3643/AB XXIII. GP

Eingelangt am 28.04.2008
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

                                                                       

 

 

                                                                                                                                                 BMWF-10.000/55-Pers./Org.e/2008

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 23 . April 2008

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3693/J-NR/2008 betreffend finanzielle Mittel für den Sport im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, die die Abgeordneten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen am 4. März 2008 an mich richteten, wird wie folgt beant­wortet, wobei sich die Angaben zu den Jahren 2005 und 2006 auf Mittel des Budgetkapitels 14 des damaligen Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur beziehen:

 

 

Zu Frage 1:

Gemäß § 40 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 erhielten die Universitäts-Sportinstitute folgende Beträge:

 

2005:   6,100 Mio. €

2006:   6,100 Mio. €

2007:   6,749 Mio. €

 

Für den gesamtösterreichischen Universitätssport einschließlich Österreichische Akademische Meisterschaften (ÖAM) und internationale Entsendungen von Universitätssportler/innen wurden folgende Beträge aufgewendet:

 

2005:   160.641,22 €

2006:   256.154,69 €

2007:   220.906,55 €

 

Für den Stiftungsfonds Österreichisches Institut für Sportmedizin (ÖISM) mit Sitz im Univer­sitätssportzentrum Wien/Schmelz wurden zur Verfügung gestellt:

 

2005:   160.461,22 €

2006:   182.000,--  € sowie

               30.000,-- € für Investitionen im Zusammenhang mit der Generalrenovierung und Er-­  
 weiterung des ÖISM

2007:   182.000,-- €

 

Für das Österreichische Institut für Schul- und Sportstättenbau (ÖISS):

 

2006:   50.870,98 €

2007:   50.870,98 €

 

Zu Frage 2:

Da das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, die Universitäten, die Universitäts-Sportinstitute sowie der Universitätssport allgemein keine unmittelbare Zuständigkeit für die „Ausbildung von Jugendlichen im Sportbereich“ haben und „Jugendliche“ gegebenenfalls nur marginal am Universitätsbetrieb sowie am Betrieb der Universitäts-Sportinstitute teilnehmen, können auch keine Zahlen hiefür angegeben werden. Dies gilt auch für die Tätigkeit der Univer­sitäten im Fachbereich Sportwissenschaften, der Studienrichtungen Bewegung und Sport sowie Sportmanagement in Lehre und Forschung, die auch „Jugendlichen“ zugutekommen können.

 

Zu Frage 3:

Vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung werden unmittelbar keine speziellen finanziellen Mittel für „frauenspezifische Sportmaßnahmen“ aufgewendet; selbstverständlich sind finanzielle Mittel für „frauenspezifische Sportmaßnahmen“ in den allgemeinen Zuwendungen (Globalbudgets) an die Universitäten in den Bereichen für Sport und Sportwissenschaften der Universitäten sowie in den Budgets für Universitäts-Sportinstitute enthalten.

 

Von den einzelnen Universitäten und den einzelnen Universitäts-Sportinstituten werden im Zu­sammenhang mit den zur Verfügung stehenden Mitteln gemäß § 40 Universitätsgesetz 2002 auch Aufwendun­gen für „frauenspezifische Sportmaßnahmen“ getätigt.

 

Von den einzelnen Universitäts-Sportinstituten werden insbesondere zahlreiche spezielle Ver­anstaltungen für Frauen angeboten und darüber hinaus gibt es auch viele „frauendominierte Themen“, so dass allgemein ein sehr ausgeglichenes „Geschlechter-Verhältnis“ bei der Nutzung der Sportprogramme besteht. Die von den Universitäts-Sportinstituten angebotenen Sport­programme werden gerade auch von Frauen sehr gut angenommen bzw. in Anspruch ge­nommen; so melden z.B. alle Universitäts-Sportinstitute etwa einen 60%igen Anteil von Frauen bei ihren Sportprogrammen.

 

Eine detaillierte Aufstellung von „Aufwendungen für frauenspezifische Sportmaßnahmen“ ist allerdings nicht möglich.


Zu Frage 4:

Die vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung für den gesamtösterreichischen Universitätssport aufgewendeten Mittel sind überwiegend für den Spitzen- und Leistungssport vorgesehen, so insbesondere für Österreichische Akademische Meisterschaften und für inter­nationale Entsendungen, wie insbesondere European University Championships, Universiaden (Sommer- und Winteruniversiaden) und World University Championships.

 

Seitens der Universitäts-Sportinstitute wird überwiegend Breiten- bzw. Gesundheitssport ange­boten und betrieben. Allerdings gibt es darüber hinaus auch Leistungs- und Spitzensport­gruppen sowie auch lokale Akademische Meisterschaften. Weiters werden von einzelnen Universitäts-Sportinstituten finanzielle Mittel für die Teilnahme von Universitätsangehörigen bzw. Universitätssportler/innen an Spitzensportwettkämpfen im In- und Ausland zur Verfügung gestellt.

 

Zu Frage 5:

Da die Universitäts-Sportinstitute überwiegend für den Breiten- bzw. Gesundheitssport tätig sind, kommen die vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung den Universitäts-Sport­instituten zur Verfügung gestellten Mittel auch vorwiegend diesen Sportbereichen zugute.

 

Zu Frage 6:

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung hat keine unmittelbare Zuständigkeit in Angelegenheiten des „Schulsports“.

