3723/AB XXIII. GP
Eingelangt am 02.05.2008
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möglich.
BM für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Weinzinger, Freundinnen und Freunde haben am 4. März 2008 unter der Nr. 3712/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Antidiskriminierung gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Fragen 1 bis 3:
• Wie stellen Sie das Funktionieren der GBK sicher, wenn Sie keinen Einfluss auf die legistischen Arbeiten haben und auch keinen Einfluss auf die Ausstattung der GBK mit den nötigen Ressourcen?
• Finden Sie ein derartiges Auseinanderfallen der Kompetenzbereiche sinnvoll und zielführend, um den vom europäischen Recht verlangten „effet utile" in diesem Politikbereich zu erzielen?
• Wenn nein: Was werden Sie tun, um dieser Situation abzuhelfen?
Antwort zu den Fragen 1 bis 3:
Das Gleichbehandlungsgesetz umfasste zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens 1979 den Bereich der Arbeitswelt. Die Legistik wurde dementsprechend im jeweiligen für Arbeitsrecht zuständigen Ministerium angesiedelt. Eine solche Zuordnung hat sich bewährt. Die Novellen zum Gleichbehandlungsgesetz sind immer in Zusammenarbeit mit Interessensvertretungen und jener Organisation, die auf staatlicher Ebene für Frauenangelegenheiten zuständig ist, entstanden. Die Ausstattung der GBK fällt in meinen Zuständigkeitsbereich. Ich habe im Herbst 2007 der Gleichbehandlungskommission eine weitere Planstelle für die Geschäftsführung zur Verfügung gestellt, so dass nun jeder Senat über eine eigene Geschäftsführung verfügt.
Darüber hinaus möchte ich anmerken, dass sich die Verteilung der Kompetenzen des Bundes auf die einzelnen Ressorts aus dem Bundesministeriengesetz ergibt, welches am 30. Jänner 2007 mit großer Mehrheit vom Nationalrat verabschiedet wurde.
Frage 4:
• Was werden Sie tun, um die aus dem Vollzug gewonnenen Erkenntnisse effektiv zu verwerten und umzusetzen ?
Antwort zu Frage 4:
Durch das breite Spektrum bei der Besetzung der Gleichbehandlungskommission (Ministerien und Sozialpartner) und dem damit einhergehenden Multiplikator/inneneffekt, sowie die verpflichtende Berichtslegung an den Nationalrat und der daraus folgenden Publizität ist nicht nur die effektive Umsetzung gewährleistet, sondern fließen die gewonnenen Erkenntnisse in die legistische Weiterentwicklung ein.
Fragen 5 und 6, sowie 29:
• Wie beurteilen Sie die Effektivität des Rechtsschutzes angesichts der bekannt knappen Ressourcen?
• Was werden Sie unternehmen, um die vor allem auch angesichts des informellen Charakters des Verfahrens durch die überlangen Verfahren hervorgerufenen Akzeptanzprobleme bei den Betroffenen zu beseitigen?
• Erachten Sie die Verfahrensdauer für angemessen?
Antwort zu den Fragen 5 und 6, sowie 29:
Zunächst habe ich eine personelle Verstärkung der Geschäftsführung der Gleichbehandlungskommission veranlasst. Die Senatsvorsitzenden ihrerseits sind bemüht, durch z.B. kürzere Sitzungsabstände die Verfahrensdauer zu verringern. Mit der geplanten Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz wird für jede/n Senatsvorsitzende/n eine Stellvertretung aus dem Kreis der Mitglieder eingerichtet, um die Kontinuität der Arbeit zu gewährleisten. Hinzuweisen ist aber darauf, dass die Verfahrensdauer nicht nur in der Verantwortung der Senate liegt. Ein nicht zu vernachlässigender Teil der Verfahrensdauer nimmt die mangelnde Mitwirkung der in den Verfahren involvierten Personen, durch Nichtübermittlung von Unterlagen bzw. Nichterscheinen vor den Senaten und darauffolgenden Urgenzen bzw. neuerlichen Ladungen in Anspruch. Sie können aber versichert sein, dass alle Senate der Gleichbehandlungskommission, im Sinne der Rechtsschutzsuchenden, auf einen raschen Verfahrensablauf hinwirken.
Fragen 7 bis 10:
• Wie beurteilen Sie das vollständige Fehlen fachlicher und persönlicher Voraussetzungen im Gesetz für die Zusammensetzung der Senate der GBK?
• Welche Auswirkungen hat Ihrer Meinung nach möglicherweise mangelhafte Kompetenz von Senatsmitgliedern auf die Verfahren und auf Entscheidungen der Senate?
• Welche Auswirkungen hat Ihrer Meinung nach möglicherweise mangelnde Identifikation von Senatsmitgliedern mit den Inhalten und Zielen von Antidiskriminierung auf die Verfahren und auf die Entscheidungen der Senate?
• Sind Sie der Meinung, dass solche möglichen Mängel im Hinblick auf den geforderten effektiven Rechtsschutz gegenüber Betroffenen vertretbar sind?
Antwort zu den Fragen 7 bis 10:
Ich gehe davon aus, dass die in die GBK entsendeten Vertreter/innen der Ministerien und Interessensvertretungen aufgrund ihrer fachlichen Eignung und Kompetenz ausgewählt worden sind. Weiters gehe ich davon aus, dass die Vertreter/innen der Ministerien und Interessensvertretungen sich gerade wegen ihrem Engagement im Bereich Gleichbehandlung, Antidiskriminierung und Antirassimus für eine Tätigkeit als Senatsmitglied interessieren. Hinsichtlich der Verfahrensdauer verweise ich auf obige Antwort.
Fragen 11 bis 16, bzw. 45 bis 50:
• Halten Sie die Paris Principles zur Förderung des Menschenrechtsschutzes (1991) für relevant?
• Wenn ja: wie setzen Sie die dortigen Empfehlungen zur Zusammensetzung von entsprechenden Institutionen hinsichtlich Unabhängigkeit und Pluralität um?
• Wie setzen Sie die Empfehlungen zur Effektivität der Einrichtungen um? Wenn nein: wie können Sie das begründen?
• Halten Sie die ECRI-Principles der European Comission against Racism and Intolerance inklusive Appendix für relevant?
• Wenn ja: wie setzen Sie die dort angeführten Punkte über die Zusammensetzung von specialised bodies hinsichtlich der Wiederspiegelung der Unterschiedlichkeit der Gesellschaft, ihre Unabhängigkeit, ihre Mittelausstattung und den einfachen Zugang zu ihnen um?
• Wenn nein: wie können Sie das begründen?
• Halten Sie die Paris Principles zur Förderung des Menschenrechtsschutzes (1991) für relevant?
• Wenn ja: wie setzen Sie die dortigen Empfehlungen zur Zusammensetzung von entsprechenden Institutionen hinsichtlich Unabhängigkeit und Pluralität um?
• Wie setzen Sie die Empfehlungen zur Effektivität der Einrichtungen um?
• Wenn nein: wie begründen Sie das?
• Haben Sie mit der Durchforstung des Rechtsbestandes begonnen?
• Welche Aktivitäten haben Sie bis jetzt dazu gesetzt?
• Wann ist mit einer Aufhebung welcher Normen zu rechnen?
• Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie nicht alleine zur Durchführung dieses Rechtsbereinigungsprojektes verpflichtet sind, welche Maßnahmen haben Sie gesetzt, um dieses Projekt zu verwirklichen?
• Halten Sie es für sinnvoll, die anstehende Umsetzung der sogenannten Unisex-Richtlinie/Versicherungen - so wie es in der Regierungsvorlage zum GBG bzw. GBK-GAW-G vorgesehen ist - im Rahmen des Senates III (Antirassismus außerhalb des Arbeitslebens) zu verwirklichen?
• Sind Sie der Meinung, dass es sich hier um verwandte Rechtsgebiete handelt?
• Halten Sie die ECRI-Principles der European Commission against Racism and Intolerance inklusive Appendix für relevant?
• Wenn ja: wie setzen Sie die dort angeführten Punkte über die Zusammensetzung von specialised bodies hinsichtlich der Wiederspiegelung der Unterschiedlichkeit der Gesellschaft, ihre Unabhängigkeit, ihre Mittelausstattung und den einfachen Zugang zu ihnen um?
• Wenn nein: wie können Sie das begründen?
Antwort zu Fragen 11 bis 16, bzw. 45 bis 50:
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfragen Nr. 3711/J an den Herrn Bundeskanzler und 3713/J an den Herrn Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit.
Fragen 17 bis 20:
Zur Compliance-Prüfung
• Haben Sie mit der Durchforstung des Rechtsbestandes begonnen?
• Welche Aktivitäten haben Sie bis jetzt dazu gesetzt?
• Wann ist mit einer Aufhebung welcher Normen zu rechnen ?
• Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie nicht alleine zur Durchführung dieses Rechtsbereinigungsprojektes verpflichtet sind, welche Maßnahmen haben Sie gesetzt, um dieses Projekt zu verwirklichen?
Bei Materien die in meine legistische Kompetenz fallen achte ich darauf, dass das Prinzip der Gleichbehandlung verwirklicht wird. Im Zuge laufend anstehender Novellierungen wird in meinem Ressort die durchgängige Einhaltung des Prinzips der Gleichbehandlung ebenso umgesetzt.
Fragen 21 bis 24:
Zur Unisex-Richtlinie
• Hatten Sie es für sinnvoll, die anstehende Umsetzung der sogenannten Unisex-Richtlinie/Versicherungen - so wie es in der Regierungsvorlage zum GBG bzw. GBK-GAW-G vorgesehen ist - im Rahmen des Senates III (Antirassismus außerhalb des Arbeitslebens) zu verwirklichen?
• Sind Sie der Meinung, dass es sich hier um verwandte Rechtsgebiete handelt?
• Sind Sie der Meinung, dass im Senat das nötige versicherungstechnische Fachwissen vorhanden ist?
• Welche Veranlassungen werden Sie treffen, um einen effektiven Vollzug sicherzustellen?
Antwort zu den Fragen 21 bis 24:
Da bereits jetzt der zuständige Senat III der Gleichbehandlungskommission den Bereich des Zugangs zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen bei Diskriminierungen auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit außerhalb der Arbeitsweit behandelt, können durch die beabsichtigte Zuordnung der neuen Aufgaben zu Senat III die in den letzten Jahren gewonnenen Erfahrungen und Expertise genutzt werden.
Wie in allen anderen Spezialfragen, die auftauchen können und werden, kann der Senat bei versicherungsmathematischen Fragen gemäß § 14 Abs. 4 GIBG Fachexperten/innen beiziehen.
Fragen 25 bis 27:
Zur Evaluierung der Gleichbehandlungsgesetzgebung:
• Haben Sie eine Evaluierung der Gleichbehandlungsgesetzgebung durchgeführt?
• Wenn nein, warum nicht?
• Wenn ja, wann werden Sie diese dem Nationalrat zuleiten?
Antwort zu den Fragen 25 bis 27:
Die Wirksamkeit und Praxis der Umsetzung der Gleichbehandlungsgesetze wird regelmäßig evaluiert und die Ergebnisse werden anhand der zweijährigen Berichte an den Nationalrat dargestellt.
Frage 28:
• Sind Sie der Auffassung, dass die Antidiskriminierungsmaßnahmen zu einer Bewusstseinsveränderung in Bevölkerung und Staat geführt haben?
Antwort zur Frage 28:
Der gesamten österreichischen Bundesregierung ist die Bekämpfung von Diskriminierungen ein großes Anliegen. Das Jahr der Chancengleichheit 2007 wurde deshalb dazu genutzt, durch die verschiedensten Aktivitäten die wachsende Vielfalt und Multikulturalität unserer Gesellschaft als Chance zu sehen. Ich denke, dass wir bei großen Teilen der Bevölkerung Interesse für das Thema „Antidiskriminierung -Chancengleichheit - Vielfalt" geweckt haben. Wir werden aber selbstverständlich laufend, auch in enger Kooperation mit den Nichtregierungsorganisationen, Maßnahmen in diesem Bereich entwickeln und eine möglichst breite Diskussion führen.
