3704/AB XXIII. GP
Eingelangt am 02.05.2008
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Mai 2008
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0037-I/4/2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3700/J vom 4. März 2008 der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vertretung in Aufsichtsräten, Beiräten und anderen Gremien (2008) beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1., 2., 4. und 14.:
a) Aufsichtsräte:
In der nachfolgenden Übersicht werden jene Gesellschaften dargestellt, an denen der Bund direkt oder indirekt beteiligt ist. Bei den dazu jeweils angeführten Bediensteten des Bundesministeriums für Finanzen werden sowohl Beamte des Aktivstandes als auch Vertragsbedienstete zum Stichtag 1. März 2008 berücksichtigt, wobei es sich, soweit im einzelnen nichts anderes vermerkt ist, um Aufsichtsratsmitglieder handelt.
BUNDESPENSIONSKASSE AG
AL Mag. Richard Gauss
FELBERTAUERNSTRASSE AG
OR Mag. Christian Sturmlechner
GROSSGLOCKNER HOCHALPENSTRASSEN AG
MR Dr. Josef Mantler
INTERNATIONALES AMTSSITZ- UND KONFERENZZENTRUM WIEN AG
MR Dr. Friedrich Stanzel
ÖSTERREICHISCHES KONFERENZZENTRUM WIEN AG
MR Dr. Johannes Ranftl
ASFINAG BAU MANAGEMENT GMBH
(Beirat)
Mag. Bernhard Schatz
ASFINAG MAUT SERVICE GMBH
Mag. Bernhard Schatz
BRENNER BASISTUNNEL AKTIENGESELLSCHAFT BBT SE
SC Dr. Gerhard Steger
LOKALBAHN LAMBACH-VORCHDORF-EGGENBERG AG
MR Dr. Hans Luksch
RAAB-OEDENBURG-EBENFURTER EISENBAHN AG
SC Dr. Gerhard Steger
ÖBB-INFRASTRUKTUR BAU AKTIENGESELLSCHAFT
GS Dr. Peter Quantschnigg
STATISTIK ÖSTERREICH
MR Werner Pollak
BUNDESSPORTEINRICHTUNGEN GES.M.B.H.
MR Mag. Alois Schneebauer
BUNDESTHEATER-HOLDING GES.M.B.H, WIEN
SC Dr. Gerhard Steger
BURGTHEATER GES.M.B.H.
MR Mag. Alfred Pichler
WIENER STAATSOPER GES.M.B.H.
MR Mag. Alfred Pichler
VOLKSOPER WIEN GES.M.B.H.
MR Mag. Alfred Pichler
THEATERSERVICE GES.M.B.H.
MR Mag. Alfred Pichler
MUSEUMSQUARTIER ERRICHTUNGS- U. BETRIEBSGES.M.B.H.
MR Dr. Anton Matzinger
ALBERTINA
(Kuratorium)
Mag. Clemens Mungenast
KUNSTHISTORISCHES MUSEUM MIT MUSEUM FÜR VÖLKERKUNDE U. ÖSTERREICHISCHES THEATERMUSEUM
(Kuratorium)
MMag. Bernhard Mazegger
NATURHISTORISCHES MUSEUM
(Kuratorium)
Mag. Christa Bock
ÖSTERREICHISCHE GALERIE BELVEDERE
(Kuratorium)
MR Dr. Viktor Lebloch
MAK-ÖSTERREICHISCHES MUSEUM FÜR ANGEWANDTE KUNST
(Kuratorium)
OR Mag. Silvia Zendron
TECHNISCHES MUSEUM WIEN MIT ÖSTERREICHISCHER MEDIATHEK
(Kuratorium)
MR Dr. Viktor Lebloch
MUSEUM MODERNER KUNST STIFTUNG LUDWIG WIEN (MUMOK)
(Kuratorium)
Mag. Dr. Tomas Blazek
ÖSTERREICHISCHE NATIONALBIBLIOTHEK
(Kuratorium)
Dr. Barbara Damböck
ÖSTERREICHISCHES FILMINSTITUT
Dr. Manfred Kremser (Fin.Prok.)
MR Dr. Viktor Lebloch
INT. STUDENTENHAUS GEM. GES.M.B.H. INNSBRUCK
MR Franz Klug
ÖSTERR. MENSENBETRIEBSGES.M.B.H.
Mag. Christa Bock
Romana Reyländer
AUSTRO CONTROL ÖSTERREICHISCHE GESELLSCHAFT FÜR ZIVILLUFTFAHRT MBH
MR Dr. Silvia Janik
AUSTRIA TECH – GESELLSCHAFT DES BUNDES FÜR TECHNOLOGIEPOLITISCHE MASSNAHMEN GMBH
ADir Karl Gartner
KÄRNTNER BETRIEBSANSIEDLUNGS- U. BETEILIGUNGSGES. M.B.H.
Mag. Hannah Glatz
GIG GRUNDSTÜCKS- UND INFRASTRUKTUR BESITZ AG
Mag. Hannah Glatz
NÖ GRENZLANDFÖRDERUNGSGES. M.B.H.
Dr. Karin Vorauer-Mischer
AUSTRIAN RESEARCH CENTERS GMBH – ARC, WIEN
MR Dr. Silvia Janik
SCHIENEN- CONTROL ÖSTERR. GESELLSCHAFT FÜR SCHIENENVERKEHRSMARKTREGULIERUNG MBH
Beamter Mag. Bernhard Bauer
SCHIENENINFRASTRUKTUR – DIENSTLEISTUNGSGESELLSCHAFT MBH.
Beamter Mag. Bernhard Bauer
GRAZ-KÖFLACHER BAHN- UND BUSBETRIEBE GMBH
OR Mag. Gabriela Offner
„SIVBEG – STRATEGISCHE IMMOBILIEN VERWERTUNGS-, BERATUNGS- UND ENTWICKLUNGSGESELLSCHAFT M.B.H.“
MR Dr. Johannes Ranftl
AUSTRIAN DEVELOPMENT AGENCY, ADA
MR Dr. Ingrid Ehrenböck-Bär
ÖSTERREICH INSTITUT GES.M.B.H.
R Dr. Andrea Rosenfeld
DIPLOMATISCHE AKADEMIE WIEN
MR Dr. Ingrid Ehrenböck-Bär
MR Werner Pollak
BUCHHALTUNGSAGENTUR DES BUNDES
GL Dkfm. Eduard Müller
SC Dr. Arthur Winter
AL Christian Ihle
(Beirat)
ADir Roland Haas, ADir Walter Gründler
BUNDESBESCHAFFUNG GES.M.B.H.
