3704/AB XXIII. GP

Eingelangt am 02.05.2008
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                         Wien, am       Mai 2008

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0037-I/4/2008

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3700/J vom 4. März 2008 der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vertretung in Aufsichtsräten, Beiräten und anderen Gremien (2008) beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1., 2., 4. und 14.:

a) Aufsichtsräte:

In der nachfolgenden Übersicht werden jene Gesellschaften dargestellt, an denen der Bund direkt oder indirekt beteiligt ist. Bei den dazu jeweils angeführten Bediensteten des Bundesministeriums für Finanzen werden sowohl Beamte des Aktivstandes als auch Vertragsbedienstete zum Stichtag 1. März 2008 berücksichtigt, wobei es sich, soweit im einzelnen nichts anderes vermerkt ist, um Aufsichtsratsmitglieder handelt.

 

BUNDESPENSIONSKASSE AG

AL Mag. Richard Gauss

 

FELBERTAUERNSTRASSE AG

OR Mag. Christian Sturmlechner

 

GROSSGLOCKNER HOCHALPENSTRASSEN AG

MR Dr. Josef Mantler

 

INTERNATIONALES AMTSSITZ- UND KONFERENZZENTRUM WIEN AG

MR Dr. Friedrich Stanzel

 

ÖSTERREICHISCHES KONFERENZZENTRUM WIEN AG

MR Dr. Johannes Ranftl

 

ASFINAG BAU MANAGEMENT GMBH

(Beirat)

Mag. Bernhard Schatz

 

ASFINAG MAUT SERVICE GMBH

Mag. Bernhard Schatz

 

BRENNER BASISTUNNEL AKTIENGESELLSCHAFT BBT SE

SC Dr. Gerhard Steger

 

LOKALBAHN LAMBACH-VORCHDORF-EGGENBERG AG

MR Dr. Hans Luksch

 

RAAB-OEDENBURG-EBENFURTER EISENBAHN AG

SC Dr. Gerhard Steger

 

ÖBB-INFRASTRUKTUR BAU AKTIENGESELLSCHAFT

GS Dr. Peter Quantschnigg

 

STATISTIK ÖSTERREICH

MR Werner Pollak

 

BUNDESSPORTEINRICHTUNGEN GES.M.B.H.

MR Mag. Alois Schneebauer

 

BUNDESTHEATER-HOLDING GES.M.B.H, WIEN

SC Dr. Gerhard Steger

 

BURGTHEATER GES.M.B.H.

MR Mag. Alfred Pichler

 

WIENER STAATSOPER GES.M.B.H.

MR Mag. Alfred Pichler

 

VOLKSOPER WIEN GES.M.B.H.

MR Mag. Alfred Pichler

 

THEATERSERVICE GES.M.B.H.

MR Mag. Alfred Pichler

 

MUSEUMSQUARTIER ERRICHTUNGS- U. BETRIEBSGES.M.B.H.

MR Dr. Anton Matzinger

 

ALBERTINA

(Kuratorium)

Mag. Clemens Mungenast

 

KUNSTHISTORISCHES MUSEUM MIT MUSEUM FÜR VÖLKERKUNDE U. ÖSTERREICHISCHES THEATERMUSEUM

(Kuratorium)

MMag. Bernhard Mazegger

 

NATURHISTORISCHES MUSEUM

(Kuratorium)

Mag. Christa Bock

 

ÖSTERREICHISCHE GALERIE BELVEDERE

(Kuratorium)

MR Dr. Viktor Lebloch

 

MAK-ÖSTERREICHISCHES MUSEUM FÜR ANGEWANDTE KUNST

(Kuratorium)

OR Mag. Silvia Zendron

TECHNISCHES MUSEUM WIEN MIT ÖSTERREICHISCHER MEDIATHEK

(Kuratorium)

MR Dr. Viktor Lebloch

 

MUSEUM MODERNER KUNST STIFTUNG LUDWIG WIEN (MUMOK)

(Kuratorium)

Mag. Dr. Tomas Blazek

 

ÖSTERREICHISCHE NATIONALBIBLIOTHEK

(Kuratorium)

Dr. Barbara Damböck

 

ÖSTERREICHISCHES FILMINSTITUT

Dr. Manfred Kremser (Fin.Prok.)

MR Dr. Viktor Lebloch

 

INT. STUDENTENHAUS GEM. GES.M.B.H. INNSBRUCK

MR Franz Klug

 

ÖSTERR. MENSENBETRIEBSGES.M.B.H.

Mag. Christa Bock

Romana Reyländer

 

AUSTRO CONTROL ÖSTERREICHISCHE GESELLSCHAFT FÜR ZIVILLUFTFAHRT MBH

MR Dr. Silvia Janik

 

AUSTRIA TECH – GESELLSCHAFT DES BUNDES FÜR TECHNOLOGIEPOLITISCHE MASSNAHMEN GMBH

ADir Karl Gartner

 

KÄRNTNER BETRIEBSANSIEDLUNGS- U. BETEILIGUNGSGES. M.B.H.

Mag. Hannah Glatz

 

GIG GRUNDSTÜCKS- UND INFRASTRUKTUR BESITZ AG

Mag. Hannah Glatz

NÖ GRENZLANDFÖRDERUNGSGES. M.B.H.

Dr. Karin Vorauer-Mischer

 

AUSTRIAN RESEARCH CENTERS GMBH – ARC, WIEN

MR Dr. Silvia Janik

 

SCHIENEN- CONTROL ÖSTERR. GESELLSCHAFT FÜR SCHIENENVERKEHRSMARKTREGULIERUNG MBH

Beamter Mag. Bernhard Bauer

 

SCHIENENINFRASTRUKTUR – DIENSTLEISTUNGSGESELLSCHAFT MBH.

Beamter Mag. Bernhard Bauer

 

GRAZ-KÖFLACHER BAHN- UND BUSBETRIEBE GMBH

OR Mag. Gabriela Offner

 

„SIVBEG – STRATEGISCHE IMMOBILIEN VERWERTUNGS-, BERATUNGS- UND ENTWICKLUNGSGESELLSCHAFT M.B.H.“

MR Dr. Johannes Ranftl

 

AUSTRIAN DEVELOPMENT AGENCY, ADA

MR Dr. Ingrid Ehrenböck-Bär

 

ÖSTERREICH INSTITUT GES.M.B.H.

R Dr. Andrea Rosenfeld

 

DIPLOMATISCHE AKADEMIE WIEN

MR Dr. Ingrid Ehrenböck-Bär

MR Werner Pollak

 

BUCHHALTUNGSAGENTUR DES BUNDES

GL Dkfm. Eduard Müller

SC Dr. Arthur Winter

AL Christian Ihle

(Beirat)

ADir Roland Haas, ADir Walter Gründler

 

BUNDESBESCHAFFUNG GES.M.B.H.

