3712/AB XXIII. GP
Eingelangt am 02.05.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: BMSK-10001/0116-I/A/4/2008 Wien,
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3778/J der Abgeordneten Maga. Christine Lapp und Genossinnen und Genossen wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Erste Informationswelle zur 24-Stunden-Betreuung
Bereits im Mai 2007 haben die ersten intensiven Vorbereitungen begonnen, um die österreichische Bevölkerung rechtzeitig und ausführlich von den Neuerungen im Bereich der Pflegevorsorge, mit dem Schwerpunkt der legalen 24-Stunden-Betreuung, zu informieren. In diese waren alle zuständigen Stellen des Ressorts und des Bundessozialamtes mit eingebunden.
Die Entscheidung fiel für eine Informationsoffensive, die mit Beschlussfassung im Parlament starten sollte. Ab Juni 2007 wurde die Bevölkerung über die neuen gesetzlichen Bestimmungen zur 24-Stunden-Betreuung und die neuen Fördermöglichkeiten informiert.
Das Bundessozialamt (BSB) mit seinen Landesstellen wurde als Zentrale Anlaufstelle für alle Fragen der Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit der 24-Stunden-Betreuung bestimmt.
Als erste Maßnahmen wurden folgende Schritte gesetzt:
·
Ein Info-Blatt zur 24-Stunden-Betreuung wurde erstellt und zur
Verteilung durch das Ressort und an spezifische Multiplikatoren (Ärzte
etc.) bereitgestellt.
·
Sujets für die Schaltung von Inseraten wurden in den
verschiedenen Formaten erstellt.
·
Für die Webseiten des BMSK und des BSB wurden die
wichtigsten Informationen ins Netz gestellt.
·
Darüber hinaus wurde die Webseite für die pflegenden
Angehörigen www.pflegedaheim.at als Informationsdrehscheibe
für das Internet adaptiert und mit den nötigen Informationen
ausgestattet. So wurden u.a. die wichtigsten Fragestellungen im Zusammenhang
mit der 24-Stunden-Betreuung als FAQs angeboten. Frage und Antwort wurden dabei
so gewählt, dass bereits im Vorfeld viel Information vermittelt werden
konnte und möglichst viele Themen abgedeckt wurden.
·
Weiters ist auch ein eigenes User-Forum auf www.pflegedaheim.at
für diesen Themenbereich installiert worden.
·
Im Bundessozialamt wurde eine spezielle Hotline unter der Nummer
0800 22 03 03 eingerichtet. Weiters wurden entsprechende
Antragsformulare entwickelt, die auch über alle Webseiten zum download zur
Verfügung gestellt wurden.
· Erstellung eines Mustervertrages freies Gewerbe (Personenbetreuungsvertrag) und Bereitstellung auf den jeweiligen Webseiten.
Zweite Informationswelle zur 24-Stunden-Betreuung
Mein Ressort hat im November 2007 eine 2. Informationswelle zur 24-Stunden-Betreuung gestartet, die sich überwiegend an ein Fachpublikum unter Einbindung von Kooperationspartnern wandte. Die wichtigsten Informationen wurden auch über die Regionalmedien (Gesamtauflage 3,3 Mio.) und den Gemeindebund verbreitet.
·
Direct-Mail an die BezieherInnen
von Pflegegeld der Stufe 3 aufwärts, die nicht im Heim sind, mit Hinweis
auf Fördermodell und Ansprechstellen. Dem Schreiben beigelegt war eine
Rückantwort-Karte an das BMSK mit den Optionen schriftliches Infomaterial,
persönliche telefonische Beratung und Hausbesuch von diplomierten
Fachkräften.
·
Über die Träger, welche
Pflegegeldfälle in ihrem Bereich administrieren, wurde eine Information an
alle Pflegegeldempfänger der Stufen 3-7, welche zu Hause gepflegt werden,
gesendet. Diese Aussendungen, die teilweise auch persönlich gestaltete
Beiblätter enthielten, wurden vom BMSK direkt zur Verfügung gestellt,
bzw. wurde die Druckvorlage übermittelt.