OR Mag. Martin Sailer
BUNDESRECHENZENTRUM GES.M.B.H.
SC Dr. Arthur Winter
SC Dr. Wolfgang Nolz
FINANZMARKTAUFSICHTSBEHÖRDE (FMA)
GL Mag. Alfred Lejsek
MR Mag. Alfred Pichler
MONOPOLVERWALTUNGGES. M.B.H.
MR Dr. Alexander Mazurkiewicz
Beamter Mag. Bernhard Jirgal
MR Dr. Roland Grabner
ÖSTERR. BUNDESFINANZIERUNGSAGENTUR (ÖBFA)
SC Dr. Gerhard Steger
PLANAI-HOCHWURZEN-BAHNEN GES.M.B.H.
MR Dr. Alexander Mazurkiewicz
MR Franz Klug
VILLACHER ALPENSTRASSEN FREMDENVERKEHRSGES. M.B.H.
MR Dr. Alexander Mazurkiewicz
MR Franz Klug
ÖSTERREICHISCHE AGENTUR FÜR GESUNDHEIT UND ERNÄHRUNGSSICHERHEIT GMBH
AL Mag. Ilse Hohenegger
LANDWIRTSCHAFTLICHE BUNDESVERSUCHSWIRTSCHAFTEN GES.M.B.H.
MR Dr. Hans Luksch
BUNDESFORSCHUNGS- UND AUSBILDUNGSZENTRUM FÜR WALD, NATURGEFAHREN LANDSCHAFT
(Wirtschaftsrat)
MR Dr. Wolfgang Mayrhofer
SPANISCHE HOFREITSCHULE – BUNDESGESTÜT PIBER
AL Mag. Ilse Hohenegger
UMWELTBUNDESAMT GES.M.B.H. (UBA-WIEN)
MR Dr. Johannes Ranftl
MR Dr. Kathrin Eberl-Svoboda
AUSTRIA WIRTSCHAFTSSERVICE GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG
GS Dr. Peter Quantschnigg
SC Dr. Gerhard Steger
AUSTRIA FERNGAS GES.M.B.H. I. LIQU.
MR Dr. Johannes Ranftl
SCHLOSS SCHÖNBRUNN KULTUR- UND BETRIEBSGES. M.B.H.
MR Dr. Friedrich Resel
b) Beiräte und Kommissionen:
Nachfolgend werden jene Beiräte und Kommissionen genannt, in welchen mein Ressort durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses zum Stichtag 1. März 2008 vertreten sind:
PUNZIERUNGSBEIRAT
AL Mag. Gerlinde Wagner
MR Dr. Friedrich Kahr jeweils für 3 Jahre
FINANZMAKTKOMITEE
GL Mag. Alfred Lejsek
SC Mag. Thomas Wieser jeweils für 3 Jahre
KREDITBEIRAT DER ÖSTERREICHISCHEN EXPORTFONDS GMBH
MR Mag. Renate Platzer
MR Mag. Manfred Samper (alternierend)
EXPORTFINANZIERUNGSKOMITEE
AL MR Mag. Silvia Maca
Mag. Christoph Kreutler (Stellvertreter)
AUSSENWIRTSCHAFTSPOLITISCHER BEIRAT
Mag. Elisabeth Vitzthum
BEIRAT NACH DEM AUSFUHRFÖRDERUNGSGESETZ 1981 (AFG)
MR Mag. Johann Kinast
MR Dr. Karl-Heinz Koch, MBA
MR Mag. Renate Platzer
BÖRSEBERUFUNGSSENAT
SC Mag. Thomas Wieser
MR Mag. Manfred Lödl
AL Dr. Beate Schaffer (Ersatzmitglied) jeweils für 5 Jahre
QUALITÄTSKONTROLLBEHÖRDE
Dr. Richard Schenz
HGS Dr. Peter Quantschnigg
SC Dr. Wolfgang Nolz
Ersatzmitglieder: GL Mag. Heinrich Treer, GL Dkfm. Eduard Müller
GPLA BEIRAT
SC Dr. Wolfgang Nolz
SC Dr. Arthur Winter
GL Mag. Heinrich Treer
GL Dkfm. Eduard Müller
BEWERTUNGSBEIRAT
OR Mag. Johann Adametz
OR Mag. Adelheid Dunst
MR Dipl.-Ing. Josef Wagner
STAATSSCHULDENAUSSCHUSS
SC Dr. Gerhard Steger
MR Mag. Alfred Pichler
MR Dr. Eduard Fleischmann
GL Dr. Kurt Bayer
Mag. Peter Brandner jeweils für 4 Jahre
AUSSCHUSS FÜR DIE KRAFTFAHRZEUG-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
AL Mag. Gerlinde Wagner
Mag. Wolfgang Claus
CONTROLLING-BEIRAT NACH § 12 DER VERORDNUNG ZUR BESTIMMUNG DER FINANZPROKURATUR ALS ORGANISATIONSEINHEIT, BEI DER DIE FLEXIBILISIERUNGSKLAUSEL ZUR ANWENDUNG GELANGT
MMag. Helgar Thomic-Sutterlüti
OR Mag. Martin Mareich
ADir MSc Roland Haas
ADir RR Theodor Galee
BUNDESVERTEILUNGSKOMMISSION
(I.Gruppe)
MR Dr. Herwig Heller
MR Dr. Anton Matzinger
MR Dr. Friederike Schwarzendorfer
MR Dr. Richard Warnung
MR Dr. Friedrich Stanzel
OR Dr. Peter Ladislav
BUNDESENTSCHÄDIGUNGSKOMMISSION
(I. Gruppe)
MR Dr. Richard Warnung
OR Dr. Peter Ladislav
MR Dr. Herwig Heller
MR Dr. Oliver Herzog
Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung
SC Mag. Thomas Wieser (Vorstandsmitglied)
Wiener Institut für Internationale Wirtschaftsvergleiche
SC Mag. Thomas Wieser (Vorstandsmitglied)
STATISTIK ÖSTERREICH
(Statistikrat)
AL Dr. Alfred Katterl für 5 Jahre
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Rechenzentrum (WSR)
Dr. Franz Rabitsch (Mitglied der Generalversammlung)
Preiskommission gem. § 9 Preisgesetz
MMag. Peter Part
MR Dr. Hans Luksch
