3679/AB XXIII. GP
Eingelangt am 30.04.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung

Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGFJ-11001/0033-I/A/3/2008
Wien, am 30 . Mai 2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3753/J der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Medienbeobachtung/Pressedokumentation wird seit Errichtung des Ressorts im Jahr 2003 durchgeführt.
Frage 2:
Gegenstand sind alle Themen, die zum Kompetenzbereich des Ressorts gehören.
Fragen 3 und 4:
Die Medienbeobachtung/Pressedokumentation erfolgt durch Mitarbeiter/innen des Ministeriums.
Frage 5:
Die Aufbereitung erfolgt durch drei Mitarbeiter/innen der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit, zwei sind in v2 eingestuft, ein Mitarbeiter in v1.
Fragen 6 und 7:
Die Clippings werden am Wochenbeginn zur Verfügung gestellt. Die Aufbereitung erfolgt durch einen/eine Mitarbeiter/in der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit.
Frage 8:
Ja.
Fragen 9 und 10:
Der Pressespiegel wird allen Mitarbeiter/inne/n des Ressorts in elektronischer Form (Intranet) zur Verfügung gestellt.
Frage 11:
Die Artikel werden "eins zu eins" übernommen.
Frage 12:
Das Ministerbüro erhält ein Exemplar des Pressespiegels in Printform.
Frage 13:
Nein
Frage 14:
siehe Frage 13
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andrea Kdolsky
Bundesministerin