Rund
115.000 Pflegegeldempfängerinnen und Pflegegeldempfänger wurden mit
einem Schreiben des BMSK bedacht, in welchem das Fördermodell dargestellt
wurde, und sie bekamen zusätzlich noch einen Infofolder sowie eine
kostenfrei zu retournierende Rückantwortkarte. Diese Karte eröffnete
die Möglichkeit, um einen Rückruf zu ersuchen, weitere schriftliche
Informationen zu erbitten, aber auch um einen Hausbesuch durch diplomierte
Pflegefachkräfte zu ersuchen.
Der
Hauptteil wurde von der Pensionsversicherungsanstalt mit den Mitteilungen
über die heuer erfolgte Pensionsanpassung versandt. SVA der gewerblichen
Wirtschaft, SVA der Bauern, BVA, SVA des österr. Notariats und AUVA
unterstützten das BMSK, ebenso die POST (für die Bereiche Post,
Telekom, Postbus und Postbeamte) oder die ÖBB. Für das BSB wurde die
Aussendung vom BMSK direkt erledigt und die Länder, welche in mittelbarer
Bundesverwaltung für die Bereiche Opferfürsorge und Landeslehrer
Pflegegeldfälle administrieren, wurden in einer Aussendung ersucht, diese
Personengruppen auch zu informieren.
·
Gemeinsame Pressekonferenz mit der
slowakischen Sozialministerin in Bratislava, um vor Ort zu informieren. (Termin:
21.12.2007, 10 Uhr.)
·
Die wichtigsten Informationen auf
der zentralen Plattform www.pflegedaheim.at wurden auf slowakisch übersetzt. Ein Link zur
Seite des slowakischen Sozialministeriums wurde gelegt, umgekehrt auch vom
slowakischen Ministerium auf die Seiten des BMSK.
·
Erstellung einer umfassenden
Broschüre „24-Stunden-Betreuung zu Hause“ in einer Erstauflage
von 40.000 Stk.
·
Neues Informationsblatt
„Legalisierung der 24-Stunden-Betreuung zu Hause“ für alle
Kooperationspartner (SV-Träger, Trägerorganisationen für
Betreuung und Pflege etc.). Der Österreichische Gemeindebund hat die
Info-Blätter an die Bürgermeister per E-Mail versendet.
·
Aktualisierung des Mustervertrages
freies Gewerbe und Übersetzung in mehrere Sprachen (slowakisch, tschechisch,
ungarisch, rumänisch, polnisch) – Bereitstellung als download auf
den verschiedenen Webseiten.
·
Über den Verband der
Regional-Medien wurde eine „Druckstrasse“ (4 Seiten, 4c) mit den
wichtigsten Informationen redaktionell gestaltet und geschaltet. (Gesamtauflage
3,3 Mio. – geht man davon aus, dass die Zeitungen von zwei Personen pro
Haushalt gelesen werden, so ergibt das eine nahezu 100%ige Durchdringung).
·
Am 19.12.2007 erfolgte eine
redaktionell gestaltete Schaltung in einer Tageszeitung (3 Mio. LeserInnen).
·
Über die Ärztekammer
wurden die BMSK-INFO-Blätter in den Ordinationen aufgelegt.
Landessozialreferenten wiesen in ihrem Wirkungsbereich (über
Pflegeberatung und SozialarbeiterInnen etc.) auch auf das Fördermodell hin.
·
Verteilung der BMSK-INFO-Blätter
über den Hauptverband.
·
Die Gebietskrankenkassen erteilen
Auskunft und Hilfestellung zur Anmeldung und Abwicklung für
unselbständige PersonenbetreuerInnen.
·
Unterstützung der WKÖ
bei der Gewerbeanmeldung und bei der Anmeldung zur Sozialversicherung der Gewerbetreibenden.
·
Die eingerichtete Gratis-Hotline
zur 24-Stunden-Betreuung wurde technisch und personell aufgerüstet. Ich gab
regelmäßig persönlich an der Hotline Auskunft.
