3663/AB XXIII. GP

Eingelangt am 29.04.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

                                                                                                                                                 BMWF-10.000/64-Pers./Org.e/2008

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 25. April 2008

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3762/J-NR/2008 betreffend Medienbeobachtung, die die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen am 6. März 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Frage 1:

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung wurde erst mit der Novelle zum Bundesministeriengesetz, BGBl. I Nr. 6/2007, mit Wirkung vom 1. März 2007 wieder errichtet.  Die Medienbeobachtung/Pressebeobachtung erfolgt seit 15.  März 2007.

 

Zu Frage 2:

Die Medienbeobachtung/Pressebeobachtung wird zu folgenden Themen durchgeführt:

-    Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung

-    Hochschulen: Studenten, Förderung, Zugang, Beschränkungen

-    Forschung

-    Internationale Meldungen zu Forschung und Universitäten, von EU-Kommissären etc.

 

Zu Fragen 3, 4 und 7:

Die Medienbeobachtung/Pressebeobachtung erfolgt extern durch die Firma Meta Communi-cation International GmbH (auch am Wochenende). Die Kosten hierfür betrugen seit der Einrichtung bis Ende 2007 insgesamt € 39.558,-- (inkl. MwSt.).

 

Fragen 5 und 6:

Entfallen, da extern.

 

Zu Frage 8:

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung wurde erst mit 1. März 2007 geschaffen (im früheren Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur erfolgte die Medien-beobachtung durch die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit).

 

Zu Fragen 9, 10 und 12:

Die Medienbeobachtung/Pressedokumentation steht einem definierten Userkreis im Bundes-ministerium für Wissenschaft und Forschung als Online-Pressespiegel zur Verfügung (Mit-arbeiter/innen des Ministerbüros, Sektionsleiter, Sektionsleiter-Stellvertreter, Abteilungs-leiter/innen, Stabstellen). Print-Ausgaben werden nicht übermittelt.

 

Zu Frage 11:

Überwiegend handelt es sich um Originalbeiträge.

 

Zu Fragen 13 und 14:

Eine Evaluierung der Presseberichterstattung wird nicht durchgeführt.

 

 

Der Bundesminister:

Dr. Johannes Hahn