3660/AB XXIII. GP
Eingelangt am 29.04.2008
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE
BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0042-Pr 1/2008
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 3781/J-NR/2008
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Heribert Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Notariatsbesetzung in Wr. Neustadt“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 2:
Ich habe mich bei der Wiederbesetzung der Notarstelle Wiener Neustadt I aus folgenden Gründen für die Ernennung des in den Besetzungsvorschlägen an dritter Stelle gereihten Notariatskandidaten Mag. Herbert Taschner entschieden:
Mag. Taschner ist bereits seit 15 Jahren in Wr. Neustadt und seit fast 8 Jahren an der zu besetzenden Amtsstelle als Notariatskandidat tätig. Diese besondere Ortsverbundenheit zu Wr. Neustadt und die durch die langjährige Tätigkeit an der ausgeschriebenen Amtsstelle gegebene Kontinuität in der Besetzung wiegen die längeren Praxiszeiten der vor ihm gereihten Mitbewerber mehr als auf. Dazu kommt, dass Mag. Taschner als einziger Bewerber von der Notariatskammer für Wien, Niederösterreich und Burgenland im Sinne des § 11 Abs. 6 Z 4 Notariatsordnung mit „ausgezeichnet“ beurteilt wurde, womit ihm gegenüber seinen Mitbewerbern die besten persönlichen Fähigkeiten, auch unter Berücksichtigung seiner Eignung für die ausgeschriebene Amtsstelle, bestätigt wurden.
Ich habe bei meiner Ermessensentscheidung sämtliche im § 11 Abs. 3 Notariatsordnung normierten Kriterien berücksichtigt, dabei allerdings dem Maß der Eignung des Mag. Taschner, insbesondere für die Führung der zu besetzenden Notarstelle (§ 11 Abs. 3 Z 2 Notariatsordnung), größeres Gewicht beigemessen als dem Praxisvorsprung (§ 11 Abs. 3 Z 4 Notariatsordnung) seiner Mitbewerber.
Zu 3:
Der in den Besetzungsvorschlägen zur Wiederbesetzung der Notarstelle Wiener Neustadt I übereinstimmend an erster Stelle gereihte öffentliche Notar in Baden Mag. Rainer Henk wies zum Ende der Bewerbungsfrist (22. Oktober 2007) eine anrechenbare Gesamtpraxis in der Dauer von 34 Jahren, 7 Monaten und 1 Tag, davon 31 Jahre, 5 Monate und 25 Tage Notariatspraxis, auf, der drittgereihte Notariatskandidat Mag. Herbert Taschner eine anrechenbare Gesamtpraxis in der Dauer von 16 Jahren, 9 Monaten und 22 Tagen, davon 14 Jahre, 11 Monate und 22 Tage Notariatspraxis. Zu den Gründen, warum dem Praxisvorsprung des Mag. Henk im vorliegenden Fall kein entscheidendes Gewicht beigemessen wurde, wird auf die Beantwortung der Fragen 1. und 2. verwiesen.
Zu 4:
In meiner bisherigen Amtszeit bin ich bei der Besetzung von Notarstellen in insgesamt vier Fällen von den Besetzungsvorschlägen zumindest eines der gerichtlichen Personalsenate abgewichen, obwohl der Erstgereihte eine längere Gesamt- und Notariatspraxis aufzuweisen hatte als der von mir Ernannte.
Zu 5:
Es gab in diesem Zusammenhang keinerlei Versuche einer unsachlichen Beeinflussung meiner Entscheidung.
. April 2008
(Dr. Maria Berger)