3622/AB XXIII. GP

Eingelangt am 25.04.2008
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben am
27. März 2008 unter der Zl. 3966/J-NR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Dienstfreistellungen für Personalvertreter“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten sind gemäß § 25
Abs. 4 PVG 1967 i.d.g.F. mit Stichtag 1. April 2008 zwei Personalvertreterinnen zur Gänze
vom Dienst freigestellt.

Zu Frage 2:

Keine.


Zu den Fragen 3 und 4:

Aufgrund des Ergebnisses der Personalvertretungswahlen 2004 sind folgende drei Fraktionen
im Zentralausschuss vertreten:

-         OLSF/FSG (Offene Liste Sozialdemokraten und Freunde/Fraktion
Sozialdemokratischer Gewerkschafterinnen) mit 6 Mandaten

-         ÖVP/ÖAAB/FCG (Fraktion Christlicher Gewerkschafter) mit 6 Mandaten

-         GBHP (Gruppe Ballhausplatz) mit 3 Mandaten

Infolge einer Vereinbarung dieser drei Gruppierungen und aufgrund eines Antrages des
Zentralausschusses wird für die stimmenstärkste Gruppierung OLSF/FSG ein/e
Personalvertreter/in für die Gesamtperiode von 5 Jahren vom Dienst freigestellt; die an
Stimmen zweit- und drittstärksten Gruppierungen ÖVP/ÖAAB/FCG und GBHP verfügen
jeweils für eine halbe Funktionsdauer über die/den zweite/n vom Dienst freigestellte/n
Personalvertreter/in.

Zum Stichtag 1.4.2008 verfügten die Wählergruppe „OLSF/FSG“ sowie die Wählergruppe
„GBHP“ über je eine vom Dienst freigestellte Personalvertreterin.

Zu den Fragen 5 bis 8:

Keine.