OR Mag. Martin Sailer

 

BUNDESRECHENZENTRUM GES.M.B.H.

SC Dr. Arthur Winter

SC Dr. Wolfgang Nolz

 

FINANZMARKTAUFSICHTSBEHÖRDE (FMA)

GL Mag. Alfred Lejsek

MR Mag. Alfred Pichler

 

MONOPOLVERWALTUNGGES. M.B.H.

MR Dr. Alexander Mazurkiewicz

Beamter Mag. Bernhard Jirgal

MR Dr. Roland Grabner

 

ÖSTERR. BUNDESFINANZIERUNGSAGENTUR (ÖBFA)

SC Dr. Gerhard Steger

 

PLANAI-HOCHWURZEN-BAHNEN GES.M.B.H.

MR Dr. Alexander Mazurkiewicz

MR Franz Klug

 

VILLACHER ALPENSTRASSEN FREMDENVERKEHRSGES. M.B.H.

MR Dr. Alexander Mazurkiewicz

MR Franz Klug

 

ÖSTERREICHISCHE AGENTUR FÜR GESUNDHEIT UND ERNÄHRUNGSSICHERHEIT GMBH

AL Mag. Ilse Hohenegger

 

LANDWIRTSCHAFTLICHE BUNDESVERSUCHSWIRTSCHAFTEN GES.M.B.H.

MR Dr. Hans Luksch

 


BUNDESFORSCHUNGS- UND AUSBILDUNGSZENTRUM FÜR WALD, NATURGEFAHREN LANDSCHAFT

(Wirtschaftsrat)

MR Dr. Wolfgang Mayrhofer

 

SPANISCHE HOFREITSCHULE – BUNDESGESTÜT PIBER

AL Mag. Ilse Hohenegger

 

UMWELTBUNDESAMT GES.M.B.H. (UBA-WIEN)

MR Dr. Johannes Ranftl

MR Dr. Kathrin Eberl-Svoboda

 

AUSTRIA WIRTSCHAFTSSERVICE GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG

GS Dr. Peter Quantschnigg

SC Dr. Gerhard Steger

 

AUSTRIA FERNGAS GES.M.B.H. I. LIQU.

MR Dr. Johannes Ranftl

 

SCHLOSS SCHÖNBRUNN KULTUR- UND BETRIEBSGES. M.B.H.

MR Dr. Friedrich Resel

 

b) Beiräte und Kommissionen:

Nachfolgend werden jene Beiräte und Kommissionen genannt, in welchen mein Ressort durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Hauses zum Stichtag 1. März 2008 vertreten sind:

 

PUNZIERUNGSBEIRAT

AL Mag. Gerlinde Wagner

MR Dr. Friedrich Kahr jeweils für 3 Jahre

 

FINANZMAKTKOMITEE

GL Mag. Alfred Lejsek

SC Mag. Thomas Wieser jeweils für 3 Jahre

 


KREDITBEIRAT DER ÖSTERREICHISCHEN EXPORTFONDS GMBH

MR Mag. Renate Platzer

MR Mag. Manfred Samper (alternierend)

 

EXPORTFINANZIERUNGSKOMITEE

AL MR Mag. Silvia Maca

Mag. Christoph Kreutler (Stellvertreter)

 

AUSSENWIRTSCHAFTSPOLITISCHER BEIRAT

Mag. Elisabeth Vitzthum

 

BEIRAT NACH DEM AUSFUHRFÖRDERUNGSGESETZ 1981 (AFG)

MR Mag. Johann Kinast

MR Dr. Karl-Heinz Koch, MBA

MR Mag. Renate Platzer

 

BÖRSEBERUFUNGSSENAT

SC Mag. Thomas Wieser

MR Mag. Manfred Lödl

AL Dr. Beate Schaffer (Ersatzmitglied) jeweils für 5 Jahre

 

QUALITÄTSKONTROLLBEHÖRDE

Dr. Richard Schenz

HGS Dr. Peter Quantschnigg

SC Dr. Wolfgang Nolz

Ersatzmitglieder: GL Mag. Heinrich Treer, GL Dkfm. Eduard Müller

 

GPLA BEIRAT

SC Dr. Wolfgang Nolz

SC Dr. Arthur Winter

GL Mag. Heinrich Treer

GL Dkfm. Eduard Müller

 


BEWERTUNGSBEIRAT

OR Mag. Johann Adametz

OR Mag. Adelheid Dunst

MR Dipl.-Ing. Josef Wagner

 

STAATSSCHULDENAUSSCHUSS

SC Dr. Gerhard Steger

MR Mag. Alfred Pichler

MR Dr. Eduard Fleischmann

GL Dr. Kurt Bayer

Mag. Peter Brandner jeweils für 4 Jahre

 

AUSSCHUSS FÜR DIE KRAFTFAHRZEUG-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

AL Mag. Gerlinde Wagner

Mag. Wolfgang Claus

 

CONTROLLING-BEIRAT NACH § 12 DER VERORDNUNG ZUR BESTIMMUNG DER FINANZPROKURATUR ALS ORGANISATIONSEINHEIT, BEI DER DIE FLEXIBILISIERUNGSKLAUSEL ZUR ANWENDUNG GELANGT

MMag. Helgar Thomic-Sutterlüti

OR Mag. Martin Mareich

ADir MSc Roland Haas

ADir RR Theodor Galee

 

BUNDESVERTEILUNGSKOMMISSION

(I.Gruppe)

MR Dr. Herwig Heller

MR Dr. Anton Matzinger

MR Dr. Friederike Schwarzendorfer

MR Dr. Richard Warnung

MR Dr. Friedrich Stanzel

OR Dr. Peter Ladislav

 


BUNDESENTSCHÄDIGUNGSKOMMISSION

(I. Gruppe)

MR Dr. Richard Warnung

OR Dr. Peter Ladislav

MR Dr. Herwig Heller

MR Dr. Oliver Herzog

 

Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung

SC Mag. Thomas Wieser (Vorstandsmitglied)

 

Wiener Institut für Internationale Wirtschaftsvergleiche

SC Mag. Thomas Wieser (Vorstandsmitglied)

 

STATISTIK ÖSTERREICH

(Statistikrat)

AL Dr. Alfred Katterl für 5 Jahre

 

Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Rechenzentrum (WSR)

Dr. Franz Rabitsch (Mitglied der Generalversammlung)

 

Preiskommission gem. § 9 Preisgesetz

MMag. Peter Part

MR Dr. Hans Luksch

 

Plattform "Gegengeschäfte" (angesiedelt beim BMWA)

