3624/AB XXIII. GP

Eingelangt am 25.04.2008
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 

      Mag. Norbert DARABOS                                                                 1090 WIEN

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG                                                                                           Roßauer Lände 1

                                                                                                                                                                              norbert.darabos@bmlv.gv.at

 
 


S91143/26-PMVD/2008                                                                                             25. April 2008

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 27. Februar 2008 unter der Nr. 3627/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Repräsentationsausgaben und Kreditkarten – eine Nachfrage" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:


Zu 1:

Der Erfolg bei Repräsentationsausgaben im Bundesministerium für Landesverteidigung stellt sich in den Jahren 2005 bis 2007 wie folgt dar:

 

Besuche im Ausland

Besuche ausländischer Delegationen

Sonstige Repräsentations-
ausgaben

Summe

2005

10.577,01

166.657,09

181.390,69

358.624,79

2006

14.934,37

130.972,97

161.367,03

307.274,37

2007

17.365,91

165.277,76

121.413,119

304.056,86

Zu 2:

Im Jahr 2006 wurden im Bundesministerium für Landesverteidigung unter dem VA-Ansatz 1/40008, VA-Post 7232-900 26.866,66 Euro für Repräsentationsausgaben im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft aufgewendet.

Zu 3:

In meinem Ressort verfügen insgesamt 35 Bedienstete über eine dienstliche Kreditkarte.

Zu 4:

Die Verwendung von Bundes-Kreditkarten ist in den Verwendungsrichtlinien des Bundes­minsteriums für Finanzen geregelt. Diese Richtlinien wurden durch mein Ressort in den „Richtlinien für die Verwendung der Bundeskreditkarten im Bereich des Bundes­ministeriums für Landesverteidigung“ umgesetzt.

Zu 5:

Grundsätzlich können diese Kreditkarten für die Abwicklung von Beschaffungsvorgängen, Inanspruchnahme von Dienstleistungen, Begleichung von Repräsentationsspesen, Kurs­kosten und dergleichen verwendet werden. Darüber hinaus besteht für das Kabinett des Bundesministers, den Generalstab und die Personalabteilung A die Möglichkeit, Flugtickets mittels Kreditkarte zu bezahlen. Des Weiteren kann die Österreichische Militärbibliothek Kreditkarten zum Ankauf von fremdländischen Publikationen im Internet verwenden. Einzelne Sonderverfügungsrechte bestehen für die Attachéabteilung und das Heeres-Nach­richtenamt.

Zu 6 bis 9:

Personenbezogene Angaben im Sinne der Fragestellung sind aus Gründen des Datenschutzes nicht geeignet, im Rahmen einer parlamentarischen Anfragebeantwortung öffentlich erörtert zu werden. Im Bundesministerium für Landesverteidigung wurden nachstehende Beträge über Kreditkarte abgerechnet:

 

Repräsentations­ausgaben

Sonstige Ausgaben

Summe

2004

7.049,25

31.827,55

38.876,80

2005

18.535,64

52.820,34

71.355,98

2006

20.022,95

107.271,39

127.294,34

2007

8.109,95

83.766,55

91.876,50

 

 

 

Bei nachgeordneten Dienststellen wurden im Jahr 2004 59.441,32 Euro, 2005 148.747,57 Euro, 2006 82.020,84 Euro und 2007 82.768,86 Euro an sonstigen Ausgaben über Kreditkarten abgerechnet.

Zu 10:

Bei in Verlust geratenen oder entwendeten Bundes-Kreditkarten hat der Karteninhaber neben einer Anzeige bei der zuständigen Sicherheitsdienststelle dies unverzüglich dem anweisenden Organ zu melden, damit bei der Kreditkartenorganisation umgehend eine Sperre veranlasst werden kann. Wiedergefundene Kreditkarten sind nicht zu verwenden, sondern dem anweisenden Organ zur Vernichtung zu übermitteln.

Zu 11:

Bis dato kam es in meinem Ressort weder zu einem Verlust noch zu einem Diebstahl einer Kreditkarte.

Zu 12:

Ja, dieser reicht monatlich von 7.300 Euro bis 20.000 Euro. Ich selbst verwende keine dienstliche Kreditkarte.

Zu 13:

Die widmungsgemäße Verwendung der Kreditkarten wird prinzipiell im Rahmen der Dienstaufsicht kontrolliert. Darüber hinaus erfolgt – wie bei allen anderen Belegen auch –eine Vorprüfung nach den Bestimmungen der §§ 111 ff der Bundeshaushaltsver­ordnung 1989. Ferner unterliegt die Nachprüfung der Gebarung der internen Revision im Bundesministerium für Landesverteidigung, der Buchhaltungsagentur des Bundes und dem Rechnungshof.