3714/AB XXIII. GP
Eingelangt am 02.05.2008
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
BMWF-10.000/53-Pers./Org.e/2008
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Wien, 30. April 2008
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3665/J-NR/2008 betreffend Einkommen der Universitätsräte, die die Abgeordneten Mag. Dr. Beatrix Karl, Kolleginnen und Kollegen am 3. März 2008 an mich richteten, wird nach Einholung von Stellungnahmen der Universitäten wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 3:
Gemäß § 21 Abs. 11 Universitätsgesetz 2002 erhalten die Mitglieder des Universitätsrats für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die vom Universitätsrat festzusetzen ist. Mangels weiterer gesetzlicher Vorgaben kann die Vergütung daher von den Universitätsräten individuell gestaltet werden.
Universität
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Einkommensfestlegung der Universitätsräte bzw. Rahmenbedingungen dafür |
Universität Wien |
Jahresvergütung: Mitglied: € 5.000,-- stv. Vorsitzender: € 6.000,-- Vorsitzender: € 7.000,-- Sitzungsgeld für alle Mitglieder pro Teilnahme: je € 200,-- Ersatz der Reise- und Aufenthaltskosten bei auswärtigen Mitgliedern; für Klausuren: Reisekosten und Sitzungsgeld; bei Arbeitsbesuchen: Reisekosten und tatsäch-liche Aufenthaltsspesen, höchstens im Ausmaß des jeweils gültigen Sitzungsgeldes pro Tag |
Universität Graz |
Monatliche Entschädigung (unabhängig von Teilnahme an Sitzungen): Mitglied: € 400,-- Vorsitzender: € 600,-- zusätzlich Reisekosten; Mitglieder des Universitätsrats haben einen Jungforscher/innen/fonds eingerichtet, in welchen in der abgelaufenen Funktionsperiode die Vergütung von fünf Mitgliedern geflossen ist.
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Universität Innsbruck |
Monatliche Aufwandsentschädigung: Mitglied: € 1.000,-- Stellvertreterin: € 1.250,-- Vorsitzender: € 1.500,-- |
Medizinische Universität Wien |
Bisher: Beschluss des
Universitätsrates, dass die ge-samte Vergütung für den
fünfköpfigen Universitätsrat jene Summe betragen soll, die zum
damaligen Zeitpunkt der Rektor als Fixbezug (exkl. Prämien) erhielt. Das
waren im April 2003 Aufteilungsschlüssel: Vorsitzender: 35,71 % stv.Vorsitzender: 21,42 % Mitglied: 14,28 %. |
Medizinische Universität Graz |
Die Vergütung orientiert sich an der Vergütung der vom Land Steiermark beschickten Aufsichtsräte: Vorsitzender: € 610,-- monatlich, weiteres Mitglied: € 410,-- monatlich |
Medizinische Universität Innsbruck |
Monatliche Fixbezüge (12x im Jahr): Vorsitzender: € 2.000,-- stv. Vorsitzender: € 1.500,-- Mitglied: € 1.000,-- Sitzungsgeld für jeden angefangenen Tag: pro Mitglied € 300,-- Ersatz der Barauslagen |
Universität Salzburg |
Jahresvergütung: Vorsitzender: € 6.000,-- stv. Vorsitzender: € 5.000,-- Mitglied: € 4.000,-- Sitzungsgeld: € 200,-- pro Sitzung |
Technische Universität Wien |
Sitzungsgeld: € 300,-- pro Sitzung (nur bei Anwesenheit), für Vorsitzenden für Vorbereitungsarbeiten, Konsultationen etc. € 7.000,-- pro Jahr, Ersatz der Reise- und Hotelkosten gegen Beleg |
Technische Universität Graz |
Jahrespauschale für Mitglieder: € 6.000,-- Sitzungsgeld: € 300,-- (dieses auf Antrag auch für Teilnahme an zusätzlichen Veranstaltungen mit engem Zusammenhang mit Universitätsrats-tätigkeit); Ersatz von Reise- und Unterbringungskosten |
Montanuniversität Leoben |
Jahresvergütung: Vorsitzender: € 6.000,-- stv. Vorsitzender: € 6.000,-- Mitglied: € 4.500,-- Sitzungsgeld (je Mitglied und Sitzung): € 200,-- |
Universität für Bodenkultur Wien |
