3679/AB XXIII. GP

Eingelangt am 30.04.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0033-I/A/3/2008

Wien, am     30  . Mai 2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 3753/J der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Medienbeobachtung/Pressedokumentation wird seit Errichtung des Ressorts im Jahr 2003 durchgeführt.

 

Frage 2:

Gegenstand sind alle Themen, die zum Kompetenzbereich des Ressorts gehören.

 

Fragen 3 und 4:

Die Medienbeobachtung/Pressedokumentation erfolgt durch Mitarbeiter/innen des Ministeriums.

 

Frage 5:

Die Aufbereitung erfolgt durch drei Mitarbeiter/innen der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit, zwei sind in v2 eingestuft, ein Mitarbeiter in v1.

 

Fragen 6 und 7:

Die Clippings werden am Wochenbeginn zur Verfügung gestellt. Die Aufbereitung erfolgt durch einen/eine Mitarbeiter/in der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit.

 

Frage 8:

Ja.

 

Fragen 9 und 10:

Der Pressespiegel wird allen Mitarbeiter/inne/n des Ressorts in elektronischer Form (Intranet) zur Verfügung gestellt.

 

Frage 11:

Die Artikel werden "eins zu eins" übernommen.

 

Frage 12:

Das Ministerbüro erhält ein Exemplar des Pressespiegels in Printform.

 

Frage 13:

Nein

 

Frage 14:

siehe Frage 13

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin