3630/AB XXIII. GP

Eingelangt am 25.04.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3617/J-NR/2008 betreffend offen gebliebene Fragen zu den Vorgängen rund um die letzte Bescheiderstellung im Zusammenhang mit dem Lainzer Tunnel der Westbahn, die die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde am 27. Februar 2008 an mich gerichtet haben, darf ich wie folgt beantworten:

Vorweg darf ich grundsätzlich auf meine Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1033/J-N R/2007 hinweisen. Darüber hinaus möchte ich festhalten, dass der Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 26.9.2008 die Beschwerden mehrerer Nachbarn gegen den Bescheid des BMVIT vom 4.6.2007 als unbegründet abgewiesen hat. Dabei hat der Verwaltungsgerichtshof allein aufgrund des Bescheidinhaltes des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie entschieden. Eine Gegenschrift wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie nicht angefordert, was darauf hinweist, dass der Verwaltungsgerichtshof die Bescheidqualität billigte.

Frage 1:

Halten Sie es für erforderlich, dass im Sinne des geltenden Rechts auf europäischer und innerstaatlicher Ebene jeder Eindruck vermieden werden sollte, dass die ÖBB-Infrastruktur Bau AG im Vergleich zu anderen Unternehmen in irgendeiner Form bevorzugt behandelt wird oder erachten Sie das für nicht so wichtig?

 

Antwort:

Ich teile Ihre Ansicht, dass die geltenden rechtlichen Grundlagen uneingeschränkt einzuhalten sind und erachte es daher als selbstverständlich, dass die ÖBB-Infrastruktur Bau AG im Vergleich zu anderen Unternehmen vom Verkehrsressort nicht bevorzugt behandelt wird.

Frage 2:

Trifft es zu, dass ein Sohn eines federführend involvierten BMVIT-Mitarbeiters erst vor einigen Jahren, etwa zum Zeitpunkt der ersten Aufhebung des eisenbahnrechtlichen Genehmigungsbescheides durch den Verwaltungsgerichtshof, bei der ÖBB-Infrastruktur-Bau AG eingestellt wurde?

Sehen Sie sich in der Lage, diese Frage anders als in der Beantwortung vom 24.7.2007 diesmal mit Ja oder Nein zu beantworten, wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Nein, dies trifft nicht zu, da - wie mir mein Ressort und die ÖBB mitteilt - die Aufhebung des ersten Genehmigungsbescheides im Oktober 2001 erfolgte. Die Einstellung des Sohnes des von Ihnen angesprochenen Mitarbeiters des BMVIT bei der HL-AG auf einen bereits vorhandenen Posten erfolgte mit Ende 2002.

Frage 3:

Trifft es zu, dass ein zweiter Sohn des gleichen federführend involvierten BMVIT-Mitarbeiters erst vor kurzem, etwa zum Zeitpunkt der nunmehrigen Aufhebung des einsenbahnrechtlichen Genehmigungsbescheides durch den Verwaltungsgerichtshof, ebenfalls einen gut dotierten Posten bei der ÖBB-Infrastruktur Bau AG angetreten hat? Sehen Sie sich in der Lage, diese Frage anders als in der Beantwortung vom 24.7.2007 diesmal mit Ja oder Nein zu beantworten, wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Nein, dies trifft nicht zu, da - wie mir mein Ressort und die ÖBB mitteilt - zum Zeitpunkt der Behebung des zweiten Genehmigungsbescheides (Mai 2007) der entsprechende Dienstvertrag des zweiten Sohnes des von Ihnen angesprochenen Mitarbeiters des BMVIT schon unterschrieben war (März 2007), wobei ein Dienstbeginn mit Juli 2007 festgelegt wurde. Auch diese Einstellung erfolgte auf einen bereits vorhandenen Posten.

Frage 4:

In der Beantwortung vom 24.7.2007 wurde zur Einstellung der beiden Söhne des federführend

involvierten   BMVIT-Mitarbeiters   bei   der  Antrag   stellenden   ÖBB-Infrastruktur   Bau   AG

angegeben, dass in die ÖBB-Infrastruktur Bau AG seit 1.1.2005 bis zur Beantwortung 265

Neueintritte erfolgt wären.

