3720/AB XXIII. GP

Eingelangt am 02.05.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Weinzinger, Freundinnen und Freunde haben am 4. März 2008 unter der Nr. 3711/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Antidiskriminierung gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1, 3 bis 7 und 9:

Ø      Wie wollen Sie die Ressourcenausstattung der GBK sinnvoll gestalten, wenn Sie insbesondere keinen Einfluß auf die Angelegenheiten der GBK selbst haben, aber auch keinen auf die gesetzliche Grundlage?

Ø      Halten Sie die derzeitige finanzielle und personelle Ausstattung der GBK, insbe-sondere des Senates III und seiner Geschäftsführung vor diesem Hintergrund für ausreichend im Hinblick auf die Ziele der europäischen Antirassismus-Gesetzge-bung und die vom europäischen Recht geforderte Effektivität?

Ø      Halten Sie diese insbesondere im europäischen Vergleich für angemessen und ausreichend?

Ø      Wenn nein, wie werden Sie den Abbau der bestehenden Aktenrückstände bewerk-stelligen?

Ø      Wie werden Sie für den zu erwartenden weiteren Anstieg von Fällen Vorsorge treffen?

Ø      Halten sie die personelle und budgetäre Ausstattung der GAW im Hinblick auf ihre Aufgaben im internationalen Vergleich für ausreichend?

Ø      Was werden Sie tun, um für die zukünftig ansteigenden Belastungen der GAW vorzusorgen?


Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3712/J durch die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst.

Zu Frage 2:

Ø       Wen halten Sie für zuständig für die Gewährung der nötigen freien Zeit für die Vor-sitzführung gem. § 10 Abs 1a GBK-GAW-G, wenn der oder die Vorsitzende nicht Ihrem Ressort angehört?

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.

Zu den Fragen 8 und 10 bis 15:

Ø      Was werden Sie tun, um die Unabhängigkeit der GAW- wie im Regierungspro-gramm vereinbart - zu stärken?

Ø      Halten Sie die Paris Principles zur Förderung des Menschenrechtsschutzes (1991) für relevant?

Ø      Wenn ja: wie setzen Sie die dortigen Empfehlungen zur Zusammensetzung von entsprechenden Institutionen hinsichtlich Unabhängigkeit und Pluralität um?

Ø      Wie setzen Sie die Empfehlungen zur Effektivität der Einrichtungen um?

Ø      Halten Sie die ECRI-Principles der European Commission against Racism and Intolerance inklusive Appendix für relevant?

Ø      Wenn ja: wie setzen Sie die dort angeführten Punkte über die Zusammensetzung von specialised bodies hinsichtlich der Wiederspiegelung der Unterschiedlichkeit der Gesellschaft, ihre Unabhängigkeit, ihre Mittelausstattung und den einfachen Zugang zu ihnen um?

Ø      Wenn nein: wie können Sie das begründen?

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3713/J durch den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit.

Zu den Fragen 16 und 17:

Ø      Ist es zutreffend, daß dem Senat /// der GBK kein Budget für Fachexperten, Gut-achten, Schulungen der Senatsmitglieder etc. zur Verfügung steht?

Ø      Sollte doch ein Budget zur Verfügung stehen: wie hoch ist dieses und warum ist es den Senatsmitgliedern nicht bekannt? (Bitte um jährliche Auflistung ab 2006 bis laufend)

Es ist richtig, dass dem Senat III der Gleichbehandlungskommission kein bestimmtes gesondertes Budget zur Verfügung steht, sondern für die gesamte Gleichbehand-lungskommission (bestehend aus 3 Senaten) ein gesamtes Budget auf einer eigenen Kostenstelle zugewiesen ist.


Auf der zugehörigen Finanzstelle standen folgende Beträge zur Verfügung:

2006: 10.000,-- 2007: 15.000,- 2008: 18.000,-

Die zuständige Organisationseinheit im BKA konnte bisher alle aus der Tätigkeit der Gleichbehandlungskommission anfallenden Kosten bedecken und es ist kein Ansu-chen oder Antrag bekannt, der aus budgetären Gründen abgelehnt werden musste.

Zu den Fragen 18 und 19:

Ø      Wie beurteilen Sie diese mangelnde Ressourcenausstattung im Hinblick auf die Verfahrensdauer, die Qualität der Entscheidungen und die Kompetenz der Se-natsmitglieder?

Ø      Wie wollen Sie sonst die Zurverfügungstellung des nötigen Fachwissens für die und der nötigen rechtlichen und interkulturellen Kompetenz der Senatsmitglieder sicherstellen?

Seit Herbst 2007 steht eine weitere Planstelle für die Geschäftsführung des Senates III zur Verfügung, sodass nunmehr jeder Senat über eine eigene Geschäftsführung ver-fügt.

Hinsichtlich der Kompetenz der Senatsmitglieder, die sowohl von Interessensvertre-tungen als auch von zuständigen Fachressorts entsandt werden, gehe ich davon aus, dass die jeweiligen Institutionen kompetente Mitglieder entsenden, wie dies auch bei allen anderen Zusammensetzungen von Kommissionen, Beiräten etc. der Fall ist.

Zu den Fragen 20 bis 28 sowie 35 bis 38:

Ø      Halten Sie es für sinnvoll, die anstehende Umsetzung der sogenannten Unisex-Richtlinie/Versicherungen - so wie es in der Regierungsvorlage zum GBG bzw. GBK-GAW-G vorgesehen ist - im Rahmen des Senates III (Antirassismus außer-halb des Arbeitslebens) zu verwirklichen?

Ø      Sind Sie der Meinung, dass es sich hier um verwandte Rechtsgebiete handelt?

Ø      Welche zusätzlichen Ressourcen werden Sie zur Verfügung stellen, um die neu-en Agenden für die GBK (laut Regierungsvorlage für das GBB und GBKGAW- G im Rahmen des Senates III) infolge der Umsetzung der sogenannten Unisex-Richtlinie/Versicherungen“ effektiv vollziehen zu können?

Ø      Artikel 10 RL 2000/43/EC verpflichtet die Mitgliedsstaaten, die Antidiskriminie- rungsmaßnahmen gemäß dieser Richtlinie allen Betroffenen mit allen geeigneten


Ø       Mitteln im gesamten Staatsgebiet bekannt zu machen. Welchen Beitrag haben Sie dazu geleistet?

Ø      Halten Sie diesen Beitrag für ausreichend, wirksam und woran messen Sie das?

Ø      Artikel 11 RL 2000/43/EC verlangt von den Mitgliedsstaaten, dass sie den sozia- len Dialog (ArbeitgeberInnen- und Arbeitnehmerinnen-Seite) fördern.  Welche Aktivitäten haben Sie in diesem Zusammenhang wann gesetzt?

Ø      Halten Sie das für ausreichend, wirksam und woran messen Sie das?

Ø      Artikel 12 RL 2000/43/EC verlangt von den Mitgliedsstaaten, dass sie den Dialog mit den einschlägigen NGO's fördern. Welche Aktivitäten haben Sie in diesem Zu-sammenhang gesetzt?

Ø      Halten Sie diesen Beitrag für ausreichend, wirksam und woran messen Sie das?

Ø      Auf   welches   Niveau    werden    Sie   die   Leitlinien   zur   Bemessung   des Schadenersatzes und die Strafgelder anheben, um dem EU-Recht entsprechend effektive, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen zu schaffen?

Ø      Halten Sie das Verbot der diskriminierenden Stellenausschreibung in § 24 GBG samt der dort vorgesehenen Einschränkung der Aktivlegitimation und der Sankti-onen für wirksam? (v.a. im Hinblick auf die diesbezügliche Misstandsfeststellung der Volksanwaltschaft)

Ø      Wenn nein, wie werden Sie eine wirksamere Lösung umsetzen?

Ø      Warum ist diese Bestimmung nicht als Offizialdelikt verfolgbar?

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3713/J durch den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit.

Zu Frage 39:

Ø       Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um die GAW entsprechend den Anfor-derungen, inklusive der Bewusstseinsarbeit mit Personal und Finanzmitteln aus- zustatten und ihre Unabhängigkeit zu sichern?

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3712/J durch die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst.

Zu den Fragen 29 bis 34:

Ø      Welche Maßnahmen setzen Sie, um die nötigen Daten über Rassismus und eth-nische Diskriminierung in Österreich zu beschaffen?

Ø      Können sie sich zur Datenerhebung die Einrichtung einer staatlichen, mit der Schweiz vergleichbaren Kommission gegen Rassismus vorstellen?

Ø      Wie weit sind die von österreichischer Seite behaupteten Vorbereitungen für einen Aktionsplan gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gediehen?

Ø      Wann wird mit der Umsetzung begonnen?

Ø      Was beinhaltet dieser Aktionsplan ?

Ø      Deckt er insbesondere die Empfehlungen des CHR ab, wie

a.   Behebung des Datenmangels?

b.   Bewußtseinsbildung zu betreiben?


c.    Menschenrechts- und Demokratiebildung in Schulen, in der Erwachsenenbil-dung und in der Berufsausbildung für öffentlich Bedienstete, Polizei, Sozialar-beiterInnen und Bedienstete im Gesundheitsbereich?

d.   Unterstützung von grass root initiatives“, die rassistische und antidemokrati-sche Tendenzen auf lokaler Ebene identifizieren und darauf antworten? (wobei vom HRC die NGOs als wesentliche Partner betrachtet werden).

e.   Die Zurverfügungstellung von ausreichenden Mitteln zur Unterstützung und Be-ratung von Opfern von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit?

f.     Mehr Mitarbeiter mit ethnischem oder Minderheiten-Hintergrund bei Ämtern und Behörden?

Die in diesem Zusammenhang auf internationaler Ebene zu setzenden Aktivitäten sowie deren innerstaatliche Vorbereitung fallen in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, das diesbezüglich in enger Kooperation mit dem Bundeskanzleramt vorgeht.

Insgesamt ist mir die Bekämpfung von Rassismus ein wichtiges Anliegen, was auch die Beschaffung von Daten und die Unterstützung von derartigen Initiativen betrifft. Ich habe bereits den Auftrag erhalten, die dafür notwendigen Scßhritte zu prüfen.

Zu Frage 40:

Ø       Was werden Sie tun, um der Forderung des CHR nachzukommen, aktiv Tenden-zen der Stigmatisierung von MigrantInnen, AsylwerberInnen und Flüchtlingen im politischen Diskurs zu unterbinden?

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3712/J durch die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlicher Dienst.

Zu Frage 41:

Ø       Was werden Sie tun, um Einrichtungen zur Unterstützung von Opfern von Rassis-mus und Fremdenfeindlichkeit mehr zu fördern als bisher, so auch Einrichtungen der Zivilgesellschaft auf diesem Gebiet?

Die Vollziehung von Teil III (Antirassismus) des Gleichbehandlungsgesetzes fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes, sondern in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.