3717/AB XXIII. GP

Eingelangt am 02.05.2008
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-9.000/0012-I/PR3/2008     DVR:0000175

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a  Barbara Prammer

 

Parlament

1017   W i e n

 

 

Wien, am 2. Mai 2008

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3669/J-NR/2008 betreffend Aufträge an das ECHOKOM-Netzwerk, die die Abgeordneten Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen am 3. März 2008 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 bis 3:

Wie hoch war die Gesamtauftragssumme der in Ihrem Ressortbereich an die ECHOKOM und an die oben genannten Firmen in diesem Netzwerk vergebenen Aufträge, aufgegliedert in Honorar, Provisionen, Redaktions-, Layout und Druckkosten, Kosten für Inserate und sonstige Kosten im Jahr 2007?

 

Wie hoch ist die bisherige Auftragssumme der in Ihrem Ressortbereich vergebenen Aufträge an die ECHOKOM und an die oben genannten Firmen in diesem Netzwerk im Jahr 2008, aufgegliedert wie oben, und wie hoch wird die zu erwartende Gesamtsumme 2008 sein?

 

An welche Firma und für welche Leistungen im Einzelnen wurden bzw. werden diese Aufträge vergeben und wie hoch war jeweils die Auftragssumme, aufgegliedert wie oben?

 

Antwort:

Es erfolgte keine direkte Auftragsvergabe meines Ressorts an die ECHOKOM bzw. andere genannte Firmen im Netzwerk der ECHOKOM.

 

Im Zuge der Umsetzung der Kampagne „Forschung schafft Arbeit“ im Verantwortungsbereich der Staatssekretärin Kranzl erfolgte eine Beauftragung der ECHOKOM durch die FFG (im Unterschwellenbereich bis zu € 40.000,-), wobei ECHOKOM als Subauftragnehmer der ursprünglich mit der Umsetzung der Kampagne beauftragten Agentur Publico eingebracht wurde.

 

Frage 4:

Wie hoch sind die Schwellenwerte für freihändige Vergaben nach dem Bundesvergabegesetz für Leistungen dieser Art, bezogen auf den Einzelauftrag und bezogen auf die Jahressumme?

 

Antwort:

Gemäß § 41 Abs. 2  Z 1 BVergG 2006 idgF beträgt der Schwellenwert für die Auftragsvergabe im Wege der Direktvergabe € 40.000,--.

 

Frage 5:

Wie hoch waren im Jahr 2007 und bisher im Jahr 2008 die Höhe der Inseratenkosten in Ihrem Ressort, aufgegliedert nach Medien?

 

Antwort:

2007 wurden in folgenden Medien der Echomedienhaus GmbH Inserate geschaltet:

 

 

Medienkooperationen mit:

 

Wien live

35.834,40

Wiener Bezirksblatt

15.120,-

 

 

Bis März 2008 wurden folgende Inserate geschaltet:

 

 

Themenbereich Verkehrssicherheit

unter Berücksichtigung der Schwerpunktkampagne im

Frühjahr 2008: „Licht am Tag“

 

Wiener Bezirksblatt

14.238,01

VOR-Magazin

4.662,00

 

Frage 6:

Für welche dieser Aufträge wurden öffentliche Ausschreibungen eingeholt, eine öffentliche Interessentensuche durchgeführt oder sonst zumindest drei Angebote eingeholt, wie dies das Bundesvergabegesetz vorschreibt?

 

Antwort:

Betreffend der Kampagne zum Thema „Aus für Licht am Tag“ wurden für die Kreativleistung die 4 bestgereihten Agenturen nach dem Kreativranking der Branchenpublikation „Bestseller“ 2007 sowie die Agentur McCann Erickson eingeladen. Letztere deshalb, weil die Agentur über Erfahrungen im Rahmen der Verkehrssicherheitskampagnen des BMVIT verfügt. In der letzten Runde konnte sich die Agentur DRAFTFCB Kobza auf Basis des Preis- und Kreativangebots durchsetzen.