MMag. Peter Part

 

Arbeitsgruppe kurzfristige Vorausschau des Beirates für Wirtschafts- und Sozialfragen

AL Dr. Alfred Katterl

 

Statistik Österreich - Arbeitsgruppe "Verbraucherpreise"

Dr. Franz Rabitsch

 


ARBEITSGRUPPE TREIBSTOFFMONITORING

MMag. Peter Part

 

EXpertengremium InTERNATIONalisierung Bei der AWS GmBH

MR Mag. Johann Kinast

 

Kommission zur langfristigen Pensionssicherung gemäss
§ 108
e Abs. 9 ASVG

OR Mag. Richard Gauss

OR Mag. Thomas Blattner

MMag. Peter Part

 

BUNDESANSTALT STATISTIK ÖSTERREICH - WIRTSCHAFTSRAT

MR Werner Pollak

 

beirat NACH DEM KunstförderungsBEITRAGSGESETZ

MR Dr. Christa Winkler (bis Dezember 2009)

OR Mag. Silvia Zendron (bis Dezember 2009)

 

Kuratorium der Theresianischen Akademie

MR Dr. Viktor Lebloch (Ersatzmitglied)

 

VORSTAND Österreichische Friedrich und Lilian Kiesler Privat-stiftung

MR Dr. Christa Winkler

 

Österreichisches Normungsinstitut

Ausschuss Vergabewesen

OR Mag. Martin Sailer

 

Verwaltungsrat gemäSS § 5 Abs. 1 Arbeitsmarktservice-Gesetz

OR Mag. Richard Gauss

OR Mag. Gerlinde Loibner

 


Strategieausschuss des Arbeitsmarktservice

OR Mag. Thomas Blattner

OR Mag. Gerald Hammer

 

Bauausschuss des Arbeitsmarktservice

Beamtin Mag. Gerlinde Loibner

MR Dr. Peter Ladislav

 

Förderungsausschuss des Arbeitsmarktservice

OR Mag. Gerald Hammer

MR Dr. Peter Ladislav

 

Austria Ski Pool

MR Mag. Alois Schneebauer

 

Ständiges Komitee zur Aufrechterhaltung der Vereinheitlichung der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände - VR - Komitee

MR Dr. Anton Matzinger

 

Vollzugsausschuss für den Schienenverbund

MR Dr. Hans Luksch

 

ÖROK Stellvertreterkommission

OR Dr. Andrea Rosenfeld

 

ÖROK STÄNDIGER UNTERAUSSCHUSS REGIONALWIRTSCHAFT

NATIONALES KOMITEE

Dr. Karin Vorauer-Mischer

 

ÖROK BEGLEITAUSSCHÜSSE ZIEL “PHASING OUT“ BURGENLAND UND ZIEL „REGIONALE WETTBEWERBSFÄHIGKEIT UND BESCHÄFTIGUNG“

Dr. Karin Vorauer-Mischer

Dr. Barbara Damböck


FÖRDERBEIRAT BETREFFEND SEKTORPLANFÖRDERUNG GEMÄSS

VO (EWG) 866/90

MR Dr. Wolfgang Mayrhofer

AD Karl Gartner

 

Statistische Zentralkommission

Fachbeirat für Agrar-statistik

MR Dr. Wolfgang Mayrhofer

 

Statistische Zentralkommission

Fachbeirat für Statistik der gewerblichen Wirtschaft

MR Dr. Eduard Fleischmann

 

Statistische Zentralkommission

Fachbeirat für Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

MR Dr. Eduard Fleischmann

 

Statistische Zentralkommission

Fachbeirat für Wirtschafts -und Berufssystematiken

MR Dr. Eduard Fleischmann

 

Statistische Zentralkommission

Fachbeirat für Finanzstatistik

MR Mag. Alfred Pichler

MR Dr. Thomas Limberg

MR Dr. Anton Matzinger

 

Bundesvergabeamt

OR Mag. Martin Sailer (befristet bis 2008)

MR Dr. Friedrich Resel (befristet bis 2009)

 

Baupreiskommission

MR Dr. Friedrich Resel

 


Kommission in Angelegenheiten der Altlastensanierung

MR Dr. Kathrin Eberl-Svoboda

MMag. Andreas Mayrbäurl

jeweils befristet auf Dauer der Gesetzgebungsperiode

 

Kommission in Angelegenheiten der betrieblichen Umweltförderung im Inland und Umweltförderung im Ausland

MR Dr. Kathrin Eberl-Svoboda

Mag. Nico Wannenmacher

jeweils befristet auf Dauer der Gesetzgebungsperiode

 

Nationale Biodiversitäts-Kommission

MMag. Andreas Mayrbäurl

Mag. Nico Wannenmacher

 

IMK-Klima (Interministerielles Komitee zum Schutz des

globalen Klimas)

MMag. Andreas Mayrbäurl

Mag. Nico Wannenmacher

 

Österreichischer Rat für Nachhaltige Entwicklung

MMag. Andreas Mayrbäurl

Mag. Nico Wannenmacher

 

Nationalparkkommission Neusiedler See-Seewinkel

AD Johann Wittmann

 

OECD-Umweltkomitee

MR Dr. Kathrin Eberl-Svoboda

 

Nationalparkkommission Thayatal

MMag. Andreas Mayrbäurl

 


Elektrizitätsbeirat

MR Dr. Hans Luksch

Mag. Hannah Glatz

 

Controllinggruppe im Hauptverband der Sozialver-sicherungsträger

OR Mag. Thomas Blattner

OR Mag. Gabriela Offner

 

Kyoto Forum – Arbeitsgruppen Ökonomische bzw.

Finanzielle Mechanismen

jeweils MR  Dr. Kathrin Eberl-Svoboda

 

Kuratorium des ÖSTERREICHISCHEN iNTEGRATIONSFONDS

OR Mag. Horst Höllhumer

 

Kuratorium des Künstler-sozialversicherungsfonds

MR Dr. Christa Winkler

 

DELEGIERTENVERSAMMLUNG DES SALZBURGER FESTSPIELFONDS
MR
Dr. Christa Winkler

 

Nationales Komitee zur Alpenkonvention

MMag. Andreas Mayrbäurl

 

OECD Initiative für Nachhaltige Entwicklung (SG/SD)

Mag. Nico Wannenmacher

MMag. Andreas Mayrbäurl

 

OECD-NETWORK ON FISCAL RELATIONS ACROSS LEVELS

GOVERNMENT

MR Dr. Anton Matzinger

 

Beirat LKH GRAZ 2000

Mag. Christa Bock

 

Beirat LKH INNSBRUCK 2015

MMag. Bernhard Mazegger

 

PROJEKTAUSSCHUSS DER ARGE AKH

OR Mag. Silvia Zendron

 