Frage 30:
• Sind Sie der Auffassung, dass die derzeitige Gesetzeslage und Praxis angesichts der zu beschaffenden Daten über Rassismus und ethnische Diskriminierung in Österreich ausreicht?
Antwort zu Frage 30:
Ich halte es für notwendig, gesetzliche Regelungen im Bereich der Antidiskriminierung in einem fortlaufenden Prozess weiter zu entwickeln.
Was die Datenlage betrifft, so gibt der Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich Auskunft über rechtsextremistische, fremdenfeindliche und antisemitische Tathandlungen. Weiters dient der Rassismus Report des Vereins ZARA, der auch durch die Bundesregierung gefördert wird, als qualitative Datenquelle über Struktur und Ausmaß von Rassismus in Österreich.
Fragen 31 und 32:
Zur Unabhängigkeit der GAW:
• Was haben Sie unternommen, um der GAW die vom europäischen Recht geforderte Unabhängigkeit organisatorisch, aber auch im äußeren Erscheinungsbild zu ermöglichen?
• Wann werden Sie Ihr Regierungsprogramm in diesem Punkt umsetzen?
Die GAW leistet wertvolle Arbeit im Bereich der Analyse und Förderung des Prinzips der Gleichbehandlung. Sie unterstützt Opfer von Diskriminierung und legt Empfehlungen vor, die mit Diskriminierungen in Zusammenhang stehen.
Die Unabhängigkeit der GAW ist gesetzlich sichergestellt. In den §§ 3 Abs 5, 4 Abs 1, 5 Abs 1 und 6 Abs 1 GBK/GAW-Gesetz (BGBl I 66/2004) wird sowohl der Anwaltschaft für Gleichbehandlung im Bereich der Veröffentlichung von Berichten und Empfehlungen, als auch den einzelnen Anwältinnen im Bereich der Beratung und Unterstützung von Einzelpersonen Unabhängigkeit eingeräumt.
Als zuständige Ministerin ist mir daran gelegen, die GAW bestmöglich in ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Vorgaben jeglicher Art liegen mir fern.
Fragen 33 bis 35:
Zum Problem Publizität und Dialog:
• Artikel 10 RL 2000/43/EC verpflichtet die Mitgliedsstaaten, die Antidiskriminierungsmaßnahmen gemäß dieser Richtlinie allen Betroffenen mit allen geeigneten Mitteln im gesamten Staatsgebiet bekannt zu machen. Welchen Beitrag haben Sie dazu geleistet?
• Halten Sie diesen Beitrag für wirksam, ausreichend und woran messen Sie das?
• Wie beurteilen Sie aus diesem Blickwinkel den (weithin unbemerkt gebliebenen) Tag der Chancengleichheit am 5.11.2007 im Museumsquartier?
Antwort zu den Fragen 33 bis 35:
ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfragen Nr. 3711/J an den Herrn Bundeskanzler und 3713/J an den Herrn Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit und stelle darüber hinaus fest, dass der Tag der Chancengleichheit nur eine der zahlreichen Aktivitäten im Rahmen des „Europäischen Jahr der Chancengleichheit für Alle" war, das vom BMWA als österreichische nationale Durchführungsstelle koordiniert wurde. Die GAW hat ihre Arbeit und Tätigkeit im Rahmen dieser Veranstaltung präsentiert.
Fragen 36 bis 38:
• Halten Sie die Veröffentlichung der Entscheidungen der Senate lediglich in gekürzter Form auf der Website des BKA für ausreichend?
• Wenn ja, warum?
• Halten Sie die Nicht-Veröffentlichung von Entscheidungen insbesondere des Senates III, mit denen die Zuständigkeit des Senates abgelehnt wird, für korrekt?
