3710/AB XXIII. GP

Eingelangt am 02.05.2008
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BM für Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

 

Präsidentin des Nationalrates

(5-fach)

Parlament

 

1010 Wien

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

GZ: BMSK-10001/0119-I/A/4/2008

Wien,

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3758/J der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

Frage 1:

Medienbeobachtung wird im Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz – wie wohl auch in allen anderen Ministerien – seit Bestehen des Ministeriums betrieben. Das Erfassen der Berichterstattung diverser Medien zu jenen Sachthemen, die das Ressort betreffen, ist als unverzichtbare Informationsgrundlage für das Bundesministerium sowie den Bundesminister/die Bundesministerin zu betrachten.

Frage 2:

Medienbeobachtung erfolgt zu jenen Themen, die das Ressort tangieren. Im Falle meines Ressorts sind dies im Wesentlichen die Themenkreise Sozialministerium bzw. der/die jeweilige Bundesminister/in, Soziales, Pensionen, Konsument/innen, Pflege, Behinderung, Senioren/Generationen, Männer und Freiwilligenpolitik.

Fragen 3 und 4:

Die Beobachtung der Printmedien erfolgt seit September 2007 in Form eines Pressespiegels der Firma APA De Facto. Von August 2004 bis August 2007 erfolgte die Printbeobachtung durch die Firma CLIP Mediaservice.

Die Beobachtung der elektronischen Medien erfolgt grundsätzlich ebenfalls im Rahmen des Pressespiegels der Firma APA De Facto. Ergänzend wird sie im Bedarfsfall in Form von diversen Aufnahmen im Bereich Video/DVD/Audio auch durch Mitarbeiter/innen der Abteilung Kommunikation und Service abgedeckt.

Jahr

Firma

Kosten

2004 ab August

CLIP Mediaservice

15.629,76 €

2005

CLIP Mediaservice

38.619,72 €

2006

CLIP Mediaservice

49.567,68 €

2007 bis August

CLIP Mediaservice

21.179,88 €

2007 seit September

APA De Facto

19.312,08 €

Frage 5:

Die interne Beobachtung erfolgt nur in ergänzender Form durch Mitarbeiter/innen der Abteilung Kommunikation und Service. Nach Bedarf werden diverse Sendungen in TV oder Rundfunk aufgenommen bzw. in Form von Videos oder DVD’s archiviert. Da dies keine regelmäßige Tätigkeit ist, gibt es auch keine fixen Zuständigkeiten.

Frage 6:

Die Medienbeobachtung erfolgt generell von Montag bis Freitag, in Ausnahmefällen werden am Wochenende TV-Sendungen mittels vorheriger Programmierung beobachtet.

Frage 7:

Der Pressespiegel wird von Montag bis Freitag von der Firma APA De Facto elektronisch angeliefert, wobei sich die Clippings des Wochenendes im Pressespiegel des Montags befinden. Die Kosten der Wochenend-Clippings fallen ‑ genauso wie die Clippings, die sich auf andere Wochentage beziehen ‑ pro Stück an, die Wochenend-Beobachtung selbst verursacht keine Sonderkosten.

Frage 8:

Ja.

Fragen 9 bis 12:

Die Presseclippings werden mir, dem Ministerbüro, der Abteilung Kommunikation und Service sowie hausintern allen sonstigen interessierten Personen zur Verfügung gestellt. In der Regel wird der Pressespiegel elektronisch übermittelt, bei Bedarf zusätzlich auch als Printvariante. Es handelt sich sowohl um eine Zusammenfassung als auch um eine Darstellung der Artikel „eins zu eins“.

Fragen 13 und 14:

Nein.

 

 

Mit freundlichen Grüßen