Plattform "Gegengeschäfte" (angesiedelt beim BMWA)
MMag. Peter Part
Arbeitsgruppe kurzfristige Vorausschau des Beirates für Wirtschafts- und Sozialfragen
AL Dr. Alfred Katterl
Statistik Österreich - Arbeitsgruppe "Verbraucherpreise"
Dr. Franz Rabitsch
ARBEITSGRUPPE TREIBSTOFFMONITORING
MMag. Peter Part
EXpertengremium InTERNATIONalisierung Bei der AWS GmBH
MR Mag. Johann Kinast
Kommission zur
langfristigen Pensionssicherung gemäss
§ 108 e Abs. 9 ASVG
OR Mag. Richard Gauss
OR Mag. Thomas Blattner
MMag. Peter Part
BUNDESANSTALT STATISTIK ÖSTERREICH - WIRTSCHAFTSRAT
MR Werner Pollak
beirat NACH DEM KunstförderungsBEITRAGSGESETZ
MR Dr. Christa Winkler (bis Dezember 2009)
OR Mag. Silvia Zendron (bis Dezember 2009)
Kuratorium der Theresianischen Akademie
MR Dr. Viktor Lebloch (Ersatzmitglied)
VORSTAND Österreichische Friedrich und Lilian Kiesler Privat-stiftung
MR Dr. Christa Winkler
Österreichisches Normungsinstitut
Ausschuss Vergabewesen
OR Mag. Martin Sailer
Verwaltungsrat gemäSS § 5 Abs. 1 Arbeitsmarktservice-Gesetz
OR Mag. Richard Gauss
OR Mag. Gerlinde Loibner
Strategieausschuss des Arbeitsmarktservice
OR Mag. Thomas Blattner
OR Mag. Gerald Hammer
Bauausschuss des Arbeitsmarktservice
Beamtin Mag. Gerlinde Loibner
MR Dr. Peter Ladislav
Förderungsausschuss des Arbeitsmarktservice
OR Mag. Gerald Hammer
MR Dr. Peter Ladislav
Austria Ski Pool
MR Mag. Alois Schneebauer
Ständiges Komitee zur Aufrechterhaltung der Vereinheitlichung der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände - VR - Komitee
MR Dr. Anton Matzinger
Vollzugsausschuss für den Schienenverbund
MR Dr. Hans Luksch
ÖROK Stellvertreterkommission
OR Dr. Andrea Rosenfeld
ÖROK STÄNDIGER UNTERAUSSCHUSS REGIONALWIRTSCHAFT
NATIONALES KOMITEE
Dr. Karin Vorauer-Mischer
ÖROK BEGLEITAUSSCHÜSSE ZIEL “PHASING OUT“ BURGENLAND UND ZIEL „REGIONALE WETTBEWERBSFÄHIGKEIT UND BESCHÄFTIGUNG“
Dr. Karin Vorauer-Mischer
Dr. Barbara Damböck
FÖRDERBEIRAT BETREFFEND SEKTORPLANFÖRDERUNG GEMÄSS
VO (EWG) 866/90
MR Dr. Wolfgang Mayrhofer
AD Karl Gartner
Statistische Zentralkommission
Fachbeirat für Agrar-statistik
MR Dr. Wolfgang Mayrhofer
Statistische Zentralkommission
Fachbeirat für Statistik der gewerblichen Wirtschaft
MR Dr. Eduard Fleischmann
Statistische Zentralkommission
Fachbeirat für Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
MR Dr. Eduard Fleischmann
Statistische Zentralkommission
Fachbeirat für Wirtschafts -und Berufssystematiken
MR Dr. Eduard Fleischmann
Statistische Zentralkommission
Fachbeirat für Finanzstatistik
MR Mag. Alfred Pichler
MR Dr. Thomas Limberg
MR Dr. Anton Matzinger
Bundesvergabeamt
OR Mag. Martin Sailer (befristet bis 2008)
MR Dr. Friedrich Resel (befristet bis 2009)
Baupreiskommission
MR Dr. Friedrich Resel
Kommission in Angelegenheiten der Altlastensanierung
MR Dr. Kathrin Eberl-Svoboda
MMag. Andreas Mayrbäurl
jeweils befristet auf Dauer der Gesetzgebungsperiode
Kommission in Angelegenheiten der betrieblichen Umweltförderung im Inland und Umweltförderung im Ausland
MR Dr. Kathrin Eberl-Svoboda
Mag. Nico Wannenmacher
jeweils befristet auf Dauer der Gesetzgebungsperiode
Nationale Biodiversitäts-Kommission
MMag. Andreas Mayrbäurl
Mag. Nico Wannenmacher
IMK-Klima (Interministerielles Komitee zum Schutz des
globalen Klimas)
MMag. Andreas Mayrbäurl
Mag. Nico Wannenmacher
Österreichischer Rat für Nachhaltige Entwicklung
MMag. Andreas Mayrbäurl
Mag. Nico Wannenmacher
Nationalparkkommission Neusiedler See-Seewinkel
AD Johann Wittmann
OECD-Umweltkomitee
MR Dr. Kathrin Eberl-Svoboda
Nationalparkkommission Thayatal
MMag. Andreas Mayrbäurl
Elektrizitätsbeirat
MR Dr. Hans Luksch
Mag. Hannah Glatz
Controllinggruppe im Hauptverband der Sozialver-sicherungsträger
OR Mag. Thomas Blattner
OR Mag. Gabriela Offner
Kyoto Forum – Arbeitsgruppen Ökonomische bzw.
