3620/AB XXIII. GP

Eingelangt am 25.04.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen haben am

27. Februar 2008 unter der Zl. 3607/J-NR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend „Transparenz über Tsunami-Hilfe des Außenministeriums“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 15:

Vordringlichste Aufgabe meines Ressorts nach der Tsunami-Katastrophe war die rasche und
unbürokratische Rückholung der rund 1.700 betroffenen Österreicherinnen und Österreicher
aus dem Katastrophengebiet. Zu diesem Zweck wurden insgesamt 31 Ambulanz- und
Rückholflüge organisiert. 86 Österreicherinnen und Österreicher verloren durch die
Flutkatastrophe ihr Leben. Deren Identifizierung, ihre Rückführung nach Österreich sowie die
Betreuung ihrer Angehörigen zählten ebenfalls zu den obersten Prioritäten.

Aufgrund der Bemühungen des Bundesministeriums für europäische und internationale
Angelegenheiten konnten von einer Reihe von Versicherungsgesellschaften (Wiener
Städtische, UNIQA, Donau, European Assistance, Mercur Assistance, ÖAMTC, Wiener
Verein, Horizont) für 59 Österreicherinnen und Österreicher, die eine entsprechende
Reiseversicherung abgeschlossen hatten, Refundierungen in der Gesamthöhe von 114.543,95
Euro erreicht werden. Dieser Betrag wurde beim Auslandskatastrophenfonds nicht zur
Refundierung vorgelegt und ist auch im in der Anfrage erwähnten Betrag von 1,9 Millionen
Euro nicht enthalten.