3626/AB XXIII. GP
Eingelangt am 25.04.2008
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BM für Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
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S91143/29-PMVD/2008 25. April 2008
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Strache, Kolleginnen und Kollegen haben am 29. Februar 2008 unter der Nr. 3651/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Kindersoldaten im Tschad" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Ich sehe die Wahrscheinlichkeit eines Aufeinandertreffens als äußerst gering an, denn die Verbände der EUFOR TCHAD/RCA sind im Vergleich zu den rebellischen Gruppierungen bestens ausgerüstet und organisiert, sodass davon auszugehen ist, dass ein direkter und unmittelbarer Konflikt ausbleiben wird.
Zu 4:
Ja.
Zu 5:
Entfällt.
Zu 6:
Bezogen auf den Tschad liegen keine gesicherten Zahlen vor.
Zu 7 bis 10:
In Berichten namhafter internationaler Organisationen gibt es keine Anzeichen für eine Rekrutierung von Kindersoldaten durch die tschadische Armee, jedoch gab es Wahrnehmungen über die Anwesenheit von Kindern in einzelnen Einheiten. Durchaus anders kann es sich bei den anderen im Tschad operierenden rebellischen Gruppierungen verhalten. Ich darf jedoch betonen, dass ich innerhalb der EU und gegenüber der Regierung des Tschads intensiv und fortlaufend auf die Einhaltung der Menschenrechte und im Besonderen auf eine Umsetzung der Kinderrechte hingewiesen habe. Im Übrigen darf ich auf die Zuständigkeit der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten und ihre Beantwortung der Anfrage 3649/J verweisen.
Zu 11 bis 15:
Auf Grund der hohen Anzahl internationaler Einsätze in aller Welt kann das Österreichische Bundesheer aus einem erheblichen Erfahrungsschatz schöpfen und diesen auch im Rahmen der Einsatzvorbereitung nutzen. Im Zuge der einsatzraumspezifischen Vorbereitung werden Besonderheiten einer Mission herausgehoben, wie etwa das „Verhalten im Einsatzraum“ oder das Verhalten gegenüber „Kindersoldaten“. In dieser Ausbildung und Vorbereitung wird Soldaten des Österreichischen Bundesheeres generell, wem auch immer er gegenüber steht, ein deeskalierendes Verhalten ohne entsprechende Vernachlässigung der Eigen- oder Kameradensicherung vermittelt.
Zu 16 und 17:
Die Mission EUFOR TCHAD/RCA sieht grundsätzlich keinen Einsatz von Truppen oder Truppenverbänden in Flüchtlingslagern vor. Die Sicherheit dieser Lager obliegt neben den lokalen Behörden der eigens eingerichteten, tschadischen Polizei. In besonderen Ausnahmefällen könnte auf Ersuchen dieser Behörden eine Unterstützung der Polizei zur Herstellung der Sicherheit oder zum Schutz von Personen in den Lagern durch EUFOR TCHAD/RCA erfolgen.
Zu 18:
Durch eine netzwerkartige Zusammenarbeit zwischen der Mission EUFOR TCHAD/RCA, die die betroffenen Flüchtlingslager von außen schützt, der eingesetzten Polizei, die an Ort und Stelle für eine Erhöhung der Sicherheit sorgt, sowie den im Tschad operierenden Kinderschutzorganisationen sollen Übergriffe jeglicher Art und etwaige Rekrutierungen von Kindersoldaten hintangehalten werden.