KONTROLLAUSSCHUSS DES ARBEITSMARKTSERVICE

OR Mag. Gabriela Offner

MR Dr. Richard Warnung

 

PREISKOMMISSION FÜR HUMANARZNEIMITTEL IM BUNDES-

MINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT UND FRAUEN

OR Mag. Gabriela Offner

OR Mag. Thomas Blattner

 

ANGELEGENHEITEN DES ÖSTERREICHISCHEN JI/CDM-PROGRAMMS GEMÄSS § 45 UFG

MR Dr. Kathrin Eberl-Svoboda

Mag. Nico Wannenmacher

jeweils befristet auf Dauer der Gesetzgebungsperiode

 

NUCLEAR ENGINEERING SEIBERSDORF GMBH (NES-BEIRAT)

MR Dr. Kathrin Eberl-Svoboda

 

GENERALVERSAMMLUNG IN VIER NATIONALPARK-GMBH´S

(DONAU-AUEN; KALKALPEN; THAYATAL UND GESÄUSE)

MMag. Andreas Mayrbäurl

 

FÖRDERBEIRAT ERHÖHUNG DER WERTSCHÖPFUNG

MR Dr. Wolfgang Mayrhofer

ADir Karl Gartner

 

EFF BEGLEITAUSSCHUSS

MR Dr. Wolfgang Mayrhofer

 


BEGLEITAUSSCHUSS LÄNDLICHE ENTWICKLUNG

MR Dr. Wolfgang Mayrhofer

ADir Karl Gartner

 

ÖSTERREICHISCHE FORSCHUNGSFÖRDERUNGSGESELLSCHAFT MBH

BEIRAT BASISPROGRAMME

MR Dr. Silvia Janik

Mag. Hannah Glatz

 

UNABHÄNGIGE SCHIEDSKOMMISSION BEIM BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND ARBEIT

MR Dr. Hans Luksch

MR Dr. Friedrich Resel

 

GAS-BEIRAT

MR Dr. Hans Luksch

Mag. Hannah Glatz

 

BUNDES-VERSORGUNGSSICHERUNGSAUSSCHUSS

ADir Karl Gartner

 

LENKUNGSAUSSCHUSS NANO-INITIATIVE

Mag. Hannah Glatz

 

Controllingbeirat für Flexibilisierungsprojekte im Bereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

MR Dr. Wolfgang Mayrhofer

ADir Karl Gartner

(befristet auf Dauer der Einrichtung des Beirates lt. Verordnung)

 


CONTROLLINGBEIRAT FÜR ZWEI FLEXIBILISIERUNGSPROJEKTE

IM BEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR INNERES

OR Mag. Horst Höllhumer

MR Dr. Friederike Schwarzendorfer

(befristet auf Dauer der Einrichtung des Beirates lt. Verordnung)

 

Controllingbeirat für VIER Flexibilisierungsprojekte im Bereich des Bundesministeriums für Justiz

MR Dr. Friederike Schwarzendorfer

OR Dr. Alexander Tomasch

(befristet auf Dauer der Einrichtung des Beirates lt. Verordnung)

 

CONTROLLINGBEIRAT DES FLEXIBILISIERUNGSPROJEKTES ÖSTERREICHISCHES PATENTAMT

Susanna Kautz

Mag. Hannah Glatz

(befristet auf Dauer der Einrichtung des Beirates lt. Verordnung)

 

CONTROLLINGBEIRAT DES FLEXIBILISIERUNGSPROJEKTES STAATSARCHIV

MR Werner Pollak

ADir Robert Karlo

(befristet auf Dauer der Einrichtung des Beirates lt. Verordnung)

 

CONTROLLINGBEIRAT DES FLEXIBILISIERUNGSPROJEKTES BUNDESINSTITUT FÜR ERWACHSENENBILDUNG

MR Dr. Christa Winkler

Dr. Tomas Blazek

(befristet auf Dauer der Einrichtung des Beirates lt. Verordnung)

 

CONTROLLINGBEIRAT FÜR EIN FLEXIBILISIERUNGSPROJEKT

IM BEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

MR Dr. Friederike Schwarzendorfer

OR Dr. Alexander Tomasch

(befristet auf die Dauer der Einrichtung des Beirates lt. Verordnung)

 


ÖSTERREICHISCHES BUNDESINSTITUT FÜR GESUNDHEITSWESEN (ÖBIG)

MR Dr. Richard Warnung

OR Mag. Gabriela Offner

 

ENERGIELENKUNGSBEIRAT

MR Dr. Hans Luksch

MR Dr. Friedrich Resel

 

RAT FÜR FORSCHUNG UND TECHNOLOGIEENTWICKLUNG

MR Dr. Silvia Janik

 

CONTROLLINGBEIRAT FÜR DEN AUS- UND RÜCKBAU DES STADIONS TIVOLI-NEU IN INNSBRUCK IZM DER EURO 2008

MR Mag. Alois Schneebauer

MR Werner Pollak

 

CONTROLLINGBEIRAT FÜR DIE ERRICHTUNG, DEN AUS- UND RÜCKBAU DES STADIONS KLAGENFURT IZM DER EURO 2008

MR Mag. Alois Schneebauer

MR Werner Pollak

 

FÖRDERUNGSBEIRAT FÜR DIE AWS FÜR DIE FÖRDERUNGEN NACH KMU-FÖRDERUNGSGESETZ

Mag. Bernhard Schatz

ADir Karl Gartner

 

BEAUFTRAGTE BEI DER ÖSTERREICHISCHEN HOTEL- UND TOURISMUSBANKGESELLSCHAFT MBH GEMÄß § 7 KMU-FÖRDERUNGSGESETZ

Mag. Clemens Mungenast

Dr. Barbara Damböck

 

STIFTUNGSRAT DER NATIONALSTIFTUNG FÜR FORSCHUNG, TECHNOLOGIE UND ENTWICKLUNG

MR Dr. Silvia Janik

 

HAFTUNGSBEAUFTRAGTE FÜR DIE ÖSTERREICHISCHE FORSCHUNGSFÖRDERUNGSGESELLSCHAFT M.B.H.

