3633/AB XXIII. GP

Eingelangt am 25.04.2008
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-9.000/0011-I/PR3/2008     DVR:0000175

 

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

 

Parlament

1017   W i e n

 

Wien, am      . April  2008

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3631/J-NR/2008 betreffend Repräsentationsausgaben und Kreditkarten – eine Nachfrage, die die Abgeordneten Karl Öllinger am 27. Februar 2008 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Wie hoch waren die Repräsentationsausgaben für Ihr Ressort insgesamt, also inkl. Ausgaben für Repräsentationsausgaben im Rahmen der EU-Präsidentschaft 2006, in den Jahren

a) 2005

b) 2006

c) 2007?

 

Antwort:

 

HH/Ansatz

Finanzposititon

Finanzposititon

1-65008

Repräsentationsausgaben

EU-Präsidentschaft 2006

Geschäftsjahr

1-65008-7232.000

1-65008-7232.300

2005

€ 244.955,23

€ 25.298,14

2006

€ 318.742,67

€ 409.686,95

2007

€ 163.891,57

€ 2.933,00

 


Frage 2:

Wie hoch waren die Repräsentationsausgaben Ihres Ressorts für die EU–Präsidentschaft 2006 in den Jahren

a) 2005

b) 2006

c) 2007?

 

 

Antwort:

HH/Ansatz

Finanzposititon

1-65008

EU-Präsidentschaft 2006

Geschäftsjahr

1-65008-7232.300

2005

€ 25.298,14

2006

€ 409.686,95

2007

€ 2.933,00

 

 

Frage 3:

Gibt es in Ihrem Ressort Personen, die über eine Kreditkarte verfügen dürfen, die vom

Ressort zur Verfügung gestellt wurde bzw. über das Ressort abgerechnet wird?

Wenn ja, welche Personen verfügen über eine derartige Kreditkarte?

 

Antwort:

In meinem Ressort dürfen derzeit 39 Personen über eine Kreditkarte verfügen.

 

Frage 4:

Gibt es für Ihr Ressort ein Regulativ für die Nutzung von derartigen Ressortkreditkarten und wie lautet dieses? Wenn nein, nach welchen sonstigen Kriterien dürfen in ihrem Ressort Kreditkarten des Ressorts verwendet werden?

 

Antwort:

Ich verweise auf die Bundes-Kreditkarten Verwendungsrichtlinien des Bundesministeriums für Finanzen vom Oktober 1999 sowie auf das seitens meines Ressorts herausgegebene Merkblatt „Vorgangsweise zur Abrechnung von Bundeskreditkarten“, welches in der Beilage angeschlossen ist.

 

Frage 5:

Dürfen über diese Kreditkarten nur Repräsentationsausgaben bezahlt bzw. abgerechnet werden? Wenn nein, welche sonstigen Ausgaben dürfen über diese Kreditkarten bezahlt bzw. abgerechnet werden?

 

Antwort:

Die Bundeskreditkarte darf nur für dienstlichen Bedarf bzw. Zahlungsverpflichtungen des Bundes verwendet werden. Die Benützung der Bundeskreditkarte für private Zahlungsverpflichtungen ist unzulässig (siehe Beilage).

 

Frage 6:

Wie hoch waren die Ausgaben, die über die den einzelnen Personen zugeordneten Kreditkarten des Ressorts abgerechnet wurden, in den Jahren

a)2004

b)2005

c)2006

d)2007?

 

 

 

Antwort:

Die Ausgaben für die einzelnen Personen zugeordneten Kreditkarten des Ressorts betrugen

im Jahr 2004: €    71.269,01

             2005: €  140.492,17

             2006: €  182.651,02

             2007: €    97.326,14.

 

Frage 7:

Wie hoch waren die Ausgaben, die über Kreditkarten des Ressorts

a) für Repräsentationsausgaben

b) für sonstige Ausgaben

 

in den Jahren 2004, 2005, 2006 und 2007 bezahlt bzw. abgerechnet wurden?

 

Antwort:

Diese Frage kann wegen des überdurchschnittlich hohen Verwaltungsaufwandes, welcher durch die Beantwortung entstehen würde, nicht beantwortet werden.

 

Fragen 8 und 9:

Waren unter den in Frage 6). genannten Zeiträumen und Ausgaben welche, die

a) die nicht unter die Kriterien für Repräsentationsausgaben des Ressorts gefallen sind

b) vom Ressort nicht anerkannt wurden

c) eine missbräuchliche Verwendung bedeutet haben?

 

Falls ja, unter 8)., welche waren es im Detail?

 

Antwort:

Neben Repräsentationsausgaben wurden Rechnungen für Hotels anlässlich Dienstreisen, Parkgebühren für Dienstkraftfahrzeuge, Gebrauchsgüter Amtswirtschaftsstelle sowie für Software IT beglichen.

 

Darunter befanden sich keine Ausgaben, welche vom Ressort nicht anerkannt wurden oder eine missbräuchliche Verwendung bedeutet haben.

 

Frage 10:

Muss der eventuelle Verlust oder Diebstahl von Kreditkarten des Ressorts auch

diesem gemeldet werden?

 

Antwort:

Ja, siehe angeschlossene Beilage Merkblatt bmvit.

 

Frage 11:

Wurde dem Ressort jemals der Verlust oder Diebstahl einer Ressort-Kreditkarte gemeldet? Wenn ja

a) wann

b) durch wen

c) wem?

 

Antwort:

Im Jahr 2006 wurde ein Mal und im Jahr 2007 zwei Mal, eine Verlust- oder Diebstahlsmeldung einer Ressortkreditkarte an die Abteilung „Budget, Controlling und Support“ durch den jeweiligen Kartenbesitzer erstattet.

 


Frage 12:

Gibt es einen definierten Ausgaberahmen für Kreditkarten des Ressorts

a) für die einzelnen Personen

b) für jede einzelne Zahlung und (oder)

c) für einen definierten Verrechnungszeitraum

 

Antwort:

Der Einkaufsrahmen pro Karte beträgt € 3.000 pro Monat.

 

Frage 13:

Wer kontrolliert in Ihrem Ressort die Zweckmäßigkeit von Zahlungen, die über

Kreditkarten des Ressorts getätigt werden?

 

Antwort:

Die Abteilung „Budget, Controlling und Support“ meines Ressorts kontrolliert die Zweck-

mäßigkeit von Zahlungen, die über die Kreditkarten des Ressorts getätigt werden.

 

Beilage

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Werner Faymann

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.