Finanzielle Mechanismen
jeweils MR Dr. Kathrin Eberl-Svoboda
Kuratorium des ÖSTERREICHISCHEN iNTEGRATIONSFONDS
OR Mag. Horst Höllhumer
Kuratorium des Künstler-sozialversicherungsfonds
MR Dr. Christa Winkler
DELEGIERTENVERSAMMLUNG
DES SALZBURGER FESTSPIELFONDS
MR Dr. Christa Winkler
Nationales Komitee zur Alpenkonvention
MMag. Andreas Mayrbäurl
OECD Initiative für Nachhaltige Entwicklung (SG/SD)
Mag. Nico Wannenmacher
MMag. Andreas Mayrbäurl
OECD-NETWORK ON FISCAL RELATIONS ACROSS LEVELS
GOVERNMENT
MR Dr. Anton Matzinger
Beirat LKH GRAZ 2000
Mag. Christa Bock
Beirat LKH INNSBRUCK 2015
MMag. Bernhard Mazegger
PROJEKTAUSSCHUSS DER ARGE AKH
OR Mag. Silvia Zendron
KONTROLLAUSSCHUSS DES ARBEITSMARKTSERVICE
OR Mag. Gabriela Offner
MR Dr. Richard Warnung
PREISKOMMISSION FÜR HUMANARZNEIMITTEL IM BUNDES-
MINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT UND FRAUEN
OR Mag. Gabriela Offner
OR Mag. Thomas Blattner
ANGELEGENHEITEN DES ÖSTERREICHISCHEN JI/CDM-PROGRAMMS GEMÄSS § 45 UFG
MR Dr. Kathrin Eberl-Svoboda
Mag. Nico Wannenmacher
jeweils befristet auf Dauer der Gesetzgebungsperiode
NUCLEAR ENGINEERING SEIBERSDORF GMBH (NES-BEIRAT)
MR Dr. Kathrin Eberl-Svoboda
GENERALVERSAMMLUNG IN VIER NATIONALPARK-GMBH´S
(DONAU-AUEN; KALKALPEN; THAYATAL UND GESÄUSE)
MMag. Andreas Mayrbäurl
FÖRDERBEIRAT ERHÖHUNG DER WERTSCHÖPFUNG
MR Dr. Wolfgang Mayrhofer
ADir Karl Gartner
EFF BEGLEITAUSSCHUSS
MR Dr. Wolfgang Mayrhofer
BEGLEITAUSSCHUSS LÄNDLICHE ENTWICKLUNG
MR Dr. Wolfgang Mayrhofer
ADir Karl Gartner
ÖSTERREICHISCHE FORSCHUNGSFÖRDERUNGSGESELLSCHAFT MBH
BEIRAT BASISPROGRAMME
MR Dr. Silvia Janik
Mag. Hannah Glatz
UNABHÄNGIGE SCHIEDSKOMMISSION BEIM BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND ARBEIT
MR Dr. Hans Luksch
MR Dr. Friedrich Resel
GAS-BEIRAT
MR Dr. Hans Luksch
Mag. Hannah Glatz
BUNDES-VERSORGUNGSSICHERUNGSAUSSCHUSS
ADir Karl Gartner
LENKUNGSAUSSCHUSS NANO-INITIATIVE
Mag. Hannah Glatz
Controllingbeirat für Flexibilisierungsprojekte im Bereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
MR Dr. Wolfgang Mayrhofer
ADir Karl Gartner
(befristet auf Dauer der Einrichtung des Beirates lt. Verordnung)
CONTROLLINGBEIRAT FÜR ZWEI FLEXIBILISIERUNGSPROJEKTE
IM BEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR INNERES
OR Mag. Horst Höllhumer
MR Dr. Friederike Schwarzendorfer
(befristet auf Dauer der Einrichtung des Beirates lt. Verordnung)
Controllingbeirat für VIER Flexibilisierungsprojekte im Bereich des Bundesministeriums für Justiz
MR Dr. Friederike Schwarzendorfer
OR Dr. Alexander Tomasch
(befristet auf Dauer der Einrichtung des Beirates lt. Verordnung)
CONTROLLINGBEIRAT DES FLEXIBILISIERUNGSPROJEKTES ÖSTERREICHISCHES PATENTAMT
Susanna Kautz
Mag. Hannah Glatz
(befristet auf Dauer der Einrichtung des Beirates lt. Verordnung)
CONTROLLINGBEIRAT DES FLEXIBILISIERUNGSPROJEKTES STAATSARCHIV
MR Werner Pollak
ADir Robert Karlo
(befristet auf Dauer der Einrichtung des Beirates lt. Verordnung)
CONTROLLINGBEIRAT DES FLEXIBILISIERUNGSPROJEKTES BUNDESINSTITUT FÜR ERWACHSENENBILDUNG
MR Dr. Christa Winkler
Dr. Tomas Blazek
(befristet auf Dauer der Einrichtung des Beirates lt. Verordnung)
CONTROLLINGBEIRAT FÜR EIN FLEXIBILISIERUNGSPROJEKT
IM BEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR LANDESVERTEIDIGUNG
MR Dr. Friederike Schwarzendorfer
OR Dr. Alexander Tomasch
(befristet auf die Dauer der Einrichtung des Beirates lt. Verordnung)
ÖSTERREICHISCHES BUNDESINSTITUT FÜR GESUNDHEITSWESEN (ÖBIG)
MR Dr. Richard Warnung
OR Mag. Gabriela Offner
ENERGIELENKUNGSBEIRAT
MR Dr. Hans Luksch
MR Dr. Friedrich Resel
RAT FÜR FORSCHUNG UND TECHNOLOGIEENTWICKLUNG
MR Dr. Silvia Janik
CONTROLLINGBEIRAT FÜR DEN AUS- UND RÜCKBAU DES STADIONS TIVOLI-NEU IN INNSBRUCK IZM DER EURO 2008
MR Mag. Alois Schneebauer
MR Werner Pollak
CONTROLLINGBEIRAT FÜR DIE ERRICHTUNG, DEN AUS- UND RÜCKBAU DES STADIONS KLAGENFURT IZM DER EURO 2008
MR Mag. Alois Schneebauer
MR Werner Pollak
FÖRDERUNGSBEIRAT FÜR DIE AWS FÜR DIE FÖRDERUNGEN NACH KMU-FÖRDERUNGSGESETZ
Mag. Bernhard Schatz
ADir Karl Gartner
BEAUFTRAGTE BEI DER ÖSTERREICHISCHEN HOTEL- UND TOURISMUSBANKGESELLSCHAFT MBH GEMÄß § 7 KMU-FÖRDERUNGSGESETZ
Mag. Clemens Mungenast
Dr. Barbara Damböck
STIFTUNGSRAT DER NATIONALSTIFTUNG FÜR FORSCHUNG, TECHNOLOGIE UND ENTWICKLUNG
MR Dr. Silvia Janik
HAFTUNGSBEAUFTRAGTE FÜR DIE ÖSTERREICHISCHE FORSCHUNGSFÖRDERUNGSGESELLSCHAFT M.B.H.