Anlehnung an das Schema der Ernährungs-agentur (AGES); Jahresvergütung: Vorsitzender: € 3.500,-- stv. Vorsitzender: € 2.500,-- Mitglied: € 2.000,-- Sitzungsgeld je Sitzung: inländisches Mitglied: € 100,-- ausländisches Mitglied: € 300,-- tatsächliche Fahrtkosten und Übernachtungskosten für auswärtige Mitglieder |
Veterinärmedizinische Universität Wien |
Der Universitätsrat
erhielt 2006 Universitätsver-gütungen und Sitzungsgelder in
Höhe von |
Wirtschaftsuniversität Wien |
Die Mitglieder des Universitätsrats der WU Wien üben ihre Funktion unentgeltlich aus. |
Universität Linz |
Amtsperiode bis 8.3.2008: Jahresvergütung: Vorsitzender: € 6.000,-- stv. Vorsitzender: € 5.500,-- Mitglied: € 5.000,--; Sitzungsgeld pro Sitzung: € 300,-- Für die neue Periode ist noch keine Festlegung erfolgt. |
Universität Klagenfurt |
Sitzungsentgelt pro Sitzung: Vorsitzender: € 1.400,-- Mitglied: € 700,--
Zuzüglich Reisekosten auf Basis der Vergütung des amtlichen Kilometergeldes bzw. der Bahn-kosten 1. Klasse |
Universität für angewandte Kunst Wien |
Jährliche Aufwandsentschädigung: Vorsitzender: € 11.000,-- 1 Mitglied: € 5.500,-- 3 Mitglieder: je € 4.000,-- |
Universität für Musik und darstellende Kunst Wien |
Sitzungsentgelt (pro Sitzung): Mitglied: € 200,-- stv. Vorsitzender: € 300,-- Vorsitzender: € 400,-- Funktionsentgelt (pro Monat): Mitglied: € 600,-- stv. Vorsitzender: € 700,-- Vorsitzender: € 1.200,-- |
Universität Mozarteum Salzburg |
Jahrespauschale: Vorsitzender: € 8.000,-- stv. Vorsitzender: € 7.000,-- Mitglied: € 6.000,-- Sitzungsgeld pro angefangene Sitzung: € 300,-- |
Universität für Musik und darstellende Kunst Graz |
Sitzungsentgelt (pro Sitzung): Mitglied: € 200,-- stv. Vorsitzender: € 300,-- Vorsitzender: € 400,-- Funktionsentgelt (pro Monat): Mitglied: € 600,-- stv. Vorsitzender: € 700,-- Vorsitzender: € 1.200,-- |
Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz |
Sitzungsentgelt (pro Sitzung): Vorsitzender: € 500,-- Mitglied: € 350,-- |
Akademie der bildenden Künste Wien |
Sitzungsgeld: pro teilgenommener Sitzung Jahrespauschale: Vorsitzender: € 6.000,-- stv. Vorsitzender: € 4.000,-- Mitglied: € 3.000,-- |
Donau-Universität Krems |
Sitzungsentgelt (pro Sitzung): Vorsitzender: € 1.000,-- Mitglied: € 650,-- |
Zu Frage 2:
Universität |
Zahl der für Universitätsräte relevanten Sitzungen im Jahr 2006
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Universität Wien |
8 Sitzungen und 2 Ausschüsse |
Universität Graz |
4 Sitzungen und 1 Strategieworkshop |
Universität Innsbruck |
8 Sitzungen und 1 Klausur |
Medizinische Universität Wien |
10 Sitzungen |
Medizinische Universität Graz |
5 Sitzungen und 1 Klausur |
Medizinische Universität Innsbruck |
7 Sitzungen |
Universität Salzburg |
4 Sitzungen |
Technische Universität Wien |
5 Sitzungen |
Technische Universität Graz |
6 Sitzungen |
Montanuniversität Leoben |
4 Sitzungen |
Universität für Bodenkultur Wien |
6 Sitzungen |
Veterinärmedizinische Universität Wien |
8 Sitzungen |
Wirtschaftsuniversität Wien |
5 Sitzungen |
Universität Linz |
6 Sitzungen und 1 Hearing |
Universität Klagenfurt |
7 Sitzungen und 1 Klausur |
Universität für angewandte Kunst Wien |
7 Sitzungen |
Universität für Musik und darstellende Kunst Wien |
5 Sitzungen |
Universität Mozarteum Salzburg |
7 Sitzungen |
Universität für Musik und darstellende Kunst Graz |
5 Sitzungen |
Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz |
4 Sitzungen |
Akademie der bildenden Künste Wien |
4 Sitzungen |
Donau-Universität Krems |
6 Sitzungen |
Zu Frage 4:
Da die Konstruktion der Universitätsräte eine österreich-spezifische ist, liegen keine vergleich-baren Daten aus dem Ausland vor.
Der Bundesminister:
Dr. Johannes Hahn e.h.