3645/AB XXIII. GP

Eingelangt am 28.04.2008
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0061-III/4a/2008

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                      Wien, 24. April 2008

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3695/J-NR/2008 betreffend Denkmalschutz im Augarten, die die Abg. Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde am 4. März 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Der Unterschutzstellungsbescheid des Bundesdenkmalamtes betreffend den Augarten umfasst auch das Gesindehaus.

 

Zu Fragen 2 und 4:

Im Jahr 1993 wurden am Gesindehaus, das in einem sanierungsbedürftigen Zustand war, folgende Arbeiten durchgeführt: Trockenlegung, Außenputz-, Dach- und Fenstersanierung. Zum damaligen Zeitpunkt war das „Konzerthallenprojekt“ noch nicht absehbar.

 

Zu Frage 3:

Im Hinblick auf die am 14. März 2008 durch die Wiener Sängerknaben gemeinsam mit der Burghauptmannschaft Österreich in der Erstinstanz Bundesdenkmalamt erfolgte Beantragung einer Veränderungsbewilligung nach dem Denkmalschutzgesetz kam es bislang zu keinem Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundesdenkmalamtes.

 

Weiters ist zu bemerken, das ich als Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur im Falle einer Berufung gegen den von der Erstinstanz zu erlassenden Bescheid als Berufungsbehörde zu entscheiden hätte, weshalb eine inhaltliche Äußerung zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht wäre bzw. aus präjudiziellen Gründen eine Einschaltung in das laufende erstinstanzliche Ver­waltungsverfahren nicht in Betracht gezogen werden kann.

 

Zu Frage 5:

Die Kosten einer Sanierung sind im Rahmen von Veränderungsbewilligungen nach dem Denk­malschutzgesetz nicht Verfahrensgegenstand. Genau Angaben kann nur die Burghauptmann­schaft Österreich machen.

 

Zu Fragen 6 und 7:

Seitens meines Ressorts und mir wurden seit letztem Jahr immer wieder auf den unterschied­lichen Ebenen Gespräche geführt, um den kulturpolitischen Prioritäten in dieser Sache Nach­druck zu verleihen.

 

So konnte die vorgesehene Vertragsunterfertigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit mit den Sängerknaben im April 2007 gestoppt und ein gemeinsamer Termin mit Herrn Bundesminister Dr. Bartenstein und Herrn Stadtrat Mag. Dr. Mailath-Pokorny initiiert werden, um das weitere Vorgehen zu besprechen und auch kulturpolitische Faktoren in die Entscheidung einfließen zu lassen. Ende Mai wurde dann vereinbart, die beiden Projekte anhand eines Krite­rienkataloges zu beurteilen.

Seitens meines Ressorts wurde über den Sommer der Katalogvorschlag des Bundes­ministeriums für Wirtschaft und Arbeit mit den Vertreterinnen und Vertretern des Filmkultur­zentrums eingehend diskutiert und in gemeinsamer Arbeit mit den notwendigen kulturpolitischen Fragen ergänzt.

Trotz aller Anstrengungen entschied sich das Wirtschaftsministerium jedoch im November letzten Jahres aus wirtschaftsbezogenen und liegenschaftsrelevanten Gesichtspunkten für das Sängerknabenprojekt, woraufhin ich meinen Standpunkt der kulturpolitischen Priorität im Hin­blick auf das Filmkulturzentrum formuliert habe.

 

Zu Frage 8:

Zunächst möchte ich nochmals festhalten, dass mein Ministerium bezüglich des Sachverhaltes „Bebauung des Augartenspitzes“ keine Kompetenz besitzt, sondern das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit als erster Ansprechpartner zuständig ist. Daher fiel es an sich nicht in die Zuständigkeit meines Ressorts, den Wiener Bürgermeister von kulturpolitischen Prioritäten zu überzeugen.