MR Dr. Silvia Janik

Mag. Hannah Glatz

 

KURATORIUM FONDS GESUNDES ÖSTERREICH

OR Mag. Richard Gauss

 

SOZIAL- UND GESUNDHEITSFORUM ÖSTERREICH DES HAUPTVERBANDES DER ÖSTERREICHISCHEN SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER

OR Mag. Gerald Hammer

OR Mag. Gabriela Offner

 

c) Weitere Aufsichtsfunktionen:

Gemäß § 2 Abs. 1 Z 8 Ausfuhrförderungsverordnung (AFVO) kann der Bund privaten Exportkreditversicherern zur Deckung von Risken aus Garantie- und Versicherungsverträgen Garantien (sogen. Rückgarantien) einräumen. Von dieser Möglichkeit haben die PRISMA Kreditversicherungs AG, die Coface Austria Kreditversicherung AG und die Atradius Credit Insurance N.V. Zweigniederlassung Österreich sowie die OeKB Versicherung AG Gebrauch gemacht. Gemäß Punkt VII 2. Satz des jeweiligen Rückgarantievertrages ist in diesem Fall ein Beauftragter bzw. ein Stellvertreter des Bundesministeriums für Finanzen zu bestellen. Derzeit sind folgende Bedienstete des Bundesministeriums für Finanzen in dieser Funktion bestellt: AL MR Mag. Silvia Maca, Mag. Christoph Kreutler, AL MR Mag. Erhard Moser, AL Mag. Johann Kinast, MR Mag. Renate Platzer und Mag. Andrea Bischof für die Dauer von 5 Jahren sowie Dr. Karl-Heinz Koch, MBA, auf unbestimmte Zeit. Die unterschiedliche Bestellungsdauer ergibt sich daraus, dass seit August 2001 – analog zu § 76 BWG - Bestellungen nur mehr für eine Funktionsperiode von längstens 5 Jahren erfolgen.

 

Hinsichtlich der gemäß § 76 BWG bei Kreditinstituten bestellten Staatskommissäre wird auf die Anlage 1 verwiesen. Bemerkt wird jedoch, dass Staatskommissäre, welche Aufsichtsfunktionen gemäß § 76 BWG wahrnehmen, seit 1. April 2002 als Organe der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) – und daher nicht als Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen – tätig sind.

 

Dasselbe gilt auch für Staatskommissäre bei Sparkassen gemäß § 29 Sparkassengesetz in Verbindung mit § 76 BWG. Die aktuell bestellten Staatskommissäre und die Dauer der Bestellung sind der Anlage 2 zu entnehmen.

 

Zur Wahrung der finanziellen Interessen des Bundes entsendet das Bundesministerium für Finanzen Aufsichtskommissäre in folgende Versicherungsträger:

 

HAUPTVERBAND

OR Mag. Richard Gauss

Stellvertreter: MR Dr. Michael Kuttin und OR Mag. Silvia Zendron

 

PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT

SC Dr. Wolfgang Nolz

Stellvertreter: OR Mag. Horst Höllhumer und ADir Karin Hackl

 

VERSICHERUNGSANSTALT ÖFFENTLICH BEDIENSTETER

MR Mag. Alfred Pichler

Stellvertreter: MR Dr. Friederike Schwarzendorfer und MR Dr. Eduard Fleischmann

 

SOZIALVERSICHERUNGSANSTALT DER GEWERBLICHEN WIRTSCHAFT – HAUPTSTELLE

SC Mag. Thomas Wieser

Stellvertreter: MR Dr. Peter Ladislav

 

SOZIALVERSICHERUNGSANSTALT DER GEWERBLICHEN WIRTSCHAFT – LANDESSTELLEN

MR Mag. Manfred Lödl

Stellvertreter: OR Mag. Gabriela Offner

 

SOZIALVERSICHERUNGSANSTALT DER BAUERN

OR Mag. Christian Sturmlechner

 

VERSICHERUNGSANSTALT FÜR EISENBAHNEN UND BERGBAU

OR Mag. Gerlinde Loibner

Stellvertreter: OR Mag. Thomas Blattner

 

Zur Wahrung der finanziellen Interessen des Bundes entsendet das Bundesministerium für Finanzen weiters Aufsichtskommissäre in den Staatlichen Kontrolldienst gemäß § 6 Staatsdruckereigesetz 1996 sowie § 2 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 31. Juli 1996, BGBl. Nr. 388/1996. Dabei handelt es sich zum Stichtag 1. März 2008 um ADir RR Reinhard Anker, ADir Robert Karlo, ADir Karl Flatz, ADir Christian Sternig, FOI Wilhelm Bach, ADir Maria Ocenasek, Beamter Herbert Kraus und Johann Fettik.

 

Zu 3.:

Das Bundesministerium für Finanzen ist mit Stand 1. März 2008 in folgenden EU-Gremien vertreten:

 

Zu 5.:

Soweit in meinen Ausführungen zu den Fragen 1., 2., 4. und 14. keine Zeitangaben enthalten sind, handelt es sich mit Ausnahme der Entsendungen in einen Aufsichtsrat, auf welche ich nachstehend eingehe, um Bestellungen auf unbestimmte Zeit. Die in Frage 3. angesprochene Entsendung der jeweiligen Expertinnen und Experten meines Hauses in Gremien der Europäischen Union erfolgt grundsätzlich auf unbestimmte Zeit.

 

Bei den Aufsichtsräten stellt sich die Bestellungsdauer wie folgt dar:

 

BUNDESPENSIONSKASSE AG

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2010.

 

FELBERTAUERNSTRASSE AG

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2008.

 

GROSSGLOCKNER HOCHALPENSTRASSEN AG

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2007.

 

INTERNATIONALES AMTSSITZ- UND KONFERENZZENTRUM WIEN AG

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2011.

 

ÖSTERREICHISCHES KONFERENZZENTRUM WIEN AG

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2011.

 


ASFINAG BAU MANAGEMENT GMBH

(Beirat)

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2009.

ASFINAG MAUT SERVICE GMBH

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2010.

 

BRENNER BASISTUNNEL AKTIENGESELLSCHAFT BBT SE

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2011.

 

LOKALBAHN LAMBACH-VORCHDORF-EGGENBERG AG

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2010.

 

RAAB-OEDENBURG-EBENFURTER EISENBAHN AG

Die Funktionsperiode des Aufsichtsrates endet am 20.11.2011.

 

ÖBB-INFRASTRUKTUR BAU AKTIENGESELLSCHAFT

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2010.

 

STATISTIK ÖSTERREICH

Die Funktionsperiode des Wirtschaftsrates endet am 13.01.2010.

 

BUNDESSPORTEINRICHTUNGEN GES.M.B.H.

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2008.

 

BUNDESTHEATER-HOLDING GES.M.B.H, WIEN

Die Funktionsperiode endet gem. § 13 Abs. 7 BthOG im Jahre 2009.

 

BURGTHEATER GES.M.B.H.

Die Funktionsperiode endet gem. § 13 Abs. 7 BthOG im Jahre 2009.

 

WIENER STAATSOPER GES.M.B.H.

Die Funktionsperiode endet gem. § 13 Abs. 7 BthOG im Jahre 2009.