MR Dr. Silvia Janik
Mag. Hannah Glatz
KURATORIUM FONDS GESUNDES ÖSTERREICH
OR Mag. Richard Gauss
SOZIAL- UND GESUNDHEITSFORUM ÖSTERREICH DES HAUPTVERBANDES DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER
OR Mag. Gerald Hammer
OR Mag. Gabriela Offner
c) Weitere Aufsichtsfunktionen:
Gemäß § 2 Abs. 1 Z 8 Ausfuhrförderungsverordnung (AFVO) kann der Bund privaten Exportkreditversicherern zur Deckung von Risken aus Garantie- und Versicherungsverträgen Garantien (sogen. Rückgarantien) einräumen. Von dieser Möglichkeit haben die PRISMA Kreditversicherungs AG, die Coface Austria Kreditversicherung AG und die Atradius Credit Insurance N.V. Zweigniederlassung Österreich sowie die OeKB Versicherung AG Gebrauch gemacht. Gemäß Punkt VII 2. Satz des jeweiligen Rückgarantievertrages ist in diesem Fall ein Beauftragter bzw. ein Stellvertreter des Bundesministeriums für Finanzen zu bestellen. Derzeit sind folgende Bedienstete des Bundesministeriums für Finanzen in dieser Funktion bestellt: AL MR Mag. Silvia Maca, Mag. Christoph Kreutler, AL MR Mag. Erhard Moser, AL Mag. Johann Kinast, MR Mag. Renate Platzer und Mag. Andrea Bischof für die Dauer von 5 Jahren sowie Dr. Karl-Heinz Koch, MBA, auf unbestimmte Zeit. Die unterschiedliche Bestellungsdauer ergibt sich daraus, dass seit August 2001 – analog zu § 76 BWG - Bestellungen nur mehr für eine Funktionsperiode von längstens 5 Jahren erfolgen.
Hinsichtlich der gemäß § 76 BWG bei Kreditinstituten bestellten Staatskommissäre wird auf die Anlage 1 verwiesen. Bemerkt wird jedoch, dass Staatskommissäre, welche Aufsichtsfunktionen gemäß § 76 BWG wahrnehmen, seit 1. April 2002 als Organe der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) – und daher nicht als Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen – tätig sind.
Dasselbe gilt auch für Staatskommissäre bei Sparkassen gemäß § 29 Sparkassengesetz in Verbindung mit § 76 BWG. Die aktuell bestellten Staatskommissäre und die Dauer der Bestellung sind der Anlage 2 zu entnehmen.
Zur Wahrung der finanziellen Interessen des Bundes entsendet das Bundesministerium für Finanzen Aufsichtskommissäre in folgende Versicherungsträger:
HAUPTVERBAND
OR Mag. Richard Gauss
Stellvertreter: MR Dr. Michael Kuttin und OR Mag. Silvia Zendron
PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT
SC Dr. Wolfgang Nolz
Stellvertreter: OR Mag. Horst Höllhumer und ADir Karin Hackl
VERSICHERUNGSANSTALT ÖFFENTLICH BEDIENSTETER
MR Mag. Alfred Pichler
Stellvertreter: MR Dr. Friederike Schwarzendorfer und MR Dr. Eduard Fleischmann
SOZIALVERSICHERUNGSANSTALT DER GEWERBLICHEN WIRTSCHAFT – HAUPTSTELLE
SC Mag. Thomas Wieser
Stellvertreter: MR Dr. Peter Ladislav
SOZIALVERSICHERUNGSANSTALT DER GEWERBLICHEN WIRTSCHAFT – LANDESSTELLEN
MR Mag. Manfred Lödl
Stellvertreter: OR Mag. Gabriela Offner
SOZIALVERSICHERUNGSANSTALT DER BAUERN
OR Mag. Christian Sturmlechner
VERSICHERUNGSANSTALT FÜR EISENBAHNEN UND BERGBAU
OR Mag. Gerlinde Loibner
Stellvertreter: OR Mag. Thomas Blattner
Zur Wahrung der finanziellen Interessen des Bundes entsendet das Bundesministerium für Finanzen weiters Aufsichtskommissäre in den Staatlichen Kontrolldienst gemäß § 6 Staatsdruckereigesetz 1996 sowie § 2 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 31. Juli 1996, BGBl. Nr. 388/1996. Dabei handelt es sich zum Stichtag 1. März 2008 um ADir RR Reinhard Anker, ADir Robert Karlo, ADir Karl Flatz, ADir Christian Sternig, FOI Wilhelm Bach, ADir Maria Ocenasek, Beamter Herbert Kraus und Johann Fettik.
Zu 3.:
Das Bundesministerium für Finanzen ist mit Stand 1. März 2008 in folgenden EU-Gremien vertreten:
Zu 5.:
Soweit in meinen Ausführungen zu den Fragen 1., 2., 4. und 14. keine Zeitangaben enthalten sind, handelt es sich mit Ausnahme der Entsendungen in einen Aufsichtsrat, auf welche ich nachstehend eingehe, um Bestellungen auf unbestimmte Zeit. Die in Frage 3. angesprochene Entsendung der jeweiligen Expertinnen und Experten meines Hauses in Gremien der Europäischen Union erfolgt grundsätzlich auf unbestimmte Zeit.
Bei den Aufsichtsräten stellt sich die Bestellungsdauer wie folgt dar:
BUNDESPENSIONSKASSE AG
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2010.
FELBERTAUERNSTRASSE AG
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2008.
GROSSGLOCKNER HOCHALPENSTRASSEN AG
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2007.
INTERNATIONALES AMTSSITZ- UND KONFERENZZENTRUM WIEN AG
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2011.
ÖSTERREICHISCHES KONFERENZZENTRUM WIEN AG
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2011.
ASFINAG BAU MANAGEMENT GMBH
(Beirat)
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2009.
ASFINAG MAUT SERVICE GMBH
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2010.
BRENNER BASISTUNNEL AKTIENGESELLSCHAFT BBT SE
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2011.
LOKALBAHN LAMBACH-VORCHDORF-EGGENBERG AG
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2010.
RAAB-OEDENBURG-EBENFURTER EISENBAHN AG
Die Funktionsperiode des Aufsichtsrates endet am 20.11.2011.
ÖBB-INFRASTRUKTUR BAU AKTIENGESELLSCHAFT
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2010.
STATISTIK ÖSTERREICH
Die Funktionsperiode des Wirtschaftsrates endet am 13.01.2010.
BUNDESSPORTEINRICHTUNGEN GES.M.B.H.
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2008.
BUNDESTHEATER-HOLDING GES.M.B.H, WIEN
Die Funktionsperiode endet gem. § 13 Abs. 7 BthOG im Jahre 2009.
BURGTHEATER GES.M.B.H.
Die Funktionsperiode endet gem. § 13 Abs. 7 BthOG im Jahre 2009.
WIENER STAATSOPER GES.M.B.H.
Die Funktionsperiode endet gem. § 13 Abs. 7 BthOG im Jahre 2009.
VOLKSOPER WIEN GES.M.B.H.
