367/AB XXIII. GP
Eingelangt am 20.04.2007
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien GZ: BMWF-10.000/0033-III/4a/2007
Wien, 20. April 2007
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 364/J-NR/2007 betreffend Wartezeiten an der Medizin Universität Innsbruck, die die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen am 22. Februar 2007 an die Frau Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur richteten, wird im Hinblick auf die mit 1. März 2007 in Kraft getretene Novelle zum Bundesministeriengesetz für den Bereich Wissenschaft und Forschung wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 4:
Bezüglich der Wartelistenproblematik an der Medizinischen Universität Innsbruck haben sowohl Beamte meines Ressorts als auch ich Gespräche mit dem Rektor der Medizinischen Universität Innsbruck, Univ.-Prof. Dr. Sorg, und dem Vizerektor für Lehre der Medizinischen Universität Innsbruck, Univ.-Prof. Dr. Dierich, geführt. Ergebnis der gemeinsamen Bemühungen ist, dass die Warteliste nunmehr mit Wintersemester 2007/08 abgebaut werden wird.
Zu Frage 5:
Bei der Medizinischen Universität Innsbruck war – ebenso wie bei den anderen Medizinischen Universitäten – die Verbesserung der Studienbedingungen, insbesondere der Abbau von Wartelisten für zahlenmäßig beschränkte Praktika in den Studienrichtungen Humanmedizin und Zahnmedizin, und die Verkürzung der durchschnittlichen Studiendauer zentraler Verhandlungsgegenstand der Leistungsvereinbarungen 2007-2009. Seitens des Wissenschaftsressorts wurde dabei die hohe Priorität der Verbesserung der Studienbedingungen und Senkung der durchschnittlichen Studiendauer deutlich gemacht.
Es wurden daher seitens der Medizinischen Universität Innsbruck (sowie auch seitens der beiden anderen Medizinischen Universitäten) konkrete Ziele und Vorhaben formuliert, die die Reduzierung der durchschnittlichen Studiendauer und/oder den Abbau der bestehenden Wartelisten zum Inhalt haben, und in die Leistungsvereinbarungen aufgenommen. Für die Realisierung des Vorhabens „Verbesserung der Studienbedingungen in der Studienrichtung Human- und Zahnmedizin“ wurde daher ein beträchtlicher Teilbetrag des Steigerungsbetrages für besondere Schwerpunkte gewidmet.
Die Leistungsvereinbarung für die Leistungsvereinbarungsperiode 2007-2009 wurde in der Zwischenzeit vom Rektor der Medizinischen Universität Innsbruck und dem Vertreter des Bundesministeriums unterfertigt. Die Erreichung der in der Leistungsvereinbarung vereinbarten Ziele wird in den jährlich von der jeweiligen Universität zu legenden Leistungsberichten zu dokumentieren sein.
Zu Frage 6:
Da der EMS-Test erst einmal an der Medizinischen Universität Innsbruck durchgeführt wurde, können derzeit noch keine Aussagen dahingehend getroffen werden, warum von 120 Prüflingen 84 bei der SIP (Summative Integrative Prüfung) nach dem ersten Abschnitt mit Nicht Genügend beurteilt wurden. Grundsätzlich soll der EMS-Test bei der Zulassung zum Studium die Studierfähigkeit und somit die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber für das Medizinstudium feststellen. Es ist zu hinterfragen, wie viele der 120 Prüflinge tatsächlich den EMS-Test absolviert haben.
Zu Frage 7:
Die Medizinischen Universitäten erfüllen ihre Forschungs- und Lehraufgaben im Klinischen Bereich auch im Zusammenwirken mit öffentlichen Krankenanstaltenträgern. Daher hat die Medizinische Universität ihre in ärztlicher oder zahnärztlicher Verwendung stehenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit der Mitwirkung an der Erfüllung der Aufgaben im Rahmen der Krankenversorgung zu beauftragen. In welchem Ausmaß diese Beauftragung (bezogen auf die einzelnen Gruppen von Angehörigen, aber auch bezogen auf den Einzelfall) erfolgt, liegt im Rahmen der dienst- und arbeitsrechtlichen Gestaltungsräume in der Entscheidung und Verantwortung der jeweiligen Universität.
Universitätsintern hat die Medizinische Universität Innsbruck bereits im Rahmen einer Betriebsvereinbarung Richtlinien über den Anteil von Forschung und Lehre in der Regeldienstzeit für Ärztinnen und Ärzte in Facharztausbildung festgelegt (veröffentlicht im Mitteilungsblatt vom 9. September 2005). Diese Richtlinien legen eine Steigerung des Anteiles für Lehre und Forschung abhängig vom Dienstjahr von 0 % auf 30 % und entsprechende Evaluierungsmaßnahmen fest.
Dazu kommt, dass die Medizinischen Universitäten eine Vereinbarung mit dem Rechtsträger der Krankenanstalt über die Zusammenarbeit beim Betrieb der zum Klinischen Bereich gehörenden Organisationseinheiten zu treffen haben, die auch die wechselseitigen Leistungen und deren Bewertung – darunter fällt die Beistellung des universitären ärztlichen Personals für Zwecke der Krankenversorgung – enthält. Diese Zusammenarbeitsvereinbarung ist derzeit Gegenstand eingehender Verhandlungen der Medizinischen Universität Innsbruck mit dem Krankenanstaltenträger.
Der Bundesminister:
Dr. Johannes Hahn e.h.