3661/AB XXIII. GP

Eingelangt am 29.04.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0043-Pr 1/2008

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 3824/J-NR/2008

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Manfred Haimbuchner und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Übermittlung von Daten über die Erpressbarkeit des Ex-Botschafters Michael Miess“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 5:

Mit Bericht der Staatsanwaltschaft Wien vom 1. Dezember 2005 wurde der für Einzelstrafsachen zuständigen Fachabteilung des Bundesministeriums für Justiz unter anderem zur Kenntnis gebracht, dass „nach Meinung des österreichischen Verbindungsbeamten an der Österreichischen Botschaft in Kiew, Major Dullnig, nicht ausgeschlossen werden könnte, dass der Botschafter in Richtung Visa-Vergabe erpresst werde, zumal eine Niederschrift des Büros für Interne Angelegenheiten mit einem österreichischen Staatsangehörigen existiere, in der von zum Ankauf angebotenen Fotos die Rede sei, die den Botschafter angeblich – wohl in verfänglicher Situation – in Gegenwart von Prostituierten zeigen.“ Der Bericht wurde im Faxwege an den Leiter der genannten Abteilung übermittelt, vom zuständigen Sachbearbeiter der Abteilung schriftlich referiert und im Einsichtsverkehr dem Leiter der Sektion für Straf- und Gnadensachen, dem Vertreter des Leiters der Präsidialsektion und dem Kabinettschef zur Kenntnis gebracht.

Zu 6 und 9:

Im Hinblick auf die laufenden Ermittlungen des Büros für Interne Angelegenheiten stellte sich zu diesem Zeitpunkt die Frage der Glaubwürdigkeit dieser Information für das Bundesministerium für Justiz nicht. Nach den mir von der Staatsanwaltschaft Wien vorgelegten Informationen bestanden die Angaben des Dipl.-Ing. Franz P. zunächst darin, dass er bereits Anfang des Jahres 2003 in der Österreichischen Botschaft behauptet habe, Dr. Michael M. würde öffentlichen Umgang mit Prostituierten pflegen, wobei der ukrainische Geheimdienst diesbezüglich auch Fotos hätte. Eine Klärung des Sachverhaltes sei nicht möglich gewesen. Da es sich bloß um vage Angaben handelte und keine stichhaltigen Ansatzpunkte für Ermittlungsmaßnahmen ersichtlich waren, wurden keine Ermittlungen eingeleitet.

Zu 7 und 8:

Diese Fragen können mangels Kenntnis des tatsächlichen Sachverhalts nicht beantwortet werden.

Zu 10:

Bei Dipl.-Ing. Franz P. handelt es sich um einen zumindest seit dem Jahr 2003 in der Ukraine lebenden, österreichischen Staatsbürger. Weitere Informationen sind mir nicht bekannt.

Zu 11 bis 14:

Ich gehe davon aus, dass mit der Frage 11) die Sachverhaltsdarstellung des Büros für Interne Angelegenheiten gemeint ist, die am 28. Juli 2003 bei der Staatsanwaltschaft Wien einlangte und von dieser - soweit Dipl.-Ing. Franz P. betreffend - in Richtung §§ 289 und 297 StGB geprüft wurde. Die Eintragung von Dipl.-Ing. Franz P. als Verdächtiger erfolgte bei der Staatsanwaltschaft Wien aus Eigenem. Am 6. November 2003 gab die Staatsanwaltschaft Wien die Erklärung gemäß § 90 Abs. 1 StPO ab, weil auf Grund der aussichtslosen Beweislage eine Klärung des Sachverhalts nicht möglich erschien.

 

. April 2008

 

(Dr. Maria Berger)