeibehörden übermittelt.
Zu Frage 3:
Die Zusammenarbeit mit den ausländischen Behörden ist im vorliegenden Fall unterschiedlich zu bewerten. Neben anderen Faktoren ist sie abhängig von der jeweiligen nationalen Gesetzgebung im Bereich der Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet. Vom Bundeskriminalamt wurden jedenfalls die initiativen Ermittlungsanstöße gesetzt, die schließlich zu diesem internationalen Erfolg führten.
Zu Frage 4:
Die internationale polizeiliche Amtshilfe im Sinne einer wechselseitigen Hilfeleistung bei der Aufgabenerfüllung sowie die Zusammenarbeit zu gemeinsamer Aufgabenerfüllung erfolgt im Wesentlichen über INTERPOL, EUROPOL, die Einbindung österreichischer polizeilicher Verbindungsbeamter im Ausland sowie ausländischer Verbindungsbeamter in Österreich. Darüber hinaus bestehen auch vertiefte bilaterale Kontakte mit einzelnen Staaten.
Die Zusammenarbeit richtet sich im Wesentlichen nach den Bestimmungen des Polizeikooperationsgesetzes, den INTERPOL-Statuten, der EUROPOL-Konvention und bilateralen Verträgen im Kontext mit dem Sicherheitspolizeigesetz und den Normen des Straf- und Strafprozessrechtes.
Zu Fragen 5, 6 und 7:
Die Kinderpornographie im Internet wird in Österreich in den Bundesländern durch die Landeskriminalämter (Ermittlungsbereich Sittlichkeitsdelikte) und auf Zentralstellenebene durch das Bundeskriminalamt/Meldestelle für Kinderpornographie bekämpft. Die Ermittlungen werden in der Auswertungsphase vielfach von technisch-forensischen Experten mit einschlägigen Spezialausbildungen unterstützt.
Diese Organisationsstrukturen haben sich in der Vergangenheit bewährt.
Zur Bekämpfung dieser Kriminalitätssparte ist im Bundeskriminalamt eine Meldestelle für Kinderpornographie eingerichtet, um dem wachsenden Phänomen von kinderpornographischen Darstellungen - insbesondere im Internet – Rechnung zu tragen.
Die Meldestelle nimmt Hinweise über kinderpornographisches Material von in/-ausländischen Strafverfolgungsbehörden sowie von Internetusern entgegen und führt entsprechende kriminalpolizeiliche Ersterhebungen durch.
Fälle mit Österreichbezug führen im Regelfall zur Beauftragung der örtlich zuständigen Landeskriminalämter mit der Durchführung weitergehender Ermittlungen.
Insbesonders bei bundesländerübergreifenden Operationen obliegt der Meldestelle die Steuerung und Koordinierung dieser Ermittlungen.
Die Aufgaben werden durch 4 Kriminalbeamte wahrgenommen.
Die Ermittlungsbeamten nehmen regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil. Besonderes Augenmerk wird auf Schulungen gelegt, die von INTERPOL und EUROPOL angeboten werden, da diese neben der Möglichkeit des Erwerbs von Fachkenntnissen einen intensiven, internationalen Informationsaustausch mit Vertretern ausländischer Strafverfolgungsbehörden bieten.
Die im Rahmen internationaler Veranstaltungen gewonnenen Informationen und Kenntnisse werden laufend in Zuge von Schulungsveranstaltungen an die Ermittler der nachgeordneten Dienststellen weitergegeben.
Zur Frage 8:
Es ist mittelfristig geplant, die Personalstruktur in der Meldestelle für Kinderpornographie zu verbessern. Dies insbesonders aus folgenden Gründen:
Zu Fragen 9 und 10:
Die rechtlichen Befugnisse zur Bekämpfung der Kinderpornographie sind im Sicherheitspolizeigesetz sowie in der Strafprozessordnung geregelt.
Mit BGBl I Nr. 2004/15 wurde ua. die Strafdrohungen in diesem Zusammenhang erhöht. Seither können strafprozessuale Zwangsmittel effizienter eingesetzt werden.
Ich ersuche um Verständnis, dass die verschiedenen Instrumente und Methoden der Fahndung und Ausforschung von Kinderpornoringen aus kriminaltaktischen Erwägungen nicht im Detail erläutert werden können.
Zu Frage 11:
Internationale elektronische Fahndungsmöglichkeiten sind nicht deliktsbezogen eingerichtet. Österreich ist aktiver Teilnehmer an verschiedenen elektronischen Fahndungssystemen, wie zum Beispiel dem Schengener Informationssystem und dem „I 24/7“ von INTERPOL.
Gegenwärtig ist Österreich intensiv am Ausbau des Schengener Informationssystems beteiligt.
Auch war Österreich federführend beim Abschluss des sogenannten „Prümer Vertrages“. Dabei wurde der internationale Abgleich von beispielsweise DNA-Spuren ermöglicht. Allein im Spurenabgleich mit Deutschland konnten tausende Spurentreffer erzielt werden.
Zu Fragen 12, 13 und 14:
In den vergangenen Jahren kam es im Zuge internationaler Ermittlungen der Meldestelle für Kinderpornographie wiederholt zu Datenabgleichen im Bereich der Opferidentifizierung. Die Abgleiche führten zu konkreten Erfolgen. In Einzelfällen gelang – ausgehend vom kinderpornografischen Material im Internet - sowohl die Ausforschung des Opfers als auch des Täters.
Die Meldestelle für Kinderpornographie steht auch in engem Kontakt mit dem Generalsekretariat der INTERPOL in Lyon, das eine Bilddatenbank zur Täter-Opferidentifizierung („Interpol Child Abuse Image Database“) führt. INTERPOL ist bestrebt, die internationale Kooperation in diesem Bereich zu intensivieren.
Zu Frage 15:
Die Beantwortung dieser Frage liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Justiz. Ich möchte jedoch feststellen, dass mir grundsätzlich an einer Verschärfung der Bestimmungen gelegen ist.
Zu Frage 16:
Ich beabsichtige mit der Frau Bundesministerin für Justiz Gespräche zu führen, die unter anderem die Angemessenheit der derzeitigen Strafrahmen bei Sexualstrafdelikten zum Inhalt haben werden.
Zu Fragen 17 und 18:
Es wurde im BM.I eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die ihre Tätigkeit bereits aufgenommen hat.
Aufgabe dieser Arbeitsgruppe ist es, den Themenkomplex „Sexualstraftäterdatei“ umfassend und unter Einbeziehung international bereits bestehender Modelle zu beleuchten.
Fragen des Schutzes von Persönlichkeitsrechten werden eine wesentliche Rolle spielen, die verantwortungsvoll mit dem Schutz unserer Kinder abgewogen werden müssen. In diesem Zusammenhang wird etwa auch das Thema „Berufsverbote“ zu erörtern sein.