Die Funktionsperiode endet gem. § 13 Abs. 7 BthOG im Jahre 2009.
THEATERSERVICE GES.M.B.H.
Die Funktionsperiode endet gem. § 13 Abs. 7 BthOG im Jahre 2009.
MUSEUMSQUARTIER ERRICHTUNGS- U. BETRIEBSGES.M.B.H.
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss zum Wirtschaftsjahr 2007/2008.
ALBERTINA
Bestellung der Kuratoren bis auf Widerruf.
KUNSTHISTORISCHES MUSEUM MIT MUSEUM FÜR VÖLKERKUNDE U. ÖSTERREICHISCHES THEATERMUSEUM
Bestellung der Kuratoren bis auf Widerruf.
NATURHISTORISCHES MUSEUM
Bestellung der Kuratoren bis auf Widerruf.
ÖSTERREICHISCHE GALERIE BELVEDERE
Bestellung der Kuratoren auf 5 Jahre.
MAK-ÖSTERREICHISCHES MUSEUM FÜR ANGEWANDTE KUNST
Bestellung der Kuratoren bis auf Widerruf.
TECHNISCHES MUSEUM WIEN MIT ÖSTERREICHISCHER MEDIATHEK
Bestellung der Kuratoren bis auf Widerruf.
MUSEUM MODERNER KUNST STIFTUNG LUDWIG WIEN (MUMOK)
Bestellung der Kuratoren bis auf Widerruf.
ÖSTERREICHISCHE NATIONALBIBLIOTHEK
Bestellung der Kuratoren bis auf Widerruf.
ÖSTERREICHISCHES FILMINSTITUT
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2008.
INT. STUDENTENHAUS GEM. GES.M.B.H. INNSBRUCK
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss zum Wirtschaftsjahr 2010/2011.
ÖSTERR. MENSENBETRIEBSGES.M.B.H.
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2011.
AUSTRO CONTROL ÖSTERREICHISCHE GESELLSCHAFT FÜR ZIVILLUFTFAHRT MBH
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2011.
AUSTRIA TECH – GESELLSCHAFT DES BUNDES FÜR TECHNOLOGIEPOLITISCHE MASSNAHMEN GMBH
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2011.
KÄRNTNER BETRIEBSANSIEDLUNGS- U. BETEILIGUNGSGES. M.B.H.
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2009.
GIG GRUNDSTÜCKS- UND INFRASTRUKTUR BESITZ AG
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2007.
NÖ GRENZLANDFÖRDERUNGSGES. M.B.H.
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2009.
AUSTRIAN RESEARCH CENTERS GMBH – ARC, WIEN
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2011.
SCHIENEN- CONTROL ÖSTERR. GESELLSCHAFT FÜR SCHIENENVERKEHRSMARKTREGULIERUNG MBH
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2008.
SCHIENENINFRASTRUKTUR – DIENSTLEISTUNGSGESELLSCHAFT MBH.
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2009.
GRAZ-KÖFLACHER BAHN- UND BUSBETRIEBE GMBH
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2007.
„SIVBEG – STRATEGISCHE IMMOBILIEN VERWERTUNGS-, BERATUNGS- UND ENTWICKLUNGSGESELLSCHAFT M.B.H.“
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2011.
AUSTRIAN DEVELOPMENT AGENCY, ADA
Die Funktionsperiode des Aufsichtsrates endet am 31.10.2011.
ÖSTERREICH INSTITUT GES.M.B.H.
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2011.
DIPLOMATISCHE AKADEMIE WIEN
Die Funktionsperiode des Kuratoriums endet am 4.12.2008.
BUCHHALTUNGSAGENTUR DES BUNDES
Die Funktionsperiode des Aufsichtsrates endet am 6.5.2009.
BUNDESBESCHAFFUNG GES.M.B.H.
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2010.
BUNDESRECHENZENTRUM GES.M.B.H.
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2007.
FINANZMARKTAUFSICHTSBEHÖRDE (FMA)
Die Funktionsperiode des Aufsichtsrates endet am 31.08.2011.
MONOPOLVERWALTUNGGES. M.B.H.
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2011.
ÖSTERR. BUNDESFINANZIERUNGSAGENTUR (ÖBFA)
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2008.
PLANAI-HOCHWURZEN-BAHNEN GES.M.B.H.
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss zum Wirtschaftsjahr 2008/2009.
VILLACHER ALPENSTRASSEN FREMDENVERKEHRSGES. M.B.H.
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2011.
ÖSTERREICHISCHE AGENTUR FÜR GESUNDHEIT UND ERNÄHRUNGSSICHERHEIT GMBH
Die Bestellung des Aufsichtsrates erfolgt unbefristet.
LANDWIRTSCHAFTLICHE BUNDESVERSUCHSWIRTSCHAFTEN GES.M.B.H.
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2009.
BUNDESFORSCHUNGS- UND AUSBILDUNGSZENTRUM FÜR WALD, NATURGEFAHREN LANDSCHAFT
Die Funktionsperiode des Wirtschaftsrates endet 2010.
SPANISCHE HOFREITSCHULE – BUNDESGESTÜT PIBER
Die Funktionsperiode endet am 25.11.2010.
UMWELTBUNDESAMT GES.M.B.H. (UBA-WIEN)
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2008.
AUSTRIA WIRTSCHAFTSSERVICE GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG
Die AR-Funktion endet mit der Abberufung durch den jeweils Entsendungsberechtigten.
AUSTRIA FERNGAS GES.M.B.H. I. LIQU.
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2008.
SCHLOSS SCHÖNBRUNN KULTUR- UND BETRIEBSGES. M.B.H.
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2011.
Zu 6.:
Die Beantwortung hinsichtlich der während der einzelnen Jahre erfolgten Neubestellungen beziehungsweise Abberufungen lässt sich nur mit besonders hohem Verwaltungsaufwand bewerkstelligen und ist aus verwaltungsökonomischer Sicht unverhältnismäßig. Die aktuellen Entsendungen beziehungsweise Bestellungen ergeben sich aus der Beantwortung der Fragen 1., 2., 4. und 14..
Zu 7.:
Für das laufende Kalenderjahr ist aus heutiger Sicht folgende Abberufung beziehungsweise Neubestellung erforderlich und daher geplant: Im Staatsschuldenausschuss ist die Abberufung von Dr. Kurt Bayer und die Bestellung eines Ersatzmitglieds ehestmöglich vorgesehen und in den Bundesbehindertenbeirat gemäß § 10 Abs. 1 Bundesbehindertengesetz sollen OR Mag. Gerlinde Loibner und OR Mag. Gabriela Offner entsandt werden. Darüber hinaus gilt es, Entwicklungen, die noch nicht vorhersehbar sind und daher eine weitergehende Beantwortung der Frage seriöserweise nicht ermöglichen, entsprechend zu berücksichtigen.