·
Die Plattform des BMSK www.pflegedaheim.at
ist weiterhin die zentrale Informationsquelle und wird laufend erweitert. Hier
finden sich u.a. alle wesentlichen Informationen zur 24-Stunden-Betreuung,
Musterverträge und Anträge für Förderungen. Bis Februar
2008 haben rund 50.000 Personen auf dieses Informationsangebot zugegriffen. In
den letzten Wochen wurden verstärkte Zugriffe aus der Slowakei, Ungarn und
Rumänien verzeichnet.
·
Allein die schriftlichen
Informationsmaterialien (Infoblatt zur Legalisierung, die umfassende
Informationsbroschüre, die Kurzinformation und der Mustervertrag) wurden
seit Dezember über 3.000 Mal heruntergeladen.
·
Die Bundessozialämter
verstärkten ihre Informations- und Beratungsdienste.
·
Ich hielt Telefonsprechstunden in
mehreren Zeitungen ab (Salzburger Nachrichten, Kärntner-Woche etc.).
· Informationsstand bei der Seniorenmesse und Senior-Aktiv (Nov.) mit sehr hohen Kontaktzahlen.
Mit 4.2.2008 wurde im Bundessozialamt ein One-Stop-Shop (OSS) installiert, wo die Erledigung aller Formalitäten, die für eine legale 24-Stunden-Betreuung notwendig sind (z.B. Gewerbeanmeldung, Anmeldung zur Sozialversicherung, Förderabwicklung) an einem Ort erledigt werden können. Spezialisten aus den einzelnen Fachbereichen der Magistrate, der Bezirkshauptmannschaften, der Sozialversicherung und der Bundessozialämter stehen dabei den Bürgerinnen und Bürgern mit Rat und Tat zur Seite.
Neben einer zentralen Einreichmöglichkeit für alle erforderlichen Anträge und deren Weiterleitung an die entsprechenden Stellen, („one stop“-Prinzip) wird eine umfassende und auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Beratung über alle Aspekte der 24-Stunden-Betreuung geboten.
In einer speziellen Servicemappe, die in Zusammenarbeit mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger erstellt und den Servicestellen bereitgestellt wurde, finden sich ausführliche Informationsmaterialien über die notwendigen Legalisierungsschritte und die dazu erforderlichen Unterlagen.
Das neue Angebot verbindet Service und Kompetenz. Alle Interessierten können direkt an einem Ort und an einem Tag auf die Fachexpertise der Gewerbereferenten, das Know-How der Sozialversicherung und die Erfahrung der Pflegeexperten des Bundessozialamtes zugreifen. Die gesammelte und unbürokratische Einreichung der erforderlichen Anträge stellt eine neue Servicequalität dar.
Informationsaktivitäten seitens des Bundessozialamtes:
Landesstelle Burgenland
Beteiligung an den vom Land organisierten wöchentlichen Beratungen
in den Bezirkshauptmannschaften im Rahmen des One-Stop-Shops (OSS) (Vorbereitungsaktivitäten
für den OSS: Round Table mit allen daran beteiligten Organisationen am 29.11.2007;
Infoveranstaltungen für leitende Gemeindeangestellte in allen
Bezirken im Dezember 2007; Infoveranstaltung für MitarbeiterInnen der
Bezirkshauptmannschaften am 21.1.2008).
Landesstelle Kärnten
Drei Beratungstage aller Institutionen, die mit der 24-Stunden-Betreuung befasst sind. Diese Beratungstage haben am 29.1. und 7.2.2008 stattgefunden, der dritte wird am 7.5.2008 stattfinden.
Landesstelle Niederösterreich
Infostand – Information und Beratung: Seniorenmesse, 21. und 22.2.2008, im VAZ St. Pölten. Vortrag am 21.2.2008 im Gemeindeamt Hainfeld.
