3680/AB XXIII. GP
Eingelangt am 30.04.2008
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BM für Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
S91143/30-PMVD/2008 30.
April 2008
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Murauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 3. März 2008 unter der Nr. 3666/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "offene Fragen bei der Bestellung von Spitzenpositionen im Ministerium" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Die bisherige Gliederung des Bundesministeriums für Landesverteidigung (Zentralsektion, Kontrollsektion, Generalstab) bleibt bis zur Einnahme der zukünftigen Gliederung der Zentralstelle (ZSO-Neu), vorgesehen ist der 1. Juni 2008, aufrecht.
Zu 2:
Ich habe mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2008
GenLt Mag. Entacher mit der Funktion „Chef des Generalstabes“,
GenLt Mag. Commenda mit der Funktion „Stellvertretender Chef des Generalstabes“,
SC Mag. Holenia mit der Funktion des Leiters der Sektion I betraut und
GenMjr Mag. Franzisci zum Leiter der Sektion II,
Bgdr Mag. Apfalter zum Leiter der Sektion III sowie
GenMjr Mag. Segur-Cabanac zum Leiter der Sektion IV bestellt.
Diese Funktionen werden mit Einnahme der neuen Zentralstellengliederung, voraussichtlich mit 1. Juni 2008 angetreten.
Zu 3:
Nein.
Zu 4:
Es ist beabsichtigt die neue Gliederung der Zentralstelle mit 1. Juni 2008 in Kraft zu setzen.
Zu 5:
Die Führung des Generalstabes erfolgt seit 1. Februar 2008 durch Gen Mag. Entacher als „Chef des Generalstabes“ und GenLt Mag. Commenda als „Stellvertretender Chef des Generalstabes“. Die Sektion I wird von SC Mag. Holenia geleitet. Mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Arbeitsplatzes „Leiter der Kontrollsektion“ wurde für den Zeitraum vom 1. Februar 2008 bis 31. Mai 2008 GenLt Mag. Mather vorübergehend betraut.
Mit der Leitung der Gruppen wurden die bisherigen Amtsinhaber bis 31. Mai 2008 betraut.
Zu 6, 7 und 20:
Da noch nicht alle mit der Neuorganisation der Zentralstelle zusammenhängenden Personalentscheidungen getroffen wurden und ich den Entscheidungen nicht vorgreifen möchte, ersuche ich um Verständnis, dass eine Beantwortung dieser Fragen vorerst nicht möglich ist.
Zu 8 bis 11:
Die dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung des Leiters der neuen Sektion I lautet bis zum Inkrafttreten der neuen Organisation der Zentralstelle A1, FG 9.
Der Aufgabenbereich des Leiters der Sektion I umfasst:
Präsidialangelegenheiten;
Budgetangelegenheiten;
Angelegenheiten des Rechtswesen und der Legistik;
Angelegenheiten des Personal- und Ergänzungswesen sowie
Angelegenheiten der Kommunikation.
Die dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung des Leiters der neuen Sektion II lautet bis zum Inkrafttreten der neuen Organisation der Zentralstelle MBO1, FG8.
Der Leiter der neuen Sektion II nimmt die Aufgaben des derzeitigen Planungsstabes wahr. Seine Aufgaben umfassen:
Angelegenheiten der Streitkräfteplanung;
Angelegenheiten Streitkräfteentwicklung
Die dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung des Leiters der neuen Sektion III lautet bis zum Inkrafttreten der neuen Organisation der Zentralstelle MBO1, FG8.
Der Leiter der neuen Sektion III nimmt die Aufgaben des derzeitigen Rüstungsstabes wahr. Seine Aufgaben umfassen:
Angelegenheiten der Rüstungspolitik;
Angelegenheiten der Rüstung und Beschaffung.
Die dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung des Leiters der neuen Sektion IV lautet bis zum Inkrafttreten der neuen Organisation der Zentralstelle MBO1, FG8.
