3714/AB XXIII. GP

Eingelangt am 02.05.2008
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

                                                                                                                                                 BMWF-10.000/53-Pers./Org.e/2008

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                     Wien, 30. April 2008

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3665/J-NR/2008 betreffend Einkommen der Universitätsräte, die die Abgeordneten Mag. Dr. Beatrix Karl, Kolleginnen und Kollegen am 3. März 2008 an mich richteten, wird nach Einholung von Stellungnahmen der Universitäten wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 und 3:

Gemäß § 21 Abs. 11 Universitätsgesetz 2002 erhalten die Mitglieder des Universitätsrats für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die vom Universitätsrat festzusetzen ist. Mangels weiterer gesetzlicher Vorgaben kann die Vergütung daher von den Universitätsräten individuell gestaltet werden.

 

 

Universität

 

Einkommensfestlegung der Universitätsräte bzw. Rahmenbedingungen dafür

Universität Wien

Jahresvergütung:

Mitglied:                € 5.000,--

stv. Vorsitzender:  € 6.000,--

Vorsitzender:         € 7.000,--

Sitzungsgeld für alle Mitglieder pro Teilnahme:              je € 200,--

Ersatz der Reise- und Aufenthaltskosten bei auswärtigen Mitgliedern;

für Klausuren: Reisekosten und Sitzungsgeld;

bei Arbeitsbesuchen: Reisekosten und tatsäch-liche Aufenthaltsspesen, höchstens im Ausmaß des jeweils gültigen Sitzungsgeldes pro Tag

Universität Graz

Monatliche Entschädigung (unabhängig von Teilnahme an Sitzungen):

Mitglied:          € 400,--

Vorsitzender:  € 600,--

zusätzlich Reisekosten;

Mitglieder des Universitätsrats haben einen Jungforscher/innen/fonds eingerichtet, in welchen in der abgelaufenen Funktionsperiode die Vergütung von fünf Mitgliedern geflossen ist.

 




Universität Innsbruck

Monatliche Aufwandsentschädigung:

Mitglied:             € 1.000,--

Stellvertreterin:  € 1.250,--

Vorsitzender:     € 1.500,--

Medizinische Universität Wien

Bisher:

Beschluss des Universitätsrates, dass die ge-samte Vergütung für den fünfköpfigen Universitätsrat jene Summe betragen soll, die zum damaligen Zeitpunkt der Rektor als Fixbezug (exkl. Prämien) erhielt. Das waren im April 2003
€ 140.000,-- mit jährlicher Anpassung nach dem Verbraucherpreisindex.

Aufteilungsschlüssel:

Vorsitzender:        35,71 %

stv.Vorsitzender:  21,42 %

Mitglied:               14,28 %.

Medizinische Universität Graz

Die Vergütung orientiert sich an der Vergütung der vom Land Steiermark beschickten Aufsichtsräte:

Vorsitzender:        € 610,-- monatlich,

weiteres Mitglied: € 410,-- monatlich

Medizinische Universität Innsbruck

Monatliche Fixbezüge (12x im Jahr):

Vorsitzender:        € 2.000,--

stv. Vorsitzender: € 1.500,--

Mitglied:                € 1.000,--

Sitzungsgeld für jeden angefangenen Tag:

pro Mitglied € 300,--

Ersatz der Barauslagen

Universität Salzburg

Jahresvergütung:

Vorsitzender:         € 6.000,--

stv. Vorsitzender:  € 5.000,--

Mitglied:                 € 4.000,--

Sitzungsgeld:         € 200,-- pro Sitzung

Technische Universität Wien

Sitzungsgeld: € 300,-- pro Sitzung (nur bei Anwesenheit),

für Vorsitzenden für Vorbereitungsarbeiten, Konsultationen etc. € 7.000,-- pro Jahr,

Ersatz der Reise- und Hotelkosten gegen Beleg

Technische Universität Graz

Jahrespauschale für Mitglieder: € 6.000,--

Sitzungsgeld: € 300,-- (dieses auf Antrag auch für Teilnahme an zusätzlichen Veranstaltungen mit engem Zusammenhang mit Universitätsrats-tätigkeit); Ersatz von Reise- und Unterbringungskosten

Montanuniversität Leoben

Jahresvergütung:

Vorsitzender:            € 6.000,--

stv. Vorsitzender:     € 6.000,--

Mitglied:                   € 4.500,--

Sitzungsgeld (je Mitglied und Sitzung):

€ 200,--

Universität für Bodenkultur Wien

Anlehnung an das Schema der Ernährungs-agentur (AGES);

Jahresvergütung:

Vorsitzender:         € 3.500,--

stv. Vorsitzender:  € 2.500,--

Mitglied:                € 2.000,--

Sitzungsgeld je Sitzung:

inländisches Mitglied:    € 100,--

ausländisches Mitglied: € 300,--

tatsächliche Fahrtkosten und Übernachtungskosten für auswärtige Mitglieder

Veterinärmedizinische Universität Wien

Der Universitätsrat erhielt 2006 Universitätsver-gütungen und Sitzungsgelder in Höhe von
€ 42.750,--, wobei drei der fünf Universitätsratsmitglieder ganz oder teilweise auf Vergütungen in Höhe von € 38.000,-- zu Gunsten von Stipendien verzichtet haben.

