3683/AB XXIII. GP
Eingelangt am 30.04.2008
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BM für Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
S91143/33-PMVD/2008 30.
April 2008
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Murauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 4. März 2008 unter der Nr. 3679/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Gefährdung der österreichischen Luftraumüberwachung durch Bundesminister Darabos" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Ja.
Zu 2:
Nein.
Zu 3:
Ja. Die Versorgung mit Ersatzteilen und Umlaufteilen ist nach den vertraglichen Vereinbarungen sichergestellt.
Zu 4:
Die Umlauf- und Wartungsteile wurden bereits mit Bekanntgabe zur „Ersatzlieferung“ – Nutzung der Ersetzungsbefugnis nach dem Vertrag V1 – für die Luftraumüberwachungsflugzeuge der Type Eurofighter „Typhoon“ Tranche 1 bestellt. Es besteht daher kein Zusammenhang mit dem Vergleich.
Zu 5:
Ja.
Zu 6:
Die für die Luftraumüberwachungsflugzeuge der Type Eurofighter „Typhoon“ der Tranche 2 spezifischen Teile wurden ohne Kosten für das Bundesministerium für Landesverteidigung mit dem Hersteller rückabgewickelt.
Zu 7:
Die Anzahl ist jeweils von den Ausbildungsanforderungen abhängig.
Zu 8:
Die Zahl der in Wartung befindlichen Eurofighter „Typhoon“ ist in der Einführungsphase von Ereignissen, die einer Garantie unterliegen, und den geplanten Wartungen (wie zum Beispiel einer 10 Stunden Wartung) abhängig.
Zu 9:
Hinsichtlich dieser Frage verweise ich auf meine obigen Ausführungen.
Zu 10:
Nein. Grundsätzlich sind Umlaufteile nicht einem einzelnen Luftfahrzeug zugeordnet.
Zu 11 bis 15:
Mit Stichtag 24. März 2008 wurden insgesamt 82,2 Flugstunden bei 92 Starts und Landungen absolviert. Ich ersuche aber um Verständnis, dass detailliertere Angaben im Sinne der Fragestellungen im Interesse der umfassenden Landesverteidigung im Sinne des Art. 20 Abs. 3 B-VG nicht geeignet sind, im Rahmen einer parlamentarischen Anfragebeantwortung öffentlich erörtert zu werden.
Zu 16:
Ein Luftfahrzeug.
Zu 17 bis 19:
Die Luftfahrzeuge sind logistisch baugleich, womit auch das Ground Support System ident ist.
Zu 20:
Die Versorgung und damit auch der Zulauf von Ersatz- und Umlaufteilen ist nach den vertraglichen Vereinbarungen sichergestellt.