3681/AB XXIII. GP
Eingelangt am 30.04.2008
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BM für Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
S91143/31-PMVD/2008 30.
April 2008
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Tamandl, Kolleginnen und Kollegen haben am 3. März 2008 unter der Nr. 3670/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Aufträge an das ECHOKOM-Netzwerk" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 3 und 5:
In den gefragten Zeiträumen hat mein Ressort keine Aufträge an die genannten Unternehmen vergeben.
Zu 4:
Gemäß § 41 Abs. 2 Z 1 des Bundesvergabegesetzes 2006 beträgt der Schwellenwert für die Auftragsvergabe im Wege der Direktvergabe 40.000,- €.
Zu 6:
Hinsichtlich der vergaberechtlichen Überlegungen für Inseratenschaltungen in diversen Printmedien wird auf § 30 Abs. 2 Z 2 des Bundesvergabegesetzes 2006 verwiesen, wonach keine Ausschreibung erfolgen muss, wenn die Auftragserteilung nur an ein bestimmtes Unternehmen erfolgen kann.
Zu 7 bis 10:
Im Hinblick auf meine Ausführungen zu den Fragen 1 bis 3 und 5 erübrigt sich eine Beantwortung dieser Fragen.
Zu 11, 12, 14 und 15:
Da diese Fragen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Landesverteidigung betreffen, ersuche ich um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung Abstand nehme.
Zu 13:
Obwohl die in der vorliegenden Anfrage dargestellten Angaben keinen Anlass für spezielle Antikorruptionsmaßnahmen geben, möchte ich die Gelegenheit nutzen, um klarzustellen, dass mir das Thema Korruptionsprävention und Korruptionsbekämfung ein besonderes Anliegen ist. Mit Einnahme der bevorstehenden Reform der Zentralstelle werden diese Angelegenheiten in der Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Landesverteidigung als eigenständige Aufgabe ausgewiesen und durch die Abteilung Disziplinar- und Beschwerdewesen im Bundesministerium für Landesverteidigung wahrgenommen werden.