3696/AB XXIII. GP
Eingelangt am 02.05.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
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Die Abgeordneten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben am 4. März 2008 unter der Nr. 3685/J-NR/2008 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „finanzielle Mittel für den Sport im Bundesministerium für Inneres“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Beim Kapitel 11 „INNERES“ wurden in den Jahren 2005, 2006 und 2007 für Sport nachstehende Beträge aufgewendet:
2005 € 135.120,88
2006 € 193.316,08
2007 € 257.845,91
Zu Frage 2:
Beim Kapitel 11 „INNERES“ wurden in den Jahren 2005, 2006 und 2007 keine finanziellen Mittel für die Ausbildung von Jugendlichen im Sportbereich aufgewendet.
Zu Frage 3:
Im Bereich des Bundesministeriums für Inneres werden Sportmaßnahmen geschlechtsneutral gesetzt. Eine gesonderte Erfassung der aufgewendeten finanziellen Mittel für frauenspezifische Sportmaßnahmen ist daher nicht möglich.
Zu Frage 4:
Für Spitzen- und Leistungssport wurden in den Jahren 2005, 2006 und 2007 beim Kapitel 11 „INNERES“ nachstehende Beträge aufgewendet:
2005 € 21.795,69
2006 € 25.091,06
2007 € 34.109,22
Zu Frage 5:
Vom Bundesministerium für Inneres wurden in den Jahren 2005, 2006 und 2007 nachstehende Beträge für Breiten- und Gesundheitssport aufgewendet:
2005 € 2.571,--
2006 € 4.456,--
2007 € 9.761,--
Zu Frage 6:
Im angefragten Zeitraum wurden im Bereich des Bundesministeriums für Inneres keine finanziellen Mittel für den Schulsport aufgewendet.
Zu Frage 7:
In den Jahren 2005, 2006 und 2007 wurden vom Bundesministerium für Inneres keine finanziellen Mittel für den Behindertensport aufgewendet. Die Förderung von Behindertensportler erfolgte durch Gewährung von Sonderurlauben zu Trainingszwecken und für die Teilnahme an Meisterschaften.
Zu Frage 8:
Für die Ausbildung von Trainern und Übungsleitern wurden im angefragten Zeitraum nachstehende Beträge vom Bundesministerium für Inneres aufgewendet:
2005 € 2.551,58
2006 € 2.820,34
2007 € 4.521,70
Zu Frage 9:
Die Erstellung von sportrelevanten Unterlagen erfolgte über die Amtsdruckerei des ho. Ressorts. Die Ausgaben dafür wurden aus dem laufenden Budget bestritten. Die Nennung dieser Kosten wäre nur mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand möglich, es wird daher um Verständnis ersucht, dass die Höhe dieser Ausgaben nicht genannt wird.
Zu Frage 10:
Im angefragten Zeitraum wurden im Bereich des ho. Ressorts keine Sportstätten errichtet.
Zu Frage 11:
Im angefragten Zeitraum wurden nachstehende Beträge im Bereich des Bundesministeriums für Inneres für die Erhaltung von Sportstätten aufgewendet:
2005 € 66.901,--
2006 € 105.597,--
2007 € 135.170,--
Zu Frage 12:
In den Jahren 2005 und 2007 wurden vom ho. Ressort für die Bewerbung von Sportveranstaltungen keine finanziellen Mittel aufgewendet.
Im Jahr 2006 wurden für die Bewerbung zur Ausrichtung der World Police and Fire Games im Jahr 2013 in Innsbruck durch das BM.I € 7.500,-- aufgewendet.
Zu Frage 13:
Im Bereich des Bundesministeriums für Inneres wurden im angefragten Zeitraum keine finanziellen Mittel für Lobbyingaktivitäten aufgewendet.
Zu Frage 14:
Im Jahr 2005 wurden keine finanziellen Mittel für Öffentlichkeitsarbeit für den Sport vom ho. Ressort aufgewendet.
In den Jahren 2006 und 2007 fielen im Bereich des BM.I nachstehende Beträge an:
2006 € 5.042,50
2007 € 13.956,69
Zu Frage 15:
Vom Bundesministerium für Inneres wurden im angefragten Zeitraum nachstehende Beträge für Sport als Integration aufgewendet:
2005 € 4.000,--
2006 € 2.540,--
2007 € 28.724,30
Zu Fragen 16 und 17:
Der Dienstsport für Exekutivbedienstete im Bereich des Breiten- und Gesundheitssportes während der Dienstzeit ist durch einen eigenen ressortinternen Erlass geregelt.
Die dafür erforderlichen Mittel wurden aus dem laufenden Budget der jeweiligen Dienststellen bestritten. Die gesonderte Darstellung dieser Kosten wäre nur mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand möglich, es wird daher um Verständnis ersucht, dass die Höhe dieser Ausgaben nicht genannt wird.