Landesstelle Oberösterreich
Schulung der MitarbeiterInnen am 27.6. und 29.6.2007; Vernetzungsbesprechung mit GKK 28.8.2007; Vernetzungsbesprechung mit SVGEW 23.9.2007; Referat Sozialservice Traun, 8.11.2007; Runder Tisch mit allen betr. Institutionen in LSt OÖ, 8.1.2008; Referat Sozialservicestellen OÖ, 13.3.2008; Vernetzungsbesprechungen für OSS 21.1.2008, 23.1.2008, 6.2.2008; Sprechtage (OSS) abwechselnd bei den Bezirkshauptmannschaften und Magistraten in OÖ mindestens wöchentlich ab 12.2. bis 14.7.2008 (organisiert vom Land OÖ).
Landesstelle Salzburg
Durchgeführt wurde eine Informations- und Koordinationsveranstaltung mit Kooperanten (Land, Finanzamt, Kammern, Gewerbeämter, Sozialversicherungsanstalten etc.) in der Landesstelle am 8.1.2008. Damit konnte auch indirekt ein besserer Informationsfluss für die betroffenen pflegebedürftigen Menschen bzw. BetreuerInnen erreicht werden. Weiters wurden insgesamt 19 OSS im Bundesland Salzburg durchgeführt.
Landesstelle Steiermark
Laufend Sprechtage in OSS in allen Regionen, die vom BSB-LSt. Steiermark nicht nur durchgeführt, sondern auch organisiert werden; Vortrag auf Einladung des Sozialhilfeverbandes Hartberg. Alle 541 steirischen Gemeinden und alle regionalen Medien wurden angeschrieben und darüber informiert.
Landesstelle Tirol
Vorträge beim Tiroler Pensionistenverband, im Gemeindesaal Axams, beim Pensionistenverband Haiming, bei den Sozialarbeitern der TILAK, im Volkshaus Lienz, bei den Tiroler ÖGB-Frauen, beim Rotary Club Innsbruck, Telefonstunde der „Tiroler Tageszeitung“, Telefonstunde im „LIFE-Radio“, ORF-Tirol „Radio zum Mitreden“, Interview „Radio Osttirol“.
Landesstelle Vorarlberg
Telefonische Beratungen, Beratungen in der Landesstelle, Beratung an mehreren Sprechtagegen in den Bezirken gemeinsam mit WKÖ, SVGEW, LReg. Info-Stand bei Veranstaltung für pflegende Angehörige in Batschuns.
Landesstelle Wien
One-Stop-Shop im Bundessozialamt im Februar 2008 in Kooperation mit Sozialversicherung, Gründerservice der Wirtschaftskammer und Gebietskrankenkasse; mit Round Table-Gesprächen der Kooperanten im Vorfeld.
Frage 3:
Zum Thema Pflege und 24-Stunden-Betreuung fanden folgende öffentlichen Pressetermine statt:
16.01.2008: Pressefrühstück "Legalisierung schafft Sicherheit - Erfahrungen zur 24‑Stunden-Betreuung aus der Praxis"
09.01.2008: Pressekonferenz "Serviceoffensive zur 24-Stunden-Betreuung"
21.12.2007: Pressekonferenz "Informationsoffensive legale 24-Stunden-Betreuung in Österreich" (in Bratislava)
06.11.2007: Pressekonferenz "Im Fokus: Pflege und Betreuung - Betroffenheiten, Meinungen, Forderungen"
18.10.2007: Pressekonferenz "Mehr Rechtssicherheit bei Heimverträgen"
10.10.2007: Pressefrühstück "Weiterentwicklung der Pflegevorsorge in Österreich - die nächsten Schritte"
21.09.2007: Pressekonferenz "Neue Ansätze in der Unterstützung von Demenz-PatientInnen und deren Angehörigen"
18.04.2007: Pressefrühstück "Aspekte der Pflege und Betreuung aus seniorenpolitischer Sicht"
20.03.2007: Pressekonferenz "Aktuelles zur Betreuung und Pflege"
Darüber hinaus fanden noch zahlreiche Hintergrundgespräche mit ausgewählten JournalistInnen sowie diverse Exklusivinterviews statt.
Fragen 4 und 5:
Seit 2007 wurden bis dato 83 Inserate geschaltet und 2 Hörfunk-Kooperationen eingegangen.