 

Zu Frage 7:

Seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung können allein schon aus Kompetenzgründen keine speziellen finanziellen Mittel für den „Behindertensport“ zur Verfügung gestellt werden. Sehr wohl aber sind alle universitären Sportstätten soweit als möglich auch be­hindertengerecht ausgestattet, stehen u.a. auch für „Behindertensport“ bzw. Behinderten­sportler/innen zur Verfügung und die Universitäts-Sportinstitute haben darüber hinaus spezielle Angebote für den „Behindertensport“ in ihren Sportprogrammen. So werden z.B. am Universitäts-Sportinstitut Wien zwei spezielle Kurse für den Behindertensport und am Univer­sitäts-Sportinstitut Graz eine Behindertensporteinheit „Tandemradfahren“ angeboten. Das Uni­versitäts-Sportinstitut Innsbruck bietet den Sportler/innen mit Behinderung neben einer möglichst großen Integration in das reguläre Kursprogramm zusätzlich auch zwei spezielle Kurse pro Semester an und zwar „Integrativer Rollstuhlsport“ und „Schwimmen für Blinde“. Das Univer­sitäts-Sportinstitut Klagenfurt bietet zwei 2-stündige Wochenkurse für Behinderte („Krafttraining und Konditionstraining“) an.

 

Zu Frage 8:

Soweit es sich um die Ausbildung von Sportwissenschafter/innen und Sportpädagog/innen im Rahmen der sportwissenschaftlichen Studien der Universitäten handelt, so sind die finanziellen Aufwendungen hiefür im allgemeinen Budget (Globalbudget) für die Universitäten enthalten.

 

Von einzelnen Universitäts-Sportinstituten werden auch eine Ausbildung und Weiterbildung von Übungsleiter/innen und Instruktor/innen des Universitätssports angeboten, wie z.B. den so genannten „USI-Skilehrer/innen“ des Universitäts-Sportinstituts Wien sowie eine laufende Fortbildung von Übungsleiter/innen der Universitäts-Sportinstitute Innsbruck und Klagenfurt.

 

Am Universitäts-Sportinstitut Wien gibt es z.B. derzeit folgende Aus- und Fortbildungen:

-          Aerobic- und Fitness

-          Feldenkrais-Methode

-          Gesund- und Vitalcoach

-          Massagegrundausbildung

-          Nordic Walking

-          Pilates

-          Sportklettern

 

Zu Frage 9:

Vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung wurden unmittelbar keine finanziellen Aufwendungen für die Erstellung von „sportrelevanten Unterlagen“ getätigt, sehr wohl aber werden von den Universitäten bzw. den Instituten für Sportwissenschaften u.a. im Rahmen ihres
Wissenschaftsbetriebes finanzielle Mittel für die Erstellung von „sportrelevanten Unterlagen“
aufgewendet. Die Mittel hierfür sind in den Budgets der Universitäten (Globalbudget) enthalten; eine zahlenmäßige Angabe ist nicht möglich.

 

Zu Frage 10:

Aufwendungen für den Sportstättenbau im Bereich der Universitäten werden von diesen im Wege von laufenden Mietzahlungen, überwiegend an die Bundesimmobiliengesellschaft, ge­tragen. Die Universitäten erhalten ihre Mittel für Raummieten im Rahmen von Globalbudgets; Mieten für die Sportstätten sind nicht gesondert ausgewiesen bzw. darstellbar.

 

Hinzuzufügen ist, dass im Jahre 2007 der Neubau für das Universitäts-Sportinstitut Klagenfurt mit Sporthalle, Gymnastiksaal und Fitness-Center, etc. in Betrieb genommen wurde. Für das Uni­versitäts-Sportinstitut Wien ist ein Neubau für eine Sporthalle in der Sensengasse/ Spitalgasse mit Baubeginn 2008 in Planung. Weiters gibt es eine Planungsvereinbarung der Universität Wien mit der Bundesimmobiliengesellschaft hinsichtlich des Universitätssport-zentrums III.

 

Zu Frage 11:

Aufwendungen für die Erhaltung von Sportstätten der Universitäten werden von der Bundes­immobiliengesellschaft aus Mieteinnahmen getätigt. Aufwendungen der Universitäten für mieter­pflichtige Maßnahmen zur Instandhaltung oder Verbesserung werden im Rahmen der für den Universitätssport ausgewiesenen Mittel abgedeckt.

 

Zu Fragen 12 bis 14:

Seitens des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung wurden keine Mittel für „die Bewerbung von Sportveranstaltungen“, für „Lobbyingaktivitäten für den Sport“ oder für „Öffent­lichkeitsarbeit für den Sport“ aufgewendet.

 

Zu Frage 15:

Vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung werden keine speziellen finanziellen Mittel für „Sport als Integration“ aufgewendet. Selbstverständlich spielt aber „der Sport“ für die Integration auch an den Universitäten eine nicht unbedeutende Rolle, da grundsätzlich alle Sportprogramme der Universitäts-Sportinstitute allen gemäß § 40 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002 Berechtigten offen stehen: dies sind die Studierenden, die Absolvent/innen und das Personal der Universi­täten sowie der Fachhochschul-Studiengänge des jeweiligen Universitäts-standortes.

 

Zu Fragen 16 und 17:

Seit mehr als drei Jahrzehnten gibt es die Kultur- und Sportvereinigung (KSV – Unterricht und Wissenschaft), eine Einrichtung auf Vereinsbasis, die auch aus Mitteln des Budgetkapitels 14 gefördert wird und den Bediensteten die Möglichkeit zur Ausübung verschiedener Sportarten gibt. Im Jahr 2007/2008 beträgt die Förderung für diesen Verein € 25.000,--.

 

 

Der Bundesminister:

Dr. Johannes Hahn e.h