Von meiner Seite wurde dennoch die Stadt Wien direkt eingebunden, da auf mein Betreiben hin auch Herr Stadtrat Mag. Dr. Mailath-Pokorny zum gemeinsamen Gespräch mit Herrn Bundes­minister Dr. Bartenstein eingeladen wurde, um über die weitere Vorgangsweise auch hinsichtlich kultur- und standortpolitischer Faktoren eine Einigung zu erzielen.

 

Zu Frage 9:

Da das Interesse der Vertreterinnen und Vertreter der Augarten-BürgerInneninitiativen auf die Augartenentwicklung und die Ausarbeitung eines Leitbildes und den Schutz des Augartens als „Volkspark“ abzielt, und dies nicht in meiner Zuständigkeit liegt, wurden deren kulturpolitische Präferenzen nicht besprochen.

 

Zu Fragen 10 und 11:

Es gab mit Vertreterinnen und Vertretern der Sängerknaben sowie mit Vertreterinnen und Ver­tretern des Filmkulturzentrums Gespräche.

 

Zu Fragen 12 und 13:

Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei den Wiener Sängerknaben um eine in Vereinsform in Erscheinung tretende juristische Person handelt, die als solche selbst Rechtspersönlichkeit besitzt und durch seine Organe am Rechtsleben teilnimmt, sind Fragen hinsichtlich des Zeit­plans der Errichtung des „Konzertkristalls“, der auch bauverfahrensrechtliche Komponenten betreffen wird, an den Verein selbst bzw. die Baubehörde zu richten. In diesem Zusammenhang stehende Fragen unterliegen daher nicht der Ingerenz meines Ressorts. Grundsätzlich liegen die Entscheidungen einer privaten Einrichtung, wie etwa eine Baugenehmigung zu beantragen, nicht im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur. Hinsichtlich der denkmalschutzgesetzlichen Komponente wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen.

 

Zu Frage 14:

Da eine solche Einladung nicht vorliegt, kann diese Frage nicht beantwortet werden.

 

Zu Frage 15:

In der Frage der Bebauung des Augartenspitzes wurden nicht wirtschaftspolitische Interessen über kulturpolitische gestellt, sondern es muss grundsätzlich auf die im Bundesministeriengesetz festgehaltenen Zuständigkeiten abgestellt werden: Die Verwaltung bautechnischer Beplanung bundeseigener Immobilien – also auch der Augartengründe – obliegt dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit mit seiner nachgeordneten Dienststelle „Burghauptmannschaft Öster­reich“. Ihre Frage richtet sich daher an den falschen Adressaten.

 

Zu Frage 16:

Nein.

 

Zu Frage 17:

Der wesentlichste Parameter für alle kulturpolitischen Überlegungen ist die gesellschafts­politische Bedeutung der Kunst und Kultur. Die überwiegende Mehrheit der kulturellen Projekte könnte ohne finanzielle Förderung der öffentlichen Hand nicht stattfinden. Das gilt auch für klassische Kulturinstitutionen, deren Existenz ohne öffentliche Mittel nicht denkbar wäre. Diese Investitionen sichern die kulturelle Vielfalt und Identität unseres Landes und werden daher weiterhin zur tragenden Säule des Kulturgeschehens in Österreich zählen.

 

Zu Frage 18:

Da es sich beim Filmarchiv nicht um eine bundeseigene Einrichtung handelt, sondern um einen Verein, der seitens des Bundes gefördert wird, sind Fragen bezüglich eines Alternativstandortes an den Verein zu richten.

Grundsätzlich liegen die Entscheidungen einer privaten Einrichtung, wie etwa der Standort nicht im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur.

Sollte die Stadt Wien in ihrer Eigenschaft als Grundeigentümerin einen geeigneten Standort für das Filmarchiv zur Verfügung stellen, so bin ich gerne bereit, dass sich mein Ressort in den Diskussionsprozess über künftige Infrastruktur-, Nutzungs- und Veranstaltungskosten einbringt.

 

Die Bundesministerin:

Dr. Claudia Schmied eh.