Als „Redaktioneller Beitrag“ im Sinne von Advertorials kann eine mehrseitig gestaltete „Druckstrecke“ zur 24-Stunden-Betreuung angeführt werden. Diese Druckstrecke wurde im Umfang von 2 Seiten und 4 Seiten gestaltet und in folgenden Medien geschaltet:
- Kronenzeitung, Ausgabe 19.12.2007
- Regionalmedien, div. Ausgaben im Dez. 2007
- Magazin „tele“, Jän/Feb.2008
- Bezirksmagazin, Feb.2008
Frage 6:
Seit Beginn der gebührenfreien telefonischen Hotline am 25.6.2007 haben sich bis zum Stichtag 20.3.2008 12.688 Personen informiert.
Fragen 7 und 8:
Seit dem Vorjahr wurde folgendes Informationsmaterial erstellt:
Auflage: ca. 25.000 Stück
davon ausgegeben: alle (wird nachproduziert)
Auflage: 40.000 Stück
davon ausgegeben: 27.821 Stück
Auflage: 14.000 Stück
davon ausgegeben: 656 Stück
Auflage: 14.000 Stück
davon ausgegeben: Versand: 4.367 Stück
Diese Druckwerke können auf der Homepage www.pflegedaheim.at downgeloadet bzw. auch über den Broschürenversand des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz bestellt werden.
Weiters wurde hergestellt:
davon ausgegeben: 1.730 Stück
Darüber hinaus wurde eine Vielzahl weiterer Infomaterialien – wie beispielsweise ein Mustervertrag zur 24-Stunden-Betreuung in 6 Sprachen (deutsch, tschechisch, slowakisch, ungarisch, rumänisch, polnisch) - in kleineren Auflagezahlen hergestellt und bei Veranstaltungen und/oder nach Bedarf ausgegeben.
Fragen 9 und 10:
Die Internetplattform www.pflegedaheim.at stellt zwar ein Forum zur Verfügung, jedoch ist dieses ausschließlich zur Diskussion unter den Benützern gedacht und wird nicht vom Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz kommentiert oder beantwortet.
Der Kontaktverweis dieser Seite stellt ganz bewusst die Nummer des Pflegetelefons bzw. die kostenlose Hotline-Nummer des Bundessozialamtes in den Vordergrund, da Fragestellungen im Bereich der Pflege und Betreuung oftmals sehr komplex sind und eines ausführlichen Beratungsgespräches bedürfen. Dieses wird den Klienten fernmündlich ermöglicht. Da jedoch nicht zu ersehen ist, welche Bürgerinnen und Bürger über die Internetplattform den Weg zu den Serviceeinrichtungen des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz finden, kann nicht dargelegt werden, in wie vielen konkreten Einzelfällen über diese Seite geholfen werden konnte.
Bis Ende März 2008 verzeichnete die Internetplattform www.pflegedaheim.at insgesamt knapp 80.000 Zugriffe.
Fragen 11 und 12:
Im BSB sind österreichweit rund 50 Personen neben ihren sonstigen Tätigkeiten zur Beratung und Information in Angelegenheiten der 24-Stunden-Betreuung eingeteilt. Darüber hinaus sind die MitarbeiterInnen des Pflegetelefons neben ihren sonstigen Tätigkeiten mit der Beratung und Information in Angelegenheiten der 24-Stunden-Betreuung befasst. Vormittags stehen stets zwei MitarbeiterInnen und nachmittags ein/eine Mitarbeiter/in den AnruferInnen zur Verfügung. In beiden Fällen werden neben der allgemeinen Arbeitszeiterfassung keine speziellen zeitlichen Aufzeichnungen bezüglich der Beratungs- und Informationstätigkeit geführt, eine exakte Abgrenzung ist aufgrund der Vielfalt der Aufgaben- und Fragestellungen auch nicht zielführend.
Frage 13:
Der Mustervertrag freies Gewerbe wurde in die slowakische, tschechische, ungarische, rumänisch und polnische Sprache übersetzt. Die telefonischen Beratungen und Informationen in Angelegenheiten der 24-Stunden-Betreuung erfolgen in deutscher Sprache.
Mit freundlichen Grüßen