Der Leiter der neuen Sektion IV nimmt die Aufgaben des derzeitigen Führungsstabes wahr. Seine Aufgaben umfassen:
Angelegenheiten der Personalführung;
Angelegenheiten der militärischen Sicherheit;
Angelegenheiten der militärstrategischen Einsatzführung;
Angelegenheiten der logistischen Führung;
Angelegenheiten der internen Kommunikation;
Angelegenheiten des Ausbildungswesens;
Angelegenheiten der Führungsunterstützung;
Angelegenheiten des Ausbildungswesens;
Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wurde mit der Entscheidung, die o.a. Bediensteten mit der Leitung der jeweiligen Sektionen zu betrauen, auch die technische Besoldungsspeicherung umgesetzt. Es kommt dabei zu keiner Besserstellung der Bediensteten, da sie auf Grund der vorübergehenden Betrauungen mit den Aufgaben des jeweiligen Arbeitsplatzes, beziehungsweise durch die Vorbereitung der Neuaufstellung der Sektionen Anspruch auf eine aufgabenspezifische Abgeltung hätten und damit das gleiche Gehalt beziehen würden.
Zu 12:
Der Aufgabenbereich der neuen Sektion I umfasst zukünftig:
Präsidialangelegenheiten;
Angelegenheiten des Disziplinar- und Beschwerdewesens;
Parlaments-, Ministerrats- und Volksanwaltschaftsangelegenheiten;
Rechts- und Legislativangelegenheiten,
Personal- und Ergänzungsangelegenheiten.
Die zukünftige Sektion I wird aus den Gruppen
Präsidiale und Disziplinarwesen
Rechtswesen und Legislativer Dienst und
Personal- und Ergänzungswesen,
sowie aus den Abteilungen
Präsidialabteilung;
Abteilung Disziplinar- und Beschwerdewesen;
Parlaments-, Ministerrats- und Volksanwaltschaftsdienst;
Rechtsabteilung;
Abteilung Eigenlegislative,
Abteilung Fremdlegislative,
Personalabteilung A,
Personalabteilung B,
Personalabteilung C und
dem Büro der Parlamentarischen Bundesheer-Beschwerdekommission
bestehen.
Nach den derzeitigen Planungen wird die neue Sektion I zukünftig über 248 systemisierte Arbeitsplätze verfügen. Für den Arbeitsplatz des Leiters der Sektion I ist die Arbeitsplatzwertigkeit A1, FG9 vorgesehen.
Zu 13:
Der Aufgabenbereich der neuen Sektion II umfasst zukünftig:
Planungsangelegenheiten (Streitkräfteplanung- und Entwicklung)
Gliederungs- und Organisationsangelegenheiten;
Ausbildungsangelegenheiten;
Budgetangelegenheiten
Betriebswirtschaftsangelegenheiten
Angelegenheiten der Wissenschaft, Forschung und Entwicklung
Die zukünftige Sektion II wird aus den Gruppen
Grundsatzplanung,
Struktur und Organisation,
Ausbildungswesen und
Programm und Budget
sowie aus den Abteilungen
Abteilung Transformation,
Abteilung Militärstrategie,
Abteilung Wissenschaft, Forschung und Entwicklung,
Abteilung Strukturplanung,
Abteilung Organisation,
Abteilung Informations- und Kommunikationstechnologieplanung,
Abteilung Ausbildung A,
Abteilung Ausbildung B,
Abteilung Programmplanung,
Budgetabteilung und
Abteilung Betriebswirtschaft und Finanzmanagement
bestehen.
Nach den derzeitigen Planungen wird die neue Sektion II zukünftig über 222 systemisierte Arbeitsplätze verfügen. Für den Arbeitsplatz des Leiters der Sektion II ist die Arbeitsplatzwertigkeit MBO1, FG8 vorgesehen.
Zu 14:
Der Aufgabenbereich der neuen Sektion III umfasst zukünftig:
Bereitstellungs- und Beschaffungsangelegenheiten (personelle, materielle und infrastrukturelle Streitkräftebereitstellung);
rüstungspolitische Angelegenheiten;
Angelegenheiten der Logistik,
Angelegenheiten der Wehrtechnik;
Angelegenheiten der Personalführung, -gewinnung und –auswahl;
Angelegenheiten des militärischen Gesundheitswesens;
Angelegenheiten der Infrastruktur und der Führungsunterstützung;
Angelegenheiten des Betriebes und des Unterhaltes der Streitkräfte.
