3642/AB XXIII. GP
Eingelangt am 28.04.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 24. April 2008
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0090-IK/1a/2008
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4023/J betreffend „Verein ZARA“, welche die Abgeordneten Karlheinz Klement, Kolleginnen und Kollegen am 4. April 2008 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Eine Unterstützung der Tätigkeit des Vereins ZARA durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit in Form einer Basissubvention erfolgt nicht.
Im Dezember 2007 wurden ZARA im Rahmen eines derzeit noch aufrechten Förderungsvertrages € 24.751,- zugesprochen, wovon bisher bereits € 22.276,- ausgezahlt wurden. Gegenstand der Förderung ist die Broschüre mit dem Titel „Know your Rights für Lehrstellensuchende und Lehrlinge“, die aufzeigt, welche Rechte die Zielgruppe im Fall von Diskriminierung hat.
Ergänzend kann mitgeteilt werden, dass ZARA in der ersten Antragsrunde der Gemeinschaftsinitiative EQUAL zwischen 2002 und 2005 gemeinsam mit neun anderen Partnern, darunter der Arbeiterkammer Wien, der Wirtschaftskammer Wien, dem Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds, dem Europäischen Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung oder dem Institut für betriebliche Gesundheitsförderung, an dem Projekt "Gleiche Chancen im Betrieb" im Rahmen der europäischen EQUAL-Partnerschaft mitgearbeitet hat. Die gesamten Projektkosten, bei denen es sich jedoch nicht um eine anfragegegenständliche "finanzielle Unterstützung der Tätigkeit" einer der genannten beteiligten Institutionen handelt, beliefen sich auf rund € 1 Mio. Die Mittel für dieses EQUAL-Projekt wurden je zu 50 % vom Euro-päischen Sozialfonds und vom BMWA zur Verfügung gestellt.
Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:
Der Rassismus-Report wird vom Verein ZARA selbst herausgegeben. Da das BMWA weder Auftraggeber dieses Berichts ist, noch dessen Publikation fördert, kann zur inhaltlichen Gestaltung des Berichts nicht Stellung genommen werden und stellt diese auch keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit dar.