 

VOLKSOPER WIEN GES.M.B.H.

Die Funktionsperiode endet gem. § 13 Abs. 7 BthOG im Jahre 2009.


THEATERSERVICE GES.M.B.H.

Die Funktionsperiode endet gem. § 13 Abs. 7 BthOG im Jahre 2009.

 

MUSEUMSQUARTIER ERRICHTUNGS- U. BETRIEBSGES.M.B.H.

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss zum Wirtschaftsjahr  2007/2008.

 

ALBERTINA

Bestellung der Kuratoren bis auf Widerruf.

 

KUNSTHISTORISCHES MUSEUM MIT MUSEUM FÜR VÖLKERKUNDE U. ÖSTERREICHISCHES THEATERMUSEUM

Bestellung der Kuratoren bis auf Widerruf.

 

NATURHISTORISCHES MUSEUM

Bestellung der Kuratoren bis auf Widerruf.

 

ÖSTERREICHISCHE GALERIE BELVEDERE

Bestellung der Kuratoren auf 5 Jahre.

 

MAK-ÖSTERREICHISCHES MUSEUM FÜR ANGEWANDTE KUNST

Bestellung der Kuratoren bis auf Widerruf.

 

TECHNISCHES MUSEUM WIEN MIT ÖSTERREICHISCHER MEDIATHEK

Bestellung der Kuratoren bis auf Widerruf.

 

MUSEUM MODERNER KUNST STIFTUNG LUDWIG WIEN (MUMOK)

Bestellung der Kuratoren bis auf Widerruf.

 

ÖSTERREICHISCHE NATIONALBIBLIOTHEK

Bestellung der Kuratoren bis auf Widerruf.

 

ÖSTERREICHISCHES FILMINSTITUT

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2008.

 


INT. STUDENTENHAUS GEM. GES.M.B.H. INNSBRUCK

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss zum Wirtschaftsjahr 2010/2011.

 

ÖSTERR. MENSENBETRIEBSGES.M.B.H.

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2011.

 

AUSTRO CONTROL ÖSTERREICHISCHE GESELLSCHAFT FÜR ZIVILLUFTFAHRT MBH

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2011.

 

AUSTRIA TECH – GESELLSCHAFT DES BUNDES FÜR TECHNOLOGIEPOLITISCHE MASSNAHMEN GMBH

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2011.

 

KÄRNTNER BETRIEBSANSIEDLUNGS- U. BETEILIGUNGSGES. M.B.H.

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2009.

 

GIG GRUNDSTÜCKS- UND INFRASTRUKTUR BESITZ AG

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2007.

 

NÖ GRENZLANDFÖRDERUNGSGES. M.B.H.

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2009.

 

AUSTRIAN RESEARCH CENTERS GMBH – ARC, WIEN

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2011.

 

SCHIENEN- CONTROL ÖSTERR. GESELLSCHAFT FÜR SCHIENENVERKEHRSMARKTREGULIERUNG MBH

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2008.

 

SCHIENENINFRASTRUKTUR – DIENSTLEISTUNGSGESELLSCHAFT MBH.

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2009.

 

GRAZ-KÖFLACHER BAHN- UND BUSBETRIEBE GMBH

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2007.

 

„SIVBEG – STRATEGISCHE IMMOBILIEN VERWERTUNGS-, BERATUNGS- UND ENTWICKLUNGSGESELLSCHAFT M.B.H.“

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2011.

 

AUSTRIAN DEVELOPMENT AGENCY, ADA

Die Funktionsperiode des Aufsichtsrates endet am 31.10.2011.

 

ÖSTERREICH INSTITUT GES.M.B.H.

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2011.

 

DIPLOMATISCHE AKADEMIE WIEN

Die Funktionsperiode des Kuratoriums endet am 4.12.2008.

 

BUCHHALTUNGSAGENTUR DES BUNDES

Die Funktionsperiode des Aufsichtsrates endet am 6.5.2009.

 

BUNDESBESCHAFFUNG GES.M.B.H.

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2010.

 

BUNDESRECHENZENTRUM GES.M.B.H.

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2007.

 

FINANZMARKTAUFSICHTSBEHÖRDE (FMA)

Die Funktionsperiode des Aufsichtsrates endet am 31.08.2011.

 

MONOPOLVERWALTUNGGES. M.B.H.

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2011.

 

ÖSTERR. BUNDESFINANZIERUNGSAGENTUR (ÖBFA)

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2008.

 

PLANAI-HOCHWURZEN-BAHNEN GES.M.B.H.

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss zum Wirtschaftsjahr 2008/2009.

 


VILLACHER ALPENSTRASSEN FREMDENVERKEHRSGES. M.B.H.

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2011.

 

ÖSTERREICHISCHE AGENTUR FÜR GESUNDHEIT UND ERNÄHRUNGSSICHERHEIT GMBH

Die Bestellung des Aufsichtsrates erfolgt unbefristet.

 

LANDWIRTSCHAFTLICHE BUNDESVERSUCHSWIRTSCHAFTEN GES.M.B.H.

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2009.

 

BUNDESFORSCHUNGS- UND AUSBILDUNGSZENTRUM FÜR WALD, NATURGEFAHREN LANDSCHAFT

Die Funktionsperiode des Wirtschaftsrates endet 2010.

 

SPANISCHE HOFREITSCHULE – BUNDESGESTÜT PIBER

Die Funktionsperiode endet am 25.11.2010.

 

UMWELTBUNDESAMT GES.M.B.H. (UBA-WIEN)

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2008.

 

AUSTRIA WIRTSCHAFTSSERVICE GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG

Die AR-Funktion endet mit der Abberufung durch den jeweils Entsendungsberechtigten.

 

AUSTRIA FERNGAS GES.M.B.H. I. LIQU.

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2008.

 

SCHLOSS SCHÖNBRUNN KULTUR- UND BETRIEBSGES. M.B.H.

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2011.

 

Zu 6.:

Die Beantwortung hinsichtlich der während der einzelnen Jahre erfolgten Neubestellungen beziehungsweise Abberufungen lässt sich nur mit besonders hohem Verwaltungsaufwand bewerkstelligen und ist aus verwaltungsökonomischer Sicht unverhältnismäßig. Die aktuellen Entsendungen beziehungsweise Bestellungen ergeben sich aus der Beantwortung der Fragen 1., 2., 4. und 14..