Zu 8.:
Die im Folgenden genannten Personen sind keine Ressortangehörigen (dazu zählen auch Bedienstete im Ruhestand).
BUNDESPENSIONSKASSE AG
Dr. Johann Maurer
Dir. Burckhard Graf
Franz Walter Pagler
FELBERTAUERNSTRASSE AG
Dr. Wilfried Trabold
Mag. Rene Oberleitner
Dr. Johannes Hibler
Dr. Wolfgang Viertler
Mag. Günther Wimmer
OSTTIROLER INVESTMENT GES.M.B.H.
Dr. Wilfried Trabold
GROSSGLOCKNER HOCHALPENSTRASSEN AG
LH StV. Dr. Wilfried Haslauer
MR DI Dr. Günter Breyer
Dr. Stephan Medwed
INTERNATIONALES AMTSSITZ- UND KONFERENZZENTRUM WIEN AG
Dr. Wilfried Aichinger
Ing. Ewald Kirschner
Gerhard Lederer
Botsch. Dr. Ernst-Peter Brezovsky
ÖSTERREICHISCHES KONFERENZZENTRUM WIEN AG
Dr. Johannes Attems
Botsch. Dr. Ernst-Peter Brezovsky
VIA DONAU – ÖSTERR. WASSERSTRASSEN-GESELLSCHAFT M.B.H.
ADir Ferry Elsholz
ÖSTERREICHISCHE INDUSTRIEHOLDING AG (ÖIAG)
DI Peter Mitterbauer
DI Jürgen Hubbert
Ing. Siegfried Wolf
Dr. Erich Wiesner
Univ.Prof. Dr. Michael Enzinger
Dr. Alexander Riklin
Dr. Klaus Sturany
DI Dr. Stefan Zapotocky
Dkfm. Wolfgang Pfarl
Dr. Wolfgang Bernhard
ÖSTERREICHISCHE BUNDESFORSTE AG
DI Herbert Kasser
BUNDESINSTITUT FÜR BILDUNGSFORSCHUNG, INNOVATION UND ENTWICKLUNG DES ÖSTERREICHISCHEN SCHULWESENS (BIFIE)
Dr. Rudolf Brettschneider
ÖSTERREICHISCHE FORSCHUNGSFÖRDERUNGSGESELLSCHAFT MBH
DI Herbert Kasser
BUNDESBESCHAFFUNG GES.M.B.H.
Hubert Hödl
DI Johann Marihart
SC Mag. Herbert Preglau
BUNDESRECHENZENTRUM GES.M.B.H.
DI Rainer Wieltsch
Dir. Burckhard Graf
FINANZMARKTAUFSICHTSBEHÖRDE (FMA)
Dr. Sabine Kanduth-Kristen
MONOPOLVERWALTUNGGES. M.B.H.
KR Werner Jörgl
ÖSTERR. BUNDESFINANZIERUNGSAGENTUR (ÖBFA)
Univ.Prof. Dr. Bernhard Felderer
Mag. Hannes Hofer
Dr. Manfred Puffer
Univ.Prof. Dr. Josef Zechner
ENERGIE – CONTROL GMBH
Dr. Georg Obermeier
SCHÖNBRUNNER TIERGARTEN GES.M.B.H.
Knut Beitl
MARCHFELDSCHLÖSSER REVITALISIERUNGS- UND BETRIEBSGESELLSCHAFT M.B.H.
Dr. Manfred Frey
KURATORIUM DES SALZBURGER FESTSPIELFONDS
Dr. Peter Radel
KURATORIUM DER SUBVENTIONSGEBER DER BREGENZER FESTSPIELE
Dr. Helmut Wohnout
VORSTAND LEOPOLD MUSEUM – PRIVATSTIFTUNG
Mag. phil Carl Aigner (befristet auf die Dauer von 5 Jahresabschlüssen)
PROJEKTAUSSCHUSS DER ARGE AKH
Dipl.Kfm. Sepp Strasser
Zu 9. bis 11.:
Die im Folgenden genannten Gesellschaften beziehen sich auf die Ausführungen zu Frage 8., im Übrigen verweise ich auf meine Ausführungen zu den Fragen 5. bis 7.:
BUNDESPENSIONSKASSE AG
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2010.
FELBERTAUERNSTRASSE AG
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2008.
OSTTIROLER INVESTMENT GES.M.B.H.
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2008.
GROSSGLOCKNER HOCHALPENSTRASSEN AG
LH-StV Dr. Wilfried Haslauer 2007
MR DI Dr. Günter Breyer 2007
Dr. Stephan Medwed 2009
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den o.a. Jahresabschluss.
INTERNATIONALES AMTSSITZ- UND KONFERENZZENTRUM WIEN AG
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2011.
ÖSTERREICHISCHES KONFERENZZENTRUM WIEN AG
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2011.
VIA DONAU – ÖSTERR. WASSERSTRASSEN-GESELLSCHAFT M.B.H.
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2009.
ÖSTERREICHISCHE INDUSTRIEHOLDING AG (ÖIAG)
DI Peter Mitterbauer 2013
DI Jürgen Hubbert 2007
Ing. Siegfried Wolf 2007
Dr. Erich Wiesner 2007
Univ.Prof. Dr. Michael Enzinger 2011
Dr. Alexander Riklin 2013
Dr. Klaus Sturany 2011
DI Dr. Stefan Zapotocky 2009
Dkfm. Wolfgang Pfarl 2013
Dr. Wolfgang Bernhard 2009
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den o.a. Jahresabschluss.
ÖSTERREICHISCHE BUNDESFORSTE AG
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2007.
BUNDESINSTITUT FÜR BILDUNGSFORSCHUNG, INNOVATION UND ENTWICKLUNG DES ÖSTERREICHISCHEN SCHULWESENS (BIFIE)
Die Funktionsperiode endet 2012.
ÖSTERREICHISCHE FORSCHUNGSFÖRDERUNGSGESELLSCHAFT MBH
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2008.
BUNDESBESCHAFFUNG GES.M.B.H.
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2010.
BUNDESRECHENZENTRUM GES.M.B.H.
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2007.
FINANZMARKTAUFSICHTSBEHÖRDE (FMA)
Die Funktionsperiode des Aufsichtsrates endet am 31.08.2011.