Antwort zu den Fragen 36 bis 38:
Gemäß § 11 Abs. 3 GBK/GAW-Gesetz sind derzeit nur die Gutachten der Gleichbehandlungskommission in vollem Wortlaut, jedoch in anonymisierter Form, zu veröffentlichen. Die geplante Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes sieht aber nunmehr für die gesamte Gleichbehandlungskommission verpflichtend vor, dass künftig auch Einzelfallprüfungsergebnisse in vollem Wortlaut, jedoch in anonymisierter Form, auf der Website des Bundeskanzleramtes veröffentlicht werden (www.frauen.bka.gv).
Die Senate II und III der GBK haben sich aber schon jetzt bereit erklärt, die anonymisierten Einzelfallprüfungsergebnisse zu veröffentlichen.
Fragen 39 und 40:
• Halten Sie die Veröffentlichung der Entscheidungen lediglich in deutscher Sprache insbesondere im Bereich Antirassismus/ethnische Diskriminierung für hilfreich im Sinne der Publizität der Entscheidungen, angesichts der Tatsache, dass viele Betroffene nicht Deutsch als Muttersprache sprechen?
• Halten Sie die Veröffentlichung der Entscheidungen wenigstens in einer anderen weit verbreiteten Sprache wie z.B. in Englisch für realisierbar?
Antwort zu den Fragen 39 und 40:
Trotz der vielfältigen muttersprachlichen Hintergründe der Antragsteller/innen ist die deutsche Sprache weit vor z.B. der englischen, die größte gemeinsame sprachliche Basis der betroffenen Personen. Der überwiegende Teil der Betroffenen ist mit der deutschen Sprache, zumindest in den Grundzügen vertraut, wohingegen dies auf die englische Sprache nach den Erfahrungen der GBK nicht zutrifft.
Um sprachliche Nachteile im Verfahren vor den Senaten der Gleichbehandlungskommission hintan zu halten, wird auf Verlangen Personen mit nicht deutscher Muttersprache natürlich ein/e Dolmetscher/in kostenlos zur Verfügung gestellt. Diese Personengruppe wird bei Antragseinbringung auf diese Möglichkeit explizit hingewiesen.
Frage 41:
• Halten Sie es für richtig im Hinblick auf die Akzeptanz der Senate als niederschwellige Einrichtung zur Durchsetzung des Antidiskriminierungsrechts bei den Betroffenen, wenn ihre Mitglieder nicht (auch namentlich) bekannt sind?
Antwort zu Frage 41:
Die Akzeptanz der Senate gründet sich meiner Ansicht nach vor allem auf die dort sehr gut geleistete Arbeit. Einen Zusammenhang zwischen der Akzeptanz der Senate und der namentlichen Nennung der Mitglieder kann ich nicht erkennen.
Fragen 42 und 43:
• Artikel 11 RL 2000/43/EC verlangt von den Mitgliedsstaaten, dass sie den sozialen Dialog (ArbeitgeberInnen- und ArbeitnehmerInnen-Seite) fördern. Welchen Beitrag haben Sie dazu geleistet?
• Halten Sie diesen Beitrag für ausreichend, wirksam und woran messen Sie das?
Antwort zu den Fragen 42 und 43:
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfragen Nr. 3711/J an den Herrn Bundeskanzler und 3713/J an den Herrn Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit.
Frage 44:
• Artikel 12 RL 2000/43/EC verlangt von den Mitgliedsstaaten, dass sie den Dialog mit den einschlägigen NGO's fördern. Welche Aktivitäten haben Sie dazu wann gesetzt?
Antwort zu Frage 44:
Ich sehe den Dialog mit NGO's grundsätzlich als einen der Grundpfeiler meiner frauenpolitischen Tätigkeit. Neben der laufenden Einbindung einschlägiger NGO's in die frauenpolitische Arbeit auf Verwaltungsebene sind darüber hinaus der Erfahrungsaustausch und die Vernetzung mit einschlägigen NGO's in meine laufenden Tätigkeiten eingegliedert bzw. verankert. 2007 wurden über 200 Projekte mit über 4,5 Millionen Euro, die größtenteils Frauen NGO's zu Gute kommen, gefördert.
