3638/AB XXIII. GP
Eingelangt am 25.04.2008
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am April 2008
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0031-I/4/2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3623/J vom 27. Februar 2008 der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Repräsentationsausgaben und Kreditkarten – eine Nachfrage“ beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Wie bereits in Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2330/J vom 27. November 2007 ausgeführt, betrugen die Repräsentationsausgaben im Bundesministerium für Finanzen im Jahr 2005 € 197.190,38 und im Jahr 2006 € 223.503,71. Im Betrag für das Jahr 2005 sind dabei die im Vorfeld der österreichischen Ratspräsidentschaft angefallenen Ausgaben mit einem Gesamtbetrag von € 28.989,50 bereits enthalten. Im Jahr 2006, in dessen ersten Jahreshälfte Österreich den Vorsitz im Rat der Europäischen Union innehatte, sind mit dieser Aufgabe im Zusammenhang stehende Repräsentationsausgaben in einer Höhe von € 1.136.031,80 getätigt worden. Es handelt sich dabei um einen Teilbetrag des von meinem Amtsvorgänger in Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4520/J vom 5. Juli 2006, auf welche ich verwiesen habe, bekanntgegebenen Sachaufwandes im Zusammenhang mit der österreichischen Ratspräsidentschaft.
Im Jahr 2007 sind im Anschluss an den von der zitierten Voranfrage erfassten Zeitraum Repräsentationsausgaben in der Höhe von € 98.914,80 angefallen, wobei im gesamten Jahr 2007 keine im Zusammenhang mit der Vorsitzführung im Rat der Europäischen Union stehenden Ausgaben mehr getätigt wurden.
Zu 3.:
In meinem Ressort erhalten jene Personengruppen eine Bundes-Kreditkarte, welche über dienstliche Veranlassung regelmäßig Vorgänge im Buchungs- oder Zahlungsverkehr abzuwickeln haben. Es handelt sich dabei sowohl um einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Kabinetts, als auch um Sektionsleiter, Abteilungs- und Gruppenleiterinnen und -leiter, Mitglieder des Zentralausschusses und Referentinnen und Referenten in einzelnen Fachabteilungen meines Ressorts.
Zu 4. und 5.:
Der Einsatz und die Verwendung von Bundes‑Kreditkarten für alle Bundesdienststellen ist in der Richtlinie für den Einsatz von Bundes-Kreditkarten in Bundesdienststellen normiert, welche den haushaltsleitenden und den anweisenden Organen sowie den Buchhaltungen zur Kenntnis gebracht wurde. Darauf aufbauend wurde auch in meinem Ressort festgelegt, dass die mit dieser Form der Begleichung von Zahlungsverpflichtungen des Bundes als eine weitere Förderung und Modernisierung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs des Bundes geschaffenen Verwaltungserleichterungen in Anspruch genommen werden. Als Einsatzgebiet wurde zum einen die Durchführung von Auszahlungen mittels Bundes-Kreditkarte auf dem Gebiet der Beschaffungsvorgänge wie beim Kauf von Büchern und technischen Geräten oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen, soweit der Geschäftspartner des Bundes diese Zahlungsentrichtungsform begehrt beziehungsweise sie akzeptiert, festgelegt, zum anderen – und dabei handelt es sich aktuell um das Haupteinsatzgebiet – die Abwicklung des Travel-Managements. Der Einsatz der Bundes-Kreditkarten erlaubt es hier, alle notwendigen Gebarungsvorgänge, aber auch Hotelreservierungen, im Zusammenhang mit Dienstverrichtungen außerhalb des Dienstortes, verwaltungsschonend abzuwickeln; dadurch wird die Leistung von Vorschüssen, das Mitführen beziehungsweise Nachsenden von Bargeld beziehungsweise die allfällige Inanspruchnahme der ausländischen Vertretungsbehörden mit innerösterreichischen Abrechnungsvorgängen mit dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten entbehrlich.
Die Bundes-Kreditkarten dürfen nicht für private Einkäufe und Spesen oder Bargeldbehebungen eingesetzt werden, auch ist die Verwendung bei Dienstreisen, die mit EU-Sonderprogrammen finanziert werden, nicht zulässig. Jene Bediensteten, an welche nach dienstlichen Erfordernissen für die Dauer des Bestehens derselben eine Bundes-Kreditkarte ausgefolgt wird, haben mit Verpflichtungserklärung die Einhaltung dieser Verwendungsrichtlinien zu bestätigen.
Zu 6. und 7.:
Die Höhe der Ausgaben, welche über die gegenständlichen Kreditkarten bezahlt beziehungsweise abgerechnet wurden, stellen sich, unterteilt in Repräsentationsausgaben und sonstige Ausgaben, wie folgt dar:
|
Jahr |
Repräsentationsausgaben |
Sonstige Ausgaben |
Gesamtsumme |
|
2004 |
€ 5.788,83 |
€ 89.055,29 |
€ 94.844,12 |
|
2005 |
€ 10.342,60 |
€ 117.782,23 |
€ 128.124,83 |
|
2006 |
€ 8.220,13 |
€ 143.935,64 |
€ 152.155,77 |
|
2007 |
€ 2,178,04 |
€ 115.704,35 |
€ 117.882,39 |
Zu 8. und 9.:
Hinsichtlich der sonstigen Ausgaben verweise ich dem Grunde nach auf meine Beantwortung der Fragen 4. und 5. und hinsichtlich der Höhe auf meine Beantwortung der Fragen 6. und 7., wobei es sich bei den sonstigen Ausgaben zu rund 90 % um Reisekosten inklusive Hotelkosten und zu rund 10 % um Ausgaben für Arbeitsessen und sonstige kleinere Beschaffungsvorgänge handelt. Es sind dem Bundesministerium für Finanzen keine mit den gegenständlichen Kreditkarten abgerechneten Ausgaben bekannt, welche nicht anerkannt wurden beziehungsweise eine missbräuchliche Verwendung bedeutet hätten.
Zu 10.:
Ja. Neben der Anzeige bei den zuständigen Sicherheitsdienststellen ist eine Meldung über Verlust oder Diebstahl einer Bundes-Kreditkarte erforderlich, auf Grundlage welcher im Wege der Buchhaltungsagentur die Sperre bei der jeweiligen Kreditkartenorganisation sichergestellt wird.
Zu 11.:
Wie mir die Buchhaltungsagentur mitgeteilt hat, wurden bisher zwei Kreditkarten vom jeweiligen Karteninhaber als gestohlen gemeldet. Die Buchhaltungsagentur hat auf Grundlage der diesbezüglichen Meldung vom 5. August 2003 beziehungsweise vom 1. Juni 2004 bei der jeweiligen Kreditkartenorganisation die Sperre der Bundes-Kreditkarte sichergestellt.
Zu 12.:
Der pro Kreditkarte festgelegte Ausgaberahmen beträgt in meinem Ressort für Dienstreisen je nach Kreditkartenunternehmen € 3.000,-- beziehungsweise € 7.200,-- pro Monat, der Ausgaberahmen der Kreditkarten für sonstige dienstliche Belange beträgt zwischen € 5.000,- und € 7.500,-- monatlich.
Zu 13.:
Die Kontrolle über die Zweckmäßigkeit der Zahlungen, die über Kreditkarten des Ressorts getätigt werden, erfolgt über die für das Travel-Management beziehungsweise das Beschaffungswesen zuständigen Fachabteilungen gemeinsam mit der Buchhaltungsagentur.
Mit freundlichen Grüßen