Wie viele der angeführten 265 Neueintritte sind übernommene MitarbeiterInnen der ehemaligen

Hochleistungsstrecken AG, die mit der ÖBB-Infrastruktur Bau AG verschmolzen wurde, und wie

viele der angeführten 265 Neueintritte sind seit 1.1.2005 zusätzlich zu diesen übernommenen

MitarbeiterInnen neu aufgenommen worden?

Sehen Sie sich in der Lage, diese Frage anders als in der Beantwortung vom 24.7.2007

diesmal klar zu beantworten, wenn nein, warum nicht?

 

Antwort:

Hierzu darf mitgeteilt werden, dass es sich - wie mir mein Ressort und ÖBB mitteilt - bei den 265 Eintritten um ausschließliche Neueintritte bei der ÖBB-Infrastruktur Bau AG und nicht um die durch diese übernommene Mitarbeiter der HL-AG handelt.

Fragen 5 und 6:

Trifft es zu, dass einer der beiden Söhne des federführend involvierten BMVIT-Mitarbeiters bei Bauverhandlungen für den Lainzer Tunnel sogar als einer der Vertreter der ÖBB-Infrastruktur Bau AG aufgetreten ist, somit Vater und Sohn einerseits auf Seiten des Antragstellers und einer auf Seiten der Genehmigungsbehörde?

Sehen Sie sich in der Lage, diese Frage eindeutig mit Ja oder Nein zu beantworten, wenn nein, warum nicht?

Falls ja: Halten Sie dieses Vorkommnis für unproblematisch, wenn ja, warum?

Antwort:

Nein, dies trifft - wie mir mein Ressort mitteilt - nicht zu.

Frage 7:

Trifft es zu, dass der unmittelbare Vorgesetzte des federführend involvierten BMVIT- Mitarbeiters, nämlich der vormalige Leiter der Eisenbahnbehörde, zeitnah zu dem überraschenden eisenbahnrechtlichen Blitz-Genehmigungsbescheid einen Superjob bei der ÖBB-Infrastruktur Bau AG, nämlich den Posten des Koordinators des Wiener Zentralbahnhofes, bekommen hat?

Sehen Sie sich in der Lage, diese Frage diesmal mit Ja oder Nein zu beantworten, wenn nein, warum nicht?


Antwort:

Der von Ihnen angesprochene Genehmigungsbescheid ist mit 04.06.2007 datiert, der Leiter der Eisenbahnbehörde wechselte am 01.09.2007 als Projektkoordinator des Hauptbahnhofs Wien zur ÖBB-Infrastruktur Bau AG. Ein Zusammenhang zwischen diesen beiden Terminen besteht insofern nicht, als der Leiter der Eisenbahnbehörde an der Bescheidersteilung nicht mitgewirkt hat und den Bescheid vom 04.06.2007 auch nicht, wie es unter meinem Vorgänger üblich war, unterfertigt hat. Die Kompetenz zur Bescheiderlassung lag ausschließlich in der zuständigen Abteilung.

Fragen 8, 9 und 12:

Wie beurteilen Sie die Optik, dass es im Rahmen der Genehmigung des Lainzer Tunnels zeitnahe zu heiklen Genehmigungsbescheiden offenbar reihenweise gute Jobs bei der Antrag stellenden ÖBB-Infrastruktur Bau AG für Familienmitglieder des federführend involvierten BMVIT-Mitarbeiters und für dessen Vorgesetzten gibt?

So weit Sie davon nicht schon vorher Kenntnis hatten, hätte die Dienstaufsicht des BMVIT spätestens nach der oben angeführten parlamentarischen Anfrage aktiv werden und prüfen müssen, ob alle Vorgänge rund um die eisenbahnrechtlichen Genehmigungsbescheide für den Lainzer Tunnel korrekt abgelaufen sind und den zuständigen Beamten keine ungerechtfertigten Vorteile zugeflossen sind:

 

a)    Wurde eine derartige Prüfung durchgeführt?

b)    Wenn ja, was hat diese Prüfung ergeben?

c)    Wenn nein, weshalb wurde keine Prüfung durchgeführt?