Die zukünftige Sektion III wird aus den Gruppen
Logistik,
Bereitstellung und
Direktion für Rüstung und Beschaffung
sowie aus den Abteilungen
Abteilung Rüstungspolitik,
Quartiermeisterabteilung,
Abteilung logistische Unterstützung,
Abteilung Zentrale technische Angelegenheiten,
Abteilung Materialwirtschaft,
Abteilung militärisches Gesundheitswesen,
Abteilung Personalführung,
Abteilung Personalmarketing,
Vorschriftenabteilung,
bestehen.
Nach den derzeitigen Planungen wird die neue Sektion III zukünftig über 166 systemisierte Arbeitsplätze verfügen. Für den Arbeitsplatz des Leiters der Sektion III ist die Arbeitsplatzwertigkeit MBO1, FG8 vorgesehen.
Zu 15:
Der Aufgabenbereich der neuen Sektion IV umfasst zukünftig:
Angelegenheiten militärstrategischen Einsatzplanung, -vorbereitung und -führung;
Angelegenheiten der Militärluftfahrt und
Angelegenheiten des militärischen Dienstbetriebs;
Die zukünftige Sektion IV wird aus der Gruppe
Einsatzgrundlagen
sowie aus den Abteilungen
Abteilung Einsatzplanung,
Abteilung Einsatzvorbereitung,
Militärluftfahrtbüro,
Abteilung Einsatzführung und
Lagezentrum
bestehen.
Nach den derzeitigen Planungen wird die neue Sektion IV zukünftig über 67 systemisierte Arbeitsplätze verfügen. Für den Arbeitsplatz des Leiters der Sektion IV ist die Arbeitsplatzwertigkeit MBO1, FG8 vorgesehen.
Zu 16:
Der Aufgabenbereich des Generalstabchefs (ChGStb) umfasst zukünftig:
die Sicherstellung der Erfüllung der dem ÖBH obliegenden Aufgaben;
die kontinuierliche Entwicklung des Österreichischen Bundesheeres;
die eindeutige und zielgerichtete Ausrichtung aller Aktivitäten der Zentralstelle in militärischen Angelegenheiten;
militärpolitische Angelegenheiten;
Angelegenheiten des militärdiplomatischen Dienstes;
Sicherheits- und Verteidigungspolitische Angelegenheiten;
Evaluierung der Aufgabenerfüllung und Zielerreichung des BMLV;
Angelegenheiten der nachrichtendienstlichen Aufklärung und Abwehr.
Dem ChGStb sind zukünftig folgende Organisationselemente unmittelbar nachgeordnet:
Generalstabsabteilung,
Direktion für Sicherheitspolitik,
Bereich Kommunikation,
Gruppe Kontrolle,
Sektion II,
Sektion III,
Sektion IV.
In Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Erfüllung der dem Bundesheer obliegenden Aufgaben wird dem ChGStb gemäß Abschnitt III, § 7. Abs. 10 BMG 1986, auch das direkte Koordinierungsrecht mit der Sektion I (Präsidiale) übertragen werden. Nach den derzeitigen Planungen sind dem ChGStb zukünftig 147 systemisierte Arbeitsplätze zusätzlich zu den Sektionen II bis IV nachgeordnet.
Zu 17 und 18:
Auf Grund des enormen Aufgabenumfangs des ChGStb im nationalen und internationalen Bereich wird diesem zur Unterstützung bei der Aufgabenerfüllung und zur Vertretung ein stellvertretender Generalstabschef (stvChGStb) zugeordnet. Die konkrete Zuordnung der Aufgaben erfolgt durch den ChGStb. Daher sind die Aufgaben beider Funktionen dem Grunde nach gleich. Der stellvertretende Generalstabschef verfügt demnach über keinen eigenen Aufgabenbereich.
Zu 19:
Die dienst- und besoldungsrechtliche Einstufung des bisherigen Leiters der Sektion II lautet seit 1. Dezember 2007, MBO1, FG4 und wird auch nach Einnahme der Reorganisation der Zentralsstelle so beibehalten.