3621/AB XXIII. GP
Eingelangt am
25.04.2008
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen
haben am 27. Februar 2008 unter der ZI. 3612/J-NR/2008 an mich eine
schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend
„Rückübernahme von StraftäterInnen marokkanischer
Herkunft" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4 und 8:
Durch Informationen des Bundesministeriums für
Inneres ist in meinem Ressort die
Problematik bekannt. Auch der Landeshauptmann von Tirol ersuchte mich in einem
Schreiben vom 8.
März 2007 um Unterstützung in dieser Angelegenheit.
Ich habe
veranlasst, dass der Botschafter von Marokko im April 2007 ins
Außenministerium
zitiert wurde. Dem
marokkanischen Botschafter wurde vom Leiter der Rechts- und
Konsularsektion meines Ressorts sowie vom Leiter der zuständigen Abteilung
des
Bundesministeriums für Inneres ein
Memorandum übergeben, in dem die Verbesserung bzw.
Beschleunigung der Ausstellung von Heimreisezertifikaten für
rückzuübernehmende
marokkanische Staatsangehörige gefordert wurde.
Zugleich wurde der
Österreichische Botschafter in Rabat angewiesen, bei den zuständigen
marokkanischen Stellen in diesem Sinne zu intervenieren. Der
österreichische Botschafter
sprach beim Generalsekretär, beim Generaldirektor für bilaterale
Beziehungen und beim
Leiter der Konsularsektion im
marokkanischen Außenministerium vor. Alle Gesprächspartner
bekundeten die Bereitschaft Marokkos, offene Fragen so rasch wie
möglich zu lösen.
Nachdem
jedoch keine wesentliche Besserung bei der Lösung der Fragen zu
verzeichnen war,
wurde die
Österreichische Botschaft Rabat - zuletzt im März 2008 - angewiesen,
die
Angelegenheit bei jeder sich bietenden
Gelegenheit gegenüber den marokkanischen Behörden
aktiv vorzubringen.
Zu den Fragen 5 bis 7:
Im Verhältnis
Österreichs zu den afrikanischen Staaten besteht ein Abkommen zur
Rückübernahme von Personen
derzeit nur mit Tunesien. Mit Nigeria sind Verhandlungen im
Gange, vorgesehen sind Verhandlungen auch mit Gambia.
Mit Marokko
besteht kein bilaterales Rückübernahmeabkommen. Da der Rat der EU
bereits
ein Mandat zu Verhandlungen über ein Rückübernahmeabkommen mit
Marokko erteilt hat,
sind parallele
Verhandlungen zu einem bilateralen Rückübernahmeabkommen zwischen
Österreich und Marokko nicht mehr möglich.
Zu den Fragen 9 bis 11:
Die Europäische
Union hat bisher mit keinem afrikanischen Staat ein
Rückübernahmeabkommen
abgeschlossen. Abgesehen von Marokko besteht auch kein
Verhandlungsmandat mit einem anderen afrikanischen Staat.
Die
von der Europäischen Kommission geführten Verhandlungen zwischen der
Europäischen
Union und Marokko
über ein Rückübernahmeabkommen laufen seit fünf Jahren. In
den
bisher 12 stattgefundenen Verhandlungsrunden konnte jedoch noch keine Einigung
erzielt
werden.
Die Kommission
informiert in regelmäßigen Abständen die zuständigen
Ratsgremien und
Expertengruppen
innerhalb der Europäischen Kommission über den Fortgang der
Verhandlungen.
Zu Frage 12:
Justizielle
Zusammenarbeit mit Drittstaaten wird vom Rat der Europäischen Union
operativ in
der Formation Justiz und Inneres behandelt. Der Rat Allgemeine
Angelegenheiten/Auswärtige
Beziehungen wird
jedoch über die Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres mit den
Staaten der Europäischen Nachbarschaftspolitik, zu denen auch die
afrikanischen
Mittelmeeranrainerstaaten gehören, informiert.
Zu Frage 13:
Ziel der Konferenz
„Frieden und Sicherheit in Westafrika - Welche Rolle für die
Gemeinsame
EU-Afrika-Strategie?“
war es, im Vorfeld des EU-Afrika-Gipfels am 8. und 9. Dezember
2007 in Lissabon, die Erfahrungen
Westafrikas im Hinblick auf die Lösung von Konflikten zu
erörtern, um daraus konkrete Lösungsansätze für
aktuelle Krisenherde abzuleiten. Im
gemeinsamen Streben nach nachhaltigem Frieden und Stabilität nimmt
natürlich auch der
Themenkomplex Migration einen wichtigen
Platz ein und wurde dementsprechend behandelt.
Zu Frage 14:
Diese Frage
betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung im Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums
für europäische und internationale Angelegenheiten.
Zu Frage 15:
Ein derartiges
Abkommen würde in die inhaltliche Zuständigkeit des
Bundesministeriums für
Justiz fallen.