Werden derartige familiäre Vernetzungen und Job-Rotationen rund um wichtige Bescheide auch bei anderen eisenbahnrechtlichen Genehmigungsverfahren zu erwarten sein oder handelt es sich hier um einen Einzelfall?

a)     Was werden Sie tun, damit dies ein Einzelfall bleibt?

b)     Was werden Sei weiter in diesem Einzelfall" unternehmen?

Antwort:

Wenn sich Kinder von z.B. Beamten entscheiden, einen gewissen Beruf auszuüben, der im Umfeld dieser Beamten liegt, so darf es nicht verboten sein, dass auf Grund der familiären Beziehungen ein solcher Berufswunsch unterbunden wird. Dies stellt das Recht eines jeden Menschen auf freie Berufswahl dar, eine Restriktion aus der Anstellung der Eltern wäre für einen jungen Menschen nicht verständlich.

Im Übrigen möchte ich auf die Antworten auf die Fragen 2 und 3 verweisen.

Frage 10:

Wie weit wussten die zuständigen Vorgesetzten des federführend involvierten BMVIT- Mitarbeiters über die Job-Avancements der Söhne Bescheid?

a) Wie viel wusste der unmittelbare Vorgesetzte, nämlich der Leiter der Eisenbahnbehörde?

b)   Was  hat  der unmittelbare Vorgesetzte,   nämlich  der  Leiter der  Eisenbahnbehörde, unternommen, sobald ihm der Sachverhalt bekannt wurde?

c)       Wie viel wusste der nächste Vorgesetzte, nämlich der zuständige Sektionschef für diesen Aufgabenbereich?

d)       Was hat der nächste Vorgesetzte, nämlich der zuständige Sektionschef, unternommen, sobald ihm der Sachverhalt bekannt wurde?

e)   Was wurde Ihnen in dieser Angelegenheit bisher vom zuständigen Sektionschef für diesen Aufgabenbereich berichtet?


Antwort:

Die Tatsache, dass beide Söhne des von Ihnen angesprochenen Mitarbeiters des BMVIT bei der HL-AG bzw. ÖBB-Infrastruktur Bau AG beschäftigt sind, war - wie mir mein Ressort mitteilt - den Vorgesetzten bekannt. Spätestens seit August 2004 war auch das Büro meines Vorgängers informiert.

Frage 11:

Können Sie verlässlich ausschließen, dass durch die oben angeführten Vorgänge (gute Jobs für die Söhne des federführend involvierten BMVIT-Mitarbeiters, ein sehr guter Job für den Vorgesetzten des federführend involvierten BMVIT-Mitarbeiters) eine Beeinflussung von Behördenorganen erfolgt ist oder Rechte und Interessen Dritter im eisenbahnrechtlichen Genehmigungsverfahren für den Lainzer Tunnel (z.B. Bürgerinitiativen, Anrainer) geschädigt wurden?

 

Antwort:

Entsprechend meiner Information erfolgten die Genehmigungen im Verfahren Lainzer Tunnel aufgrund ordnungsgemäßer Verfahren - sämtliche Bescheide wurden in der Zwischenzeit vom VwGH bestätigt - und auf Basis der gesetzlichen Grundlagen.

Das gesamte Baugenehmigungsverfahren dauerte 11 Jahre, in denen sämtliche Betroffene genügend Gelegenheiten zu Stellungnahmen und Eingaben hatten. Alle diese wurden in den diversen Verhandlungsschriften aufgenommen, entsprechend gewürdigt und teilweise als Auflagen in die Bescheide aufgenommen.

Frage 13:

Können Sie Informationen bestätigen, wonach sich zeitnah nach der parlamentarische Anfrage 1033/J die Staatsanwaltschaft für diese Vorgänge in Ihrem Ressort interessiert und mit Vorgesetzten der erwähnten involvierten Personen Kontakt aufgenommen hat? Halten Sie die Vorgänge im BMVIT, die die Staatsanwaltschaft interessieren, für geeignet, das Vertrauen der Öffentlichkeit in eine korrekte Leitung des Ressorts zu stärken?

Antwort:

Im Verfahren Lainzer Tunnel hat es gemäß meiner Information in früheren Jahren wiederholt Anzeigen, jedoch niemals ein Verfahren gegeben. In letzter Zeit, insbesondere zeitlich zur parlamentarischen Anfrage 1033/J ist mir hiezu nichts bekannt.

Mit freundlichen Grüßen