Darüber hinaus habe ich im Vorjahr das „frauenkompetenznetz" ins Leben gerufen:
Inhaltlicher Schwerpunkt des ersten „Impulscafes"
am 10. Oktober 2007 war das Aufzeigen von Möglichkeiten,
wie Mentoring zum Abbau von Einkommensdiskriminierung und zur Reduzierung
der Einkommensdifferenz zwischen Frauen und Männern
beitragen kann. Darauf aufbauend wurde am 12. November 2007 das Seminar „Mentoring und Förderung von Equal Pay" abgehalten. Zum Themenbereich „Mentoring für Migrantinnen"
fanden ein „Impulscafe" am 16. Jänner 2008
und ein Seminar am 25. Februar 2008 statt. Das „frauenkompetenznetz"
hat sich auch speziell für migrantinnenspezifische NGO's als adäquater Ort des Erfahrungstausches und der
Vernetzung etabliert und bewährt.
Zu weiteren Veranstaltungen im
Bundeskanzleramt habe ich am 22. Oktober 2007 zum Thema „Migrantinnen
im Jahr der Chancengleichheit" und am 26. November 2007 zum Thema „25 Jahre
Ratifizierung CEDAW in Österreich" eingeladen.
Ende
Mai diesen Jahres werde ich die einschlägigen NGO's und
VertreterInnen der SozialpartnerInnen zu einem Dialog über
Erfahrungen und Praxis im Bereich Antidiskriminierung einladen. Hiervon erwarte
ich mir wertvolle Synergien für die weitere Arbeit.
Fragen 51 bis 55:
Zum Problem kritische Feststellungen des Europarates
• Welche Maßnahmen haben Sie gesetzt, um die nötigen Daten über Rassismus und ethnische Diskriminierung in Österreich zu beschaffen?
• Wie weit sind die von österreichischer Seite behaupteten Vorbereitungen für einen Aktionsplan gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit tatsächlich gediehen?
• Wann wird der Aktionsplan dem Parlament zugeleitet und mit der Umsetzung begonnen?
• Was beinhaltet dieser Aktionsplan ?
• Deckt er die Empfehlungen des Europarates (CHR) nach
a. Behebung des Datenmangels
b. Forcierung der Bewusstseinsbildung
c. Menschenrechts- und Demokratiebildung in Schulen, in der Erwachsenenbildung und in der Berufsausbildung für öffentlich Bedienstete, Polizei, SozialarbeiterInnen und Bedienstete im Gesundheitsbereich
d. Unterstützung von „grass root initiatives", die rassistische und antidemokratische Tendenzen auf lokaler Ebene identifizieren und darauf antworten (wobei vom CHR die NGOs als wesentliche Partner betrachtet werden).
e. Zurverfügungstellung von ausreichenden Mitteln zur Unterstützung und Beratung von Opfern von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. (Opfer sollen dabei unterstützt werden, sich gegen Vorurteile zu behaupten und effektiven Schutz gegen das erlittene Unrecht zu suchen).
f. mehr Mitarbeiter mit ethnischem oder Minderheiten-Hintergrund bei Ämtern und Behördenbeschäftigen ab?
Antwort zu den Fragen 51 bis 55:
Zielvorgabe ist, dass der Aktionsplan gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit seitens des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten bis Ende 2008 fertig gestellt werden wird. Die Tätigkeitsbereiche der Gleichbehandlungskommissionen und der Gleichbehandlungsanwaltschaft decken den im NAP gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit vorgesehenen Bereich „Außergerichtliche Rechtsdurchsetzung" ab und daher erfolgte die Einbindung des Bereichs der Gleichstellung und Frauenangelegenheiten im Vorjahr im Rahmen einer entsprechenden Unterarbeitsgruppe. Der Fokus dieser Arbeitsgