3622/AB XXIII. GP
Eingelangt am 25.04.2008
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben am
27. März 2008 unter
der Zl. 3966/J-NR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Dienstfreistellungen für
Personalvertreter“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Im
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
sind gemäß § 25
Abs. 4 PVG 1967
i.d.g.F. mit Stichtag 1. April 2008 zwei Personalvertreterinnen zur Gänze
vom Dienst freigestellt.
Zu Frage 2:
Keine.
Zu den Fragen 3 und 4:
Aufgrund
des Ergebnisses der Personalvertretungswahlen 2004 sind folgende drei
Fraktionen
im Zentralausschuss
vertreten:
-
OLSF/FSG (Offene Liste Sozialdemokraten und Freunde/Fraktion
Sozialdemokratischer
Gewerkschafterinnen) mit 6 Mandaten
- ÖVP/ÖAAB/FCG (Fraktion Christlicher Gewerkschafter) mit 6 Mandaten
- GBHP (Gruppe Ballhausplatz) mit 3 Mandaten
Infolge einer
Vereinbarung dieser drei Gruppierungen und aufgrund eines Antrages des
Zentralausschusses wird für die stimmenstärkste Gruppierung OLSF/FSG ein/e
Personalvertreter/in für die Gesamtperiode von 5 Jahren vom Dienst
freigestellt; die an
Stimmen zweit- und drittstärksten
Gruppierungen ÖVP/ÖAAB/FCG und GBHP verfügen
jeweils für eine halbe
Funktionsdauer über die/den zweite/n vom Dienst freigestellte/n
Personalvertreter/in.
Zum Stichtag
1.4.2008 verfügten die Wählergruppe „OLSF/FSG“ sowie die
Wählergruppe
„GBHP“
über je eine vom Dienst freigestellte Personalvertreterin.
Zu den Fragen 5 bis 8:
Keine.