 

Im Übrigen darf ich hinsichtlich der vergaberechtlichen Überlegungen für die Inseratenschaltungen in diversen Printmedien auf § 30 Abs. 2 Z 2 BVergG 2006 idgF hinweisen, wonach keine Ausschreibung erfolgen muss, wenn die Auftragserteilung an nur ein bestimmtes Unternehmen erfolgen kann.

 

Frage 7:

Welche Kabinettsmitarbeiter in Ihrem Ressort waren jeweils in irgendeiner Weise mit der Vorbereitung oder Erteilung von Aufträgen an ECHOKOM oder eine der oben genannten Firmen befasst?

 

Antwort:

Es waren keine KabinettsmitarbeiterInnen meines Ressorts mit der Vorbereitung oder Erteilung von Aufträgen an ECHOKOM oder eine der genannten Firmen befasst. Ich verweise auch auf meine Antwort zu den Fragepunkten 1 bis 3.

 

Fragen 8 bis 10:

Können Sie definitiv ausschließen, dass irgendwelche Interventionen durch Personen im Nahebereich der SPÖ zugunsten einer Auftragsvergabe an ECHOKOM oder eine der Firmen im ECHOKOM-Netzwerk stattgefunden haben oder wissen die zuständigen Personen ohnehin, was sie zu tun haben, sodass es keine Intervention mehr braucht?

 

Hat sich SPÖ-Geschäftsführer Kalina, ein anderes Mitglied der SPÖ-Geschäftsführung oder sonst ein Funktionär, Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der SPÖ in irgendeiner Weise für eine Auftragsvergabe an ECHOKOM oder eine der Firmen im ECHOKOM-Netzwerk eingesetzt?

 

Was werden Sie unternehmen, damit die Vergabe künftiger einschlägiger Aufträge ausschließlich durch transparente und faire Vergabeverfahren erfolgt und damit trotz der bestehenden Verflechtungen zwischen SPÖ, der Stadt Wien, SPÖ-Ministerkabinetten und Firmen im Netzwerk der ECHOKOM jeder Anschein von Korruption und Querfinanzierung zugunsten der SPÖ zuverlässig vermieden wird?

 

Antwort:

Meine MitarbeiterInnen sind angewiesen streng nach den Vorgaben des BVG zu agieren und werden diese Vorgangsweise selbstverständlich auch in Zukunft einhalten.

 

Fragen 11 und 12:

Trifft es zu, dass eine Firma im Netzwerk der ECHOKOM einen offenen Kredit der SPÖ bei der BAWAG bezahlt hat?

 

Trifft es zu, dass wesentliche Teile der Sanierung der SPÖ-Parteifinanzen im Wege und unter tatkräftiger Mithilfe von Firmen im ECHOKOM-Netzwerk erreicht wurde?

 

Antwort:

Diese Fragen betreffen  nicht die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie.

 

Frage 13:

Welche Antikorruptionsmaßnahmen haben Sie in diesem Zusammenhang in Ihrem Ressort ergriffen?

 

Antwort:

Wie das BVG werden auch das Dienst- und Disziplinarrecht in meinem Ressort eingehalten.

 

Fragen 14 und 15:

Gibt es in diesem Zusammenhang irgendwelche anhängige Verfahren bei der Staatsanwaltschaft, wenn ja, was haben diese Verfahren bisher ergeben?

 

Wenn nein, wann wird die Staatsanwaltschaft mögliche Querfinanzierungen zugunsten der SPÖ und die Geldflüsse von zugeschanzten öffentlichen Aufträgen an das ECHOKOM-Netzwerk und an die SPÖ weitergegebene Vorteile endlich untersuchen?

 

Antwort:

Da im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie streng nach den Vorgaben des BVG agiert wird – gibt es  keine diesbezüglichen anhängigen Verfahren.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Werner Faymann