MONOPOLVERWALTUNGGES. M.B.H.
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2011.
ÖSTERR. BUNDESFINANZIERUNGSAGENTUR (ÖBFA)
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2008.
ENERGIE – CONTROL GMBH
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2010.
SCHÖNBRUNNER TIERGARTEN GES.M.B.H.
Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2011.
MARCHFELDSCHLÖSSER REVITALISIERUNGS- UND BETRIEBSGESELLSCHAFT M.B.H.
Entsendung unbefristet.
Zu 12.:
Ein Ausschreibungsverfahren ist gemäß § 1 Ausschreibungsgesetz nur für die Aufnahme in den Bundesdienst und für die Vergabe von (leitenden) Funktionen und Arbeitsplätzen beim Bund vorgesehen. Die Bestellungen für die angefragten Funktionen erfolgten daher auch nicht aufgrund eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens. Die maßgeblichen Kriterien für eine Betrauung mit diesen Funktionen sind Ausbildung, Sachkenntnis, Erfahrung, eine besondere Vertrauenssituation und insbesondere das Naheverhältnis mit dem dienstlichen Aufgabenbereich. In vielen Fällen erfolgt die Bestellung nach den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben mittels Bescheid, wie z. B. die Funktion als Mitglied des Börseberufungssenates nach dem Börsegesetz oder die Funktion eines Aufsichtsrates der Finanzmarktaufsichtsbehörde nach dem FMABG. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass Mitglieder meines Kabinetts beziehungsweise des Büros des mir beigegebenen Staatssekretärs keine solche Nebentätigkeit ausüben.
Zu 13.:
Im Zusammenhang mit den gestellten Fragen ist vor allem darauf hinzuweisen, dass Art. 52 B-VG das Grundrecht auf Datenschutz nicht generell einschränkt oder gar aufhebt. Auch im Bereich der parlamentarischen Interpellation ist vielmehr zu prüfen, ob eine inhaltliche Beantwortung anhand der Kriterien des § 1 Abs. 1 und 2 Datenschutzgesetz zulässig ist. Die Frage nach den Einkünften ist bei jeder einzelnen der in den Antworten zu den Fragen 1. bis 4. angeführten Personen eine Frage nach personenbezogenen Daten im Sinne des § 1 Abs. 1 Datenschutzgesetz. Im Hinblick auf die letztgenannte Verfassungsbestimmung dürfen daher, wofür ich um Verständnis ersuche, bezüglich der Frage nach den Einkünften keine detaillierten, verknüpften Daten zur Verfügung gestellt werden. Insoweit bei den einzelnen Gruppen andere oder besondere Bestimmungen gelten, ist folgendes auszuführen:
a) Aufsichtsräte:
Einer detaillierten Beantwortung dieser Fragen steht die in Art. 20 Abs. 3 B-VG normierte Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit entgegen, weil es sich um Tatsachen handelt, deren Geheimhaltung im Interesse der betroffenen Personen als Parteien geboten ist. Im Übrigen beziehen manche Bediensteten für die Ausübung dieser Funktionen keine Einkünfte. Ansonsten ergeben sich Anhaltspunkte aus den Berichten des Rechnungshofes über Erhebungen betreffend die durchschnittlichen Einkommen sowie die zusätzlichen Leistungen für die Pensionen bei Unternehmungen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes.
b) Beiräte, Kommissionen und EU-Gremien:
In den in meiner Beantwortung der Fragen 1. bis 4. genannten Beiräten, Kommissionen und EU-Gremien wird die Tätigkeit von den Bediensteten des Bundesministeriums für Finanzen im Rahmen ihrer Dienstverpflichtung wahrgenommen und sie erhalten aus diesem Titel daher auch überwiegend keine monetären Zuwendungen.
c) weitere Aufsichtsfunktionen:
Die Staatskommissäre und deren Stellvertreter, welche Aufsichtsfunktionen gemäß § 76 BWG wahrnehmen und dabei seit 1. April 2002 als Organe der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) – nicht als Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen – tätig sind, erhalten eine dem Gesetz (§ 76 Abs. 9 BWG) entsprechende Vergütung, die vom Bundesministerium für Finanzen ausbezahlt wird. Gemäß § 76 Abs. 9 BWG wird jedem Kreditinstitut, bei dem ein Staatskommissär und dessen Stellvertreter bestellt sind, vom Bundesministerium für Finanzen ein jährlicher Pauschalbetrag als Aufsichtsgebühr vorgeschrieben, der nahezu deckungsgleich mit den dem Bund erwachsenden Kosten ist.
Im Regelfall beträgt diese Vergütung für Staatskommissäre jährlich € 5.496,-- und für Stellvertreter jährlich € 2.748,-- und wurde seit vielen Jahren nicht mehr valorisiert. Staatskommissären beziehungsweise deren Stellvertretern, die bei den Großbanken Bank Austria Creditanstalt AG, BAWAG-P.S.K., ERSTE Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, Oesterreichische Kontrollbank AG, Österreichische Volksbanken AG und Raiffeisen Zentralbank Österreich AG tätig sind, wird unter Berücksichtigung eines erhöhten Aufwandes, der Komplexität der zu Grunde liegenden Geschäftstätigkeit der Banken und einer größeren Verantwortung eine um maximal 50% höhere Funktionsgebühr bezahlt.
An die bis 31. März 2002 im Kompetenzbereich der Länder gemäß Sparkassengesetz (SpG) bestellten Staatskommissäre und Stellvertreter leistet das Bundesministerium für Finanzen die ursprünglich von den jeweiligen Ländern festgesetzten Funktionsgebühren. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass bei zahlreichen Sparkassen kein Stellvertreter bestellt ist, da ein Bedarf für die Bestellung eines Stellvertreters gemäß § 29 SpG in Verbindung mit § 76 BWG erst angenommen wird, wenn die Bilanzsumme der Sparkasse eine Milliarde Euro (vor dem 1. Jänner 2008: € 375 Mio.) übersteigt. Seit Übergang der Kompetenz auf den Bundesminister für Finanzen blieb die Höhe dieser Funktionsgebühren unverändert, eine Valorisierung wurde nicht vorgenommen. Die Funktionsgebühr (im Einzelnen in der Anlage 3 dargestellt) beträgt für Staatskommissäre im Durchschnitt rund € 322,-- monatlich und für Staatskommissär-Stellvertreter rund € 184,-- im Monat.
Mit freundlichen Grüßen
Beilage
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.