3620/AB XXIII. GP
Eingelangt am 25.04.2008
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen haben am
27. Februar 2008 unter der Zl. 3607/J-NR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Transparenz über Tsunami-Hilfe des Außenministeriums“ gerichtet.
Diese
Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 15:
Vordringlichste
Aufgabe meines Ressorts nach der Tsunami-Katastrophe war die rasche und
unbürokratische Rückholung der rund 1.700 betroffenen
Österreicherinnen und Österreicher
aus dem Katastrophengebiet. Zu diesem Zweck wurden insgesamt 31 Ambulanz- und
Rückholflüge organisiert. 86 Österreicherinnen und
Österreicher verloren durch die
Flutkatastrophe ihr Leben. Deren
Identifizierung, ihre Rückführung nach Österreich sowie die
Betreuung ihrer Angehörigen zählten ebenfalls zu den obersten
Prioritäten.
Aufgrund der
Bemühungen des Bundesministeriums für europäische und
internationale
Angelegenheiten konnten von einer Reihe von Versicherungsgesellschaften (Wiener
Städtische, UNIQA, Donau, European Assistance, Mercur Assistance,
ÖAMTC, Wiener
Verein, Horizont) für 59 Österreicherinnen und Österreicher, die
eine entsprechende
Reiseversicherung abgeschlossen hatten,
Refundierungen in der Gesamthöhe von 114.543,95
Euro erreicht werden. Dieser Betrag
wurde beim Auslandskatastrophenfonds nicht zur
Refundierung vorgelegt und ist auch im in der Anfrage erwähnten
Betrag von 1,9 Millionen
Euro nicht enthalten.