Wirtschaftsuniversität Wien

Die Mitglieder des Universitätsrats der WU Wien üben ihre Funktion unentgeltlich aus.

Universität Linz

Amtsperiode bis 8.3.2008:

Jahresvergütung:

Vorsitzender:           € 6.000,--

stv. Vorsitzender:    € 5.500,--

Mitglied:                   € 5.000,--;

Sitzungsgeld pro Sitzung: € 300,--

Für die neue Periode ist noch keine Festlegung erfolgt.

Universität Klagenfurt

Sitzungsentgelt pro Sitzung:

Vorsitzender:          € 1.400,--

Mitglied:                  €    700,--

 

Zuzüglich Reisekosten auf Basis der Vergütung des amtlichen Kilometergeldes bzw. der Bahn-kosten 1. Klasse

Universität für angewandte Kunst Wien

Jährliche Aufwandsentschädigung:

Vorsitzender:   € 11.000,--

1 Mitglied:        €   5.500,--

3 Mitglieder: je €   4.000,--

Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

Sitzungsentgelt (pro Sitzung):

Mitglied:                   €    200,--

stv. Vorsitzender:     €    300,--

Vorsitzender:            €    400,--

Funktionsentgelt (pro Monat):

Mitglied:                    €    600,--

stv. Vorsitzender:      €    700,--

Vorsitzender:             € 1.200,--

Universität Mozarteum Salzburg

Jahrespauschale:

Vorsitzender:        € 8.000,--

stv. Vorsitzender:  € 7.000,--

Mitglied:                € 6.000,--

Sitzungsgeld pro angefangene Sitzung:

€ 300,--


Universität für Musik und darstellende Kunst Graz

Sitzungsentgelt (pro Sitzung):

Mitglied:                    € 200,--

stv. Vorsitzender:     € 300,--

Vorsitzender:            € 400,--

Funktionsentgelt (pro Monat):

Mitglied:                    € 600,--

stv. Vorsitzender:     € 700,--

Vorsitzender:            € 1.200,--


Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz

Sitzungsentgelt (pro Sitzung):

Vorsitzender:            € 500,--

Mitglied:                    € 350,--

Akademie der bildenden Künste Wien

Sitzungsgeld: pro teilgenommener Sitzung
€ 300,--

Jahrespauschale:

Vorsitzender:             € 6.000,--

stv. Vorsitzender:      € 4.000,--

Mitglied:                    € 3.000,--

Donau-Universität Krems

Sitzungsentgelt (pro Sitzung):

Vorsitzender:            € 1.000,--

Mitglied:                    €    650,--

 

 

Zu Frage 2:

Universität

Zahl der für Universitätsräte relevanten Sitzungen im Jahr 2006

 

Universität Wien

8 Sitzungen und 2 Ausschüsse

Universität Graz

4 Sitzungen und 1 Strategieworkshop

Universität Innsbruck

8 Sitzungen und 1 Klausur

Medizinische Universität Wien

10 Sitzungen

Medizinische Universität Graz

5 Sitzungen und 1 Klausur

Medizinische Universität Innsbruck

7 Sitzungen

Universität Salzburg

4 Sitzungen

Technische Universität Wien

5 Sitzungen

Technische Universität Graz

6 Sitzungen

Montanuniversität Leoben

4 Sitzungen

Universität für Bodenkultur Wien

6 Sitzungen

Veterinärmedizinische Universität Wien

8 Sitzungen

Wirtschaftsuniversität Wien

5 Sitzungen

Universität Linz

6 Sitzungen und 1 Hearing

Universität Klagenfurt

7 Sitzungen und 1 Klausur

Universität für angewandte Kunst Wien

7 Sitzungen

Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

5 Sitzungen

Universität Mozarteum Salzburg

7 Sitzungen

Universität für Musik und darstellende Kunst Graz

5 Sitzungen

Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz

4 Sitzungen

Akademie der bildenden Künste Wien

4 Sitzungen

Donau-Universität Krems

6 Sitzungen

 

Zu Frage 4:

Da die Konstruktion der Universitätsräte eine österreich-spezifische ist, liegen keine vergleich-baren Daten aus dem Ausland vor.

 

Der Bundesminister:

Dr. Johannes Hahn e.h.