3646/AB XXIII. GP

Eingelangt am 28.04.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen haben
am 29. Februar 2008 unter der ZI. 3649/J-NR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Kindersoldaten im Tschad" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Die Situation von Kindersoldaten weltweit, einschließlich im Tschad wird vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) laufend beobachtet. Zu diesem Zweck wurde mit Resolution
1612 (2005) vom Sicherheitsrat die Einrichtung eines Mechanismus zur Beobachtung und
Berichterstattung über schwere Kinderrechtsverletzungen, einschließlich der Rekrutierung
von Kindersoldaten, beschlossen. In Umsetzung dieses Beschlusses ist auch im Tschad ein
Netzwerk von lokalen und internationalen Kinderschutzorganisationen im Aufbau.

Der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat dem Sicherheitsrat am 3. Juli 2007 einen
Bericht über die Situation von Kindern im Tschad präsentiert. Demzufolge können keine
genauen Angaben über den Umfang der Rekrutierung von Kindersoldaten gemacht werden.
Gemäß dem Bericht gibt es keine Anzeichen für eine systematische Politik der Rekrutierung
von Kindersoldaten durch die Regierungsarmee des Tschad (Armee Nationale Tchadienne),
es gab jedoch Beobachtungen über die Präsenz von Kindern in einzelnen Einheiten.


Zu den Fragen 4 und 5:

Der Tschad hat sich mit der Ratifikation der VN-Kinderrechtskonvention und des
Zusatzprotokolls betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten
völkerrechtlich zum Schutz von Kindern vor Rekrutierung verpflichtet. In Umsetzung der
Konvention wurde 1991 auch ein gesetzliches Verbot der Rekrutierung erlassen. Im Februar
2007 hat die Regierung des Tschad die sogenannten „Pariser Verpflichtungen über den Schutz
von Kindern vor Rekrutierung oder Verwendung in Armeeverbänden oder bewaffneten
Gruppierungen" unterstützt. In Verfolg dazu vereinbarte die tschadische Regierung mit
UNICEF am 9. Mai 2007 ein Abkommen über den Schutz von Kindersoldaten und deren
Reintegration. Darüber wurde der Sicherheitsrat im oben zitierten Bericht des VN-Generalsekretärs informiert.

Zu den Fragen 6 bis 8:

In Umsetzung des Abkommens mit UNICEF wurden im Vorjahr Minderjährige aus der
Armee entlassen und von der Regierung an UNICEF zur Demobilisierung und Reintegration
übergeben. Die Ausarbeitung des im Abkommen vorgesehenen Aktionsplanes zur
Demobilisierung und Reintegration von Kindersoldaten ist noch nicht abgeschlossen.

Österreich setzt sich bereits seit Jahren für Maßnahmen zur Bekämpfung des Einsatzes von
Kindersoldaten ein und unterstützt die Bemühungen der Vereinten Nationen beim Aufbau des
Mechanismus zur Beobachtung und Berichterstattung über schwere Kinderrechtsverletzungen
in Konfliktsituationen. Ich habe wiederholt persönlich zur Beendigung dieses grausamen
Verbrechens gegen Kinder aufgerufen und den Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten
in meinen Treffen mit Vertretern betroffener Staaten, im Rahmen der VN und der EU, sowie
auch öffentlich angesprochen. Ich trete auch nachdrücklich dafür ein, dass es für das
Kriegsverbrechen der Rekrutierung von Kindersoldaten keine Straffreiheit geben darf.

Österreich nahm durch Herrn Staatssekretär Dr. Hans Winkler an der Pariser Konferenz im
Februar 2007 sowie an der Nachfolgeveranstaltung im Oktober 2007 in New York zur
Bildung einer globalen Allianz gegen die Rekrutierung von Kindersoldaten teil.

In der jüngsten Debatte des Sicherheitsrates zum Thema Kinder und bewaffnete Konflikte im
Februar 2008 forderte Österreich alle Konfliktparteien auf, ihren Verpflichtungen zum Schutz
von Kindern in bewaffneten Konflikten nachzukommen.


Innerhalb der EU setzt sich Österreich dafür ein, dass die Einhaltung der Menschenrechte, einschließlich der Kinderrechte, gegenüber der Regierung des Tschad aktiv angesprochen wird.

Zu den Fragen 9 bis 11:

Für die Sicherheit innerhalb der Flüchtlingslager ist die tschadische Polizei verantwortlich.
SR-Resolution 1778 (2007) sieht zu diesem Zweck den Aufbau einer neuen Polizeieinheit, der
„Police tchadienne pour la protection humanitaire (PTPH)", mit Unterstützung durch die VN-Mission im Tschad (MINURCAT) vor. Die Aufgabe der EUFOR Mission im Tschad umfasst
den Schutz von gefährdeten Flüchtlingen, Binnenvertriebenen und Zivilpersonen,
insbesondere durch die Erhöhung der Sicherheit in der Umgebung von Flüchtlingslagern.

Mit der Erhöhung der Sicherheit in den Flüchtlingslagern durch die neue tschadische
Polizeieinheit für den humanitären Schutz einserseits und durch die Erhöhung der Sicherheit
in der Umgebung der Flüchtlingslager durch die Präsenz der EUFOR Mission andererseits
wird auch ein Beitrag zur Verhinderung der Rekrutierung von Kindersoldaten in
Flüchtlingslagern geleistet. Darüber hinaus sind Kinderschutzorganisationen zur Beobachtung
und Berichterstattung von schweren Kinderrechtsverletzungen auch in den Flüchtlingslagern
aktiv.

Darüber hinaus wurden auf meine Initiative hin im Rahmen der Einsatzvorbereitung alle
Mitglieder des österreichischen Kontingents der EUFOR Mission zu Fragen der Kinder- und
Frauenrechte, sowie zu den Aufgaben von humanitären und Kinderschutzorganisationen
durch Mitarbeiter meines Hauses besonders vorbereitet und sensibilisiert.