3659/AB XXIII. GP

Eingelangt am 29.04.2008
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0040-Pr 1/2008

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 3770/J-NR/2008

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Manfred Haimbuchner und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Verdoppelung der Verfahrensdauer bedingt durch Überforderung der Staatsanwaltschaft“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Mit Stichtag 1. März 2008 waren insgesamt – ausgedrückt in Vollzeitkapazitäten – im gesamten Bundesgebiet (ohne Berücksichtigung der Generalprokuratur) 298,5 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte tätig, und zwar:


 

in Wien (einschließlich Sprengel-Staatsanwälte)

95,5

in Niederösterreich

36,0

im Burgenland

8,5

in der Steiermark (einschließlich Sprengel-Staatsanwälte)

40,0

in Kärnten

17,0

in Oberösterreich (einschließlich Sprengel-Staatsanwälte)

42,5

in Salzburg

17,5

in Tirol (einschließlich Sprengel-Staatsanwälte)

30,5

in Vorarlberg

11,0

Summe

298,5

 

Im Hinblick auf den erwarteten Mehrbedarf wurde sukzessive um 127 Planstellen auf 325 im Bereich der Justizbehörden in den Ländern des Stellenplanes 2008 aufgestockt (Stellenplan 2005 201, Stellenplan 2006 205, Stellenplan 2007 272).

Diese  zusätzlichen staatsanwaltschaftlichen Planstellen wurden größtenteils bereits nachbesetzt. Klammert man laufende Umbewerbungen von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten auf andere staatsanwaltschaftliche oder Richterplanstellen und sich damit zwangsläufig ergebende kurzfristige Vakanzen aus, werden die Nachbesetzungen der aktuell noch freien 26 staatsanwaltschaftlichen Planstellen voraussichtlich im Juni 2008 abgeschlossen sein.

Zu 4:

Zur Abdeckung des sich aus der Vorverfahrensreform ergebenden personellen Mehrbedarfs im Bereich der Staatsanwaltschaften erfolgte im Jahr 2005 eine Aufstockung um vier, im Stellenplan für das Jahr 2007 um weitere 67 und im Stellenplan für das Jahr 2008 um noch einmal 56 staatsanwaltschaftliche Planstellen. Parallel zu diesen stellenplanmäßigen Aufstockungen wurde die Ausschreibung und Besetzung der zusätzlichen staatsanwaltschaftlichen Planstellen eingeleitet.

Zu 5:

Im Zuge der Vorbereitung des mit 1. Jänner 2008 in Kraft getretenen Strafprozessreformgesetzes, BGBl. I Nr. 19/2004, und im Hinblick auf die damit einhergehende umfassende Neugestaltung des strafprozessualen Vorverfahrens erhob bereits im Herbst 2003 ein unabhängiges Managementberatungsunternehmen im Rahmen einer unter Beteiligung einer repräsentativen Gruppe von Richtern und Staatsanwälten an mehreren Standorten durchgeführten Studie den sich aus der Vorverfahrensreform für den staatsanwaltschaftlichen Bereich ergebenden Planstellenmehrbedarf. Der genaue Bedarf an zusätzlichen staatsanwaltschaftlichen Planstellen war dem Bundesministerium für Justiz daher schon früh bekannt, weshalb noch vor Inkrafttreten des Strafprozessreformgesetzes die notwendigen Aufstockungsmaßnahmen eingeleitet werden konnten.

Zu 6:

Aufgrund der Kundmachung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Richtwerte für die Durchschnittspersonalausgaben/-kosten, die Durchschnittsmietkosten und den kalkulatorischen Zinssatz, BGBl. II Nr. 48/2008, sind für einen zusätzlichen Staatsanwalt der Gehaltsgruppe St 1 Kosten von 73.773 Euro, für einen zusätzlichen Staatsanwalt der Gehaltsgruppe St 2 Kosten von 95.794 Euro und für einen zusätzlichen Staatsanwalt der Gehaltsgruppe St 3 Kosten von 121.877 Euro jährlich anzunehmen.

Bei der Ermittlung der Gesamtkosten dieser Aufstockung im Bereich der staatsanwaltschaftlichen Planstellen ist zu berücksichtigen, dass unter einem die Zahl der Planstellen für „übrige Richter“ von 1420 auf 1363 vermindert wurde. Die kalkulatorischen Kosten für eine solche Planstelle belaufen sich derzeit auf 73.773 Euro.

. April 2008

 

(Dr. Maria Berger)