 


Zu 7.:

Für das laufende Kalenderjahr ist aus heutiger Sicht folgende Abberufung beziehungsweise Neubestellung erforderlich und daher geplant: Im Staatsschuldenausschuss ist die Abberufung von Dr. Kurt Bayer und die Bestellung eines Ersatzmitglieds ehestmöglich vorgesehen und in den Bundesbehindertenbeirat gemäß § 10 Abs. 1 Bundesbehindertengesetz sollen OR Mag. Gerlinde Loibner und OR Mag. Gabriela Offner entsandt werden. Darüber hinaus gilt es, Entwicklungen, die noch nicht vorhersehbar sind und daher eine weitergehende Beantwortung der Frage seriöserweise nicht ermöglichen, entsprechend zu berücksichtigen.

 

Zu 8.:

Die im Folgenden genannten Personen sind keine Ressortangehörigen (dazu zählen auch Bedienstete im Ruhestand).

 

BUNDESPENSIONSKASSE AG

Dr. Johann Maurer

Dir. Burckhard Graf

Franz Walter Pagler

 

FELBERTAUERNSTRASSE AG

Dr. Wilfried Trabold

Mag. Rene Oberleitner

Dr. Johannes Hibler

Dr. Wolfgang Viertler

Mag. Günther Wimmer

 

OSTTIROLER INVESTMENT GES.M.B.H.

Dr. Wilfried Trabold

 

GROSSGLOCKNER HOCHALPENSTRASSEN AG

LH StV. Dr. Wilfried Haslauer

MR DI Dr. Günter Breyer

Dr. Stephan Medwed

 


INTERNATIONALES AMTSSITZ- UND KONFERENZZENTRUM WIEN AG

Dr. Wilfried Aichinger

Ing. Ewald Kirschner

Gerhard Lederer

Botsch. Dr. Ernst-Peter Brezovsky

 

ÖSTERREICHISCHES KONFERENZZENTRUM WIEN AG

Dr. Johannes Attems

Botsch. Dr. Ernst-Peter Brezovsky

 

VIA DONAU – ÖSTERR. WASSERSTRASSEN-GESELLSCHAFT M.B.H.

ADir Ferry Elsholz

 

ÖSTERREICHISCHE INDUSTRIEHOLDING AG (ÖIAG)

DI Peter Mitterbauer

DI Jürgen Hubbert

Ing. Siegfried Wolf

Dr. Erich Wiesner

Univ.Prof. Dr. Michael Enzinger

Dr. Alexander Riklin

Dr. Klaus Sturany

DI Dr. Stefan Zapotocky

Dkfm. Wolfgang Pfarl

Dr. Wolfgang Bernhard

 

ÖSTERREICHISCHE BUNDESFORSTE AG

DI Herbert Kasser

 

BUNDESINSTITUT FÜR BILDUNGSFORSCHUNG, INNOVATION UND ENTWICKLUNG DES ÖSTERREICHISCHEN SCHULWESENS (BIFIE)

Dr. Rudolf Brettschneider

 

ÖSTERREICHISCHE FORSCHUNGSFÖRDERUNGSGESELLSCHAFT MBH

DI Herbert Kasser

 


BUNDESBESCHAFFUNG GES.M.B.H.

Hubert Hödl

DI Johann Marihart

SC Mag. Herbert Preglau

 

BUNDESRECHENZENTRUM GES.M.B.H.

DI Rainer Wieltsch

Dir. Burckhard Graf

 

FINANZMARKTAUFSICHTSBEHÖRDE (FMA)

Dr. Sabine Kanduth-Kristen

 

MONOPOLVERWALTUNGGES. M.B.H.

KR Werner Jörgl

 

ÖSTERR. BUNDESFINANZIERUNGSAGENTUR (ÖBFA)

Univ.Prof. Dr. Bernhard Felderer

Mag. Hannes Hofer

Dr. Manfred Puffer

Univ.Prof. Dr. Josef Zechner

 

ENERGIE – CONTROL GMBH

Dr. Georg Obermeier

 

SCHÖNBRUNNER TIERGARTEN GES.M.B.H.

Knut Beitl

 

MARCHFELDSCHLÖSSER REVITALISIERUNGS- UND BETRIEBSGESELLSCHAFT M.B.H.

Dr. Manfred Frey

 

KURATORIUM DES SALZBURGER FESTSPIELFONDS

Dr. Peter Radel

 


KURATORIUM DER SUBVENTIONSGEBER DER BREGENZER FESTSPIELE

Dr. Helmut Wohnout

 

VORSTAND LEOPOLD MUSEUM – PRIVATSTIFTUNG

Mag. phil Carl Aigner (befristet auf die Dauer von 5 Jahresabschlüssen)

 

PROJEKTAUSSCHUSS DER ARGE AKH

Dipl.Kfm. Sepp Strasser

 

Zu 9. bis 11.:

Die im Folgenden genannten Gesellschaften beziehen sich auf die Ausführungen zu Frage 8., im Übrigen verweise ich auf meine Ausführungen zu den Fragen 5. bis 7.:

 

BUNDESPENSIONSKASSE AG

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2010.

 

FELBERTAUERNSTRASSE AG

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2008.

 

OSTTIROLER INVESTMENT GES.M.B.H.

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2008.

 

GROSSGLOCKNER HOCHALPENSTRASSEN AG

LH-StV Dr. Wilfried Haslauer                                2007

MR DI Dr. Günter Breyer                                   2007

Dr. Stephan Medwed                                         2009

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den o.a. Jahresabschluss.

 

INTERNATIONALES AMTSSITZ- UND KONFERENZZENTRUM WIEN AG

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2011.

 

ÖSTERREICHISCHES KONFERENZZENTRUM WIEN AG

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2011.

 


VIA DONAU – ÖSTERR. WASSERSTRASSEN-GESELLSCHAFT M.B.H.

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2009.

 

ÖSTERREICHISCHE INDUSTRIEHOLDING AG (ÖIAG)

DI Peter Mitterbauer                                         2013

DI Jürgen Hubbert                                            2007

Ing. Siegfried Wolf                                            2007

Dr. Erich Wiesner                                              2007

Univ.Prof. Dr. Michael Enzinger                            2011

Dr. Alexander Riklin                                           2013

Dr. Klaus Sturany                                             2011

DI Dr. Stefan Zapotocky                                    2009

Dkfm. Wolfgang Pfarl                                        2013

Dr. Wolfgang Bernhard                                      2009

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den o.a. Jahresabschluss.

 

ÖSTERREICHISCHE BUNDESFORSTE AG

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2007.

 

BUNDESINSTITUT FÜR BILDUNGSFORSCHUNG, INNOVATION UND ENTWICKLUNG DES ÖSTERREICHISCHEN SCHULWESENS (BIFIE)

Die Funktionsperiode endet 2012.

 

ÖSTERREICHISCHE FORSCHUNGSFÖRDERUNGSGESELLSCHAFT MBH

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2008.

 

BUNDESBESCHAFFUNG GES.M.B.H.

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2010.

 

BUNDESRECHENZENTRUM GES.M.B.H.

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2007.

 

FINANZMARKTAUFSICHTSBEHÖRDE (FMA)

Die Funktionsperiode des Aufsichtsrates endet am 31.08.2011.

 


MONOPOLVERWALTUNGGES. M.B.H.

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2011.

 

ÖSTERR. BUNDESFINANZIERUNGSAGENTUR (ÖBFA)

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2008.

 

ENERGIE – CONTROL GMBH

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2010.

 

SCHÖNBRUNNER TIERGARTEN GES.M.B.H.

Die Funktionsperiode endet mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2011.

 

MARCHFELDSCHLÖSSER REVITALISIERUNGS- UND BETRIEBSGESELLSCHAFT M.B.H.

Entsendung unbefristet.

 

Zu 12.:

Ein Ausschreibungsverfahren ist gemäß § 1 Ausschreibungsgesetz nur für die Aufnahme in den Bundesdienst und für die Vergabe von (leitenden) Funktionen und Arbeitsplätzen beim Bund vorgesehen. Die Bestellungen für die angefragten Funktionen erfolgten daher auch nicht aufgrund eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens. Die maßgeblichen Kriterien für eine Betrauung mit diesen Funktionen sind Ausbildung, Sachkenntnis, Erfahrung, eine besondere Vertrauenssituation und insbesondere das  Naheverhältnis mit dem dienstlichen Aufgabenbereich. In vielen Fällen erfolgt die Bestellung nach den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben mittels Bescheid, wie z. B. die Funktion als Mitglied des Börseberufungssenates nach dem Börsegesetz oder die Funktion eines Aufsichtsrates der Finanzmarktaufsichtsbehörde nach dem FMABG. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass Mitglieder meines Kabinetts beziehungsweise des Büros des mir beigegebenen Staatssekretärs keine solche Nebentätigkeit ausüben.

 

Zu 13.:

Im Zusammenhang mit den gestellten Fragen ist vor allem darauf hinzuweisen, dass Art. 52 B-VG das Grundrecht auf Datenschutz nicht generell einschränkt oder gar aufhebt. Auch im Bereich der parlamentarischen Interpellation ist vielmehr zu prüfen, ob eine inhaltliche Beantwortung anhand der Kriterien des § 1 Abs. 1 und 2 Datenschutzgesetz zulässig ist. Die Frage nach den Einkünften ist bei jeder einzelnen der in den Antworten zu den Fragen 1. bis 4. angeführten Personen eine Frage nach personenbezogenen Daten im Sinne des § 1 Abs. 1 Datenschutzgesetz. Im Hinblick auf die letztgenannte Verfassungsbestimmung dürfen daher, wofür ich um Verständnis ersuche, bezüglich der Frage nach den Einkünften keine detaillierten, verknüpften Daten zur Verfügung gestellt werden. Insoweit bei den einzelnen Gruppen andere oder besondere Bestimmungen gelten, ist folgendes auszuführen:

 

a) Aufsichtsräte:

Einer detaillierten Beantwortung dieser Fragen steht die in Art. 20 Abs. 3 B-VG normierte Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit entgegen, weil es sich um Tatsachen handelt, deren Geheimhaltung im Interesse der betroffenen Personen als Parteien geboten ist. Im Übrigen beziehen manche Bediensteten für die Ausübung dieser Funktionen keine Einkünfte. Ansonsten ergeben sich Anhaltspunkte aus den Berichten des Rechnungshofes über Erhebungen betreffend die durchschnittlichen Einkommen sowie die zusätzlichen Leistungen für die Pensionen bei Unternehmungen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes.

 

b) Beiräte, Kommissionen und EU-Gremien:

In den in meiner Beantwortung der Fragen 1. bis 4. genannten Beiräten, Kommissionen und EU-Gremien wird die Tätigkeit von den Bediensteten des Bundesministeriums für Finanzen im Rahmen ihrer Dienstverpflichtung wahrgenommen und sie erhalten aus diesem Titel daher auch überwiegend keine monetären Zuwendungen.

 

c) weitere Aufsichtsfunktionen:

Die Staatskommissäre und deren Stellvertreter, welche Aufsichtsfunktionen gemäß § 76 BWG wahrnehmen und dabei seit 1. April 2002 als Organe der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) – nicht als Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen – tätig sind, erhalten eine dem Gesetz (§ 76 Abs. 9 BWG) entsprechende Vergütung, die vom Bundesministerium für Finanzen ausbezahlt wird. Gemäß § 76 Abs. 9 BWG wird jedem Kreditinstitut, bei dem ein Staatskommissär und dessen Stellvertreter bestellt sind, vom Bundesministerium für Finanzen ein jährlicher Pauschalbetrag als Aufsichtsgebühr vorgeschrieben, der nahezu deckungsgleich mit den dem Bund erwachsenden Kosten ist.

 

Im Regelfall beträgt diese Vergütung für Staatskommissäre jährlich € 5.496,-- und für Stellvertreter jährlich € 2.748,-- und wurde seit vielen Jahren nicht mehr valorisiert. Staatskommissären beziehungsweise deren Stellvertretern, die bei den Großbanken Bank Austria Creditanstalt AG, BAWAG-P.S.K., ERSTE Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, Oesterreichische Kontrollbank AG, Österreichische Volksbanken AG und Raiffeisen Zentralbank Österreich AG tätig sind, wird unter Berücksichtigung eines erhöhten Aufwandes, der Komplexität der zu Grunde liegenden Geschäftstätigkeit der Banken und einer größeren Verantwortung eine um maximal 50% höhere Funktionsgebühr bezahlt.

 

An die bis 31. März 2002 im Kompetenzbereich der Länder gemäß Sparkassengesetz (SpG) bestellten Staatskommissäre und Stellvertreter leistet das Bundesministerium für Finanzen die ursprünglich von den jeweiligen Ländern festgesetzten Funktionsgebühren. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass bei zahlreichen Sparkassen kein Stellvertreter bestellt ist, da ein Bedarf für die Bestellung eines Stellvertreters gemäß § 29 SpG in Verbindung mit § 76 BWG erst angenommen wird, wenn die Bilanzsumme der Sparkasse eine Milliarde Euro (vor dem 1. Jänner 2008: € 375 Mio.) übersteigt. Seit Übergang der Kompetenz auf den Bundesminister für Finanzen blieb die Höhe dieser Funktionsgebühren unverändert, eine Valorisierung wurde nicht vorgenommen. Die Funktionsgebühr (im Einzelnen in der Anlage 3 dargestellt) beträgt für Staatskommissäre im Durchschnitt rund € 322,-- monatlich und für Staatskommissär-Stellvertreter rund € 184,-- im Monat.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Beilage

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.