3668/AB XXIII. GP

Eingelangt am 29.04.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 4. März 2008 unter der Nr. 3702/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Vertretung in Aufsichtsräten, Beiräten, Kommissionen und anderen Gremien (2008)“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Im Hinblick auf den unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand, der mit einer Erhebung für sämtliche Bedienstete meines Ressorts verbunden wäre, beschränke ich meine Beantwortung auf die (Bediensteten der) Zentralstelle.

 

Zu den Fragen 1 bis  5:

Bezüglich dieser Fragen darf ich auf die angeschlossene Auflistung verweisen und betreffend der Funktionsdauern ergänzen, dass sich diese grundsätzlich an den gremiumsinternen Richtlinien orientieren bzw. sich auf die jeweilige Dauer der fachlichen Tätigkeit der/s BM.I-Vertreterin/s beziehen.

 

Bezüglich der EU-Gremien (Frage 3) darf ich ebenfalls auf die angeschlossene Liste und der vom Bundesministerium für Inneres für die Republik Österreich entsendeten Vertreter/innen verweisen. 

 

Derzeit sind alle BM.I relevanten Vertretungen in EU-Gremien durch Nominierung ständiger Delegationsleiter/innen bzw. themenbezogen beschickt.

 

Zu Frage 6:

Aufgrund zahlreicher - zum Teil in ständiger wechselnder personeller Besetzung - eingerichteter Gremien könnte eine Nacherfassung der (Neu-)Bestellungsvorgänge der Jahre 2006, 2007 sowie der ersten zwei Monate des Jahres 2008 nur mit einem unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwand erfolgen. Unter Berücksichtigung dieses Umstandes wurde von einer Erhebung Abstand genommen.

 

Zu Frage 7:

Im Hinblick auf die grundsätzlich funktionsbezogenen Bestellungen erscheinen derzeit notwendige Neubestellungen für das Restjahr 2008 nicht vorhersehbar.

 

Zu den Fragen 8, 9, 10 und 11:

Bezüglich dieser Fragen darf ich ebenfalls auf die angeschlossene Auflistung sowie die farblichen Hervorhebungen verweisen und betreffend der Funktionsdauern ergänzen, dass sich diese grundsätzlich an den gremiumsinternen Richtlinien orientieren.

 

Inwieweit Neubestellungen für das Restjahr 2008 notwendig werden, ist derzeit nicht vorhersehbar.

 

Zu Frage 12:

Öffentliche Ausschreibungsverfahren sind im Zusammenhang mit der Bestellung der in Rede stehenden RessortvertreterInnen nicht vorgesehen und darüber hinaus bestehen keine gesetzlichen Grundlagen hiefür.

 

Zu Frage 13:

Von der Bekanntgabe der aus den Vertretungsfunktionen resultierenden konkreten Einkünfte muss ich aus datenschutzrechtlichen Gründen Abstand nehmen und darauf hinweisen, dass eine Ermittlung im Sinne des Einkommensberichtes des Rechnungshofes auch nicht zweckmäßig erscheint, da dies zu einer Verzerrung der Einkünfte führen könnte. 

 

Zu Frage 14:

Neben den aus der angeschlossenen Auflistung ersichtlichen Einrichtungen bestehen - basierend auf den einschlägigen (dienst-)rechtlichen Bestimmungen - Prüfungs-, Leistungsfeststellungs-, Disziplinar(ober)- und Berufungskommissionen, nach dem Ausschreibungsgesetz vorgesehene Aufnahme- und Begutachtungskommissionen sowie zahlreiche interministerielle und ressortinterne Projekt- oder Arbeitsgruppen. Im Hinblick auf eine – zum Teil ständig wechselnde personelle Besetzung – wurde von der Erhebung der seit 2006 durchgeführten Neubestellungen und Abberufungen Abstand genommen.