3705/AB XXIII. GP

Eingelangt am 02.05.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0032-I/A/3/2008

Wien, am    30  .April  2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 3777/J der Abgeordneten Maga. Christine Lapp, GenossInnen und Genossen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Frage 1 und 9:

Um dem Erfordernis des Funktionierens einer 24- Stunden- Rund- um- die- Uhr Betreuung Rechnung zu tragen, wurden durch das Gesundheitsberufe-Rechtsänderungsgesetz 2007 entsprechende Regelungen im GuKG, ÄrzteG 1998, im Hausbetreuungsgesetz, in der GewO 1994 und im Bundespflegegeldgesetz getroffen. Durch diese rechtliche Maßnahme wurde Klarheit geschaffen hinsichtlich der Durchführung einzelner pflegerischer und ärztlicher  Tätigkeiten an der betreuten Person im Einzelfall unter genau im Gesetz beschriebene Vorraussetzungen. Das Gesetz ermöglicht somit nur die Durchführung einzelner pflegerischer und ärztlicher Tätigkeiten und schafft kein allgemeines Tätigkeitsprofil.

 

 

Frage 2:

Am 4. Februar 2008 fand eine Pressekonferenz von mir gemeinsam mit BM Bartenstein und NRAbg. Huainigg zu diesem Thema statt.

 

Fragen 3:

Von meinem Ressort wurden in dieser Angelegenheit keine Inserate geschalten.

 

Frage 4:

Seitens meines Ressorts gab es keine redaktionelle Beiträge.

 

Frage 5:

In meinem Ressort wurde keine Hotline eingerichtet.

 

Frage 6:

Von meinem Ressort gibt es keine eigene Publikation. Es gibt aber diverse Publikationen zum Thema „24 Stunden Betreuung“ z.B. des BMSK und der WKÖ. Mein Ressort wirkt bei der Neuauflage der Broschüre „24-Stunden-Betreuung zu Hause“ des BMSK inhaltlich mit.

 

Frage 7:

Anlässlich der Pressekonferenz am 4. Februar 2008 wurde eine Presseaussendung zu diesem Thema herausgegeben und auf der Startseite der BMGFJ-Website veröffentlicht. Eine eigene Informationsplattform wurde nicht eingerichtet.

 

Frage 8:

Von meinem Ressort ist dazu nichts geplant.

 

Frage 10:

Auf die Beantwortung der Frage 13 zur parl. Anfrage Nr. 3778/J durch den Herrn Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz wird hingewiesen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin