3718/AB XXIII. GP
Eingelangt am 02.05.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Tamandl, Kolleginnen und Kollegen haben am 3. März 2008 unter der Nr. 3672/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Aufträge an das ECHOKOM-Netzwerk gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Eingangs halte ich fest, daß alle angeführten Kosten 5% Werbeabgabe und 20% MwSt. enthalten.
Zu den Fragen 1 bis 3 und 5:
Ø Wie hoch war die Gesamtauftragssumme der in Ihrem Ressortbereich an die ECHOKOM und an die oben genannten Firmen in diesem Netzwerk vergebenen Aufträge, aufgegliedert in Honorar, Provisionen, Redaktions-, Layout- und Druck- kosten, Kosten für Inserate und sonstige Kosten im Jahr 2007?
Ø Wie hoch ist die bisherige Auftragssumme der in ihrem Ressortbereich vergebe- nen Aufträge an die ECHOKOM und an die oben genannten Firmen in diesem Netzwerk im Jahr 2008, aufgegliedert wie oben, und wie hoch wird die zu erwar- tende Gesamtsumme 2008 sein?
Ø An welche Firma und für welche Leistungen im Einzelnen wurden bzw. werden diese Aufträge vergeben und wie hoch war jeweils die Auftragssumme, aufgeglie- dert wie oben?
Ø Wie hoch waren in den Jahren 2007 und bisher im Jahr 2008 die Höhe der Inse- ratenkosten in Ihrem Ressort, aufgegliedert nach Medien?
Sämtliche Schaltungen von Inseraten, redaktionellen Beiträgen und Medienkoopera-
tionen, die das Bundeskanzleramt im Jahr 2007 beauftragt hat, wurden im Detail be- reits in den Beantwortungen der parlamentarischen Anfragen Nr. 3155/J, 1283/J, 2391/J und 3151/J aufgelistet.
Ergänzend dazu werden nachstehend die bis zum Stichtag 29.2.2008 beauftragten Schaltungen und Medienkooperationen angeführt.


Zu Frage 4:
Ø Wie hoch sind die Schwellenwerte für freihändige Vergaben nach dem Bundes- vergabegesetz für Leistungen dieser Art, bezogen auf den Einzelauftrag und be- zogen auf die Jahressumme?
Gemäß § 41 Abs. 2 Z 1 BVergG 2006 idgF beträgt der Schwellenwert für die Auft- ragsvergabe im Wege der Direktvergabe € 40.000,--.
Zu Frage 6:
Ø Für welche dieser Aufträge wurden öffentliche Ausschreibungen eingeholt, eine öffentliche Interessentensuche durchgeführt oder sonst zumindest drei Angebote eingeholt, wie dies das Bundesvergabegesetz vorschreibt?
Hinsichtlich der vergaberechtlichen Überlegungen für die Inseratenschaltungen in di- versen Printmedien wird auf § 30 Abs. 2 Z 2 BVergG 2006 idgF verwiesen, wonach keine Ausschreibung erfolgen muss, wenn die Auftragserteilung nur an ein bestimm- tes Unternehmen erfolgen kann.
Zu Frage 7:
Ø Welche Kabinettsmitarbeiter in ihrem Ressort waren jeweils in irgendeiner Weise mit der Vorbereitung oder Erteilung von Aufträgen an ECHOKOM oder eine der oben genannten Firmen befasst?
Mein Kabinett ist aufgrund einer Weisung (zuletzt adaptiert am 14. Jänner 2007) bei Auftragsvergaben über € 40.000,- zu befassen.
Zu den Fragen 8 bis 10:
Ø Können Sie definitiv ausschließen, dass irgendwelche Interventionen durch Per- sonen im Nahebereich der SPÖ zugunsten einer Auftragsvergabe an ECHOKOM oder eine der Firmen im ECHOKOM-Netzwerk stattgefunden haben oder wissen die zuständigen Personen ohnehin, was sie zu tun haben, sodass es keine Inter- vention mehrbraucht?
Ø Hat sich SPÖ-Geschäftsführer Kalina, ein anderes Mitglied der SPÖ-Geschäfts- führung oder sonst ein Funktionär, Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der SPÖ in irgendeiner Weise für eine Auftragsvergabe an ECHOKOM oder eine der Firmen im ECHOKOM-Netzwerk eingesetzt?
Ø Was werden Sie unternehmen, damit die Vergabe künftiger einschlägiger Aufträ- ge ausschließlich durch transparente und faire Vergabeverfahren erfolgt und da- mit trotz der bestehenden Verflechtungen zwischen SPÖ, der Stadt Wien, SPÖ- Ministerkabinetten und Firmen im Netzwerk der ECHOKOM jeder Anschein von Korruption und Querfinanzierung zugunsten der SPÖ zuverlässig vermieden wird?
Bei der Vergabe von Aufträgen wurden und werden auch zukünftig die Bestimmun- gen des Bundesvergabegesetzes eingehalten.
Zu den Fragen 11 bis 13:
Ø Trifft es zu, dass eine Firma im Netzwerk der ECHOKOM einen offenen Kredit der SPÖ bei der BAWAG bezahlt hat?
Ø Trifft es zu, dass wesentliche Teile der Sanierung der SPÖ-Parteifinanzen im We- ge und unter tatkräftiger Mithilfe von Firmen im ECHOKOM-Netzwerk erreicht wurde?
Ø Welche Antikorruptionsmaßnahmen haben Sie in diesem Zusammenhang in Ihrem Ressort ergriffen?
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleram- tes. Es sind daher in diesem Zusammenhang keine Antikorruptionsmaßnahmen er- griffen worden.
Zu den Fragen 14 und 15:
Ø Gibt es in diesem Zusammenhang irgendwelche anhängige Verfahren bei der Staatsanwaltschaft, wenn ja, was haben diese Verfahren bisher ergeben?
Ø Wenn nein, wann wird die Staatsanwaltschaft mögliche Querfinanzierungen zu- gunsten er SPÖ und die Geldflüsse von zugeschanzten öffentlichen Aufträgen an das ECHOKOM-Netzwerk und an die SPÖ weitergegebene Vorteile endlich un- tersuchen?
Es sind keine anhängigen Verfahren und Untersuchungen bekannt. Die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft betrifft im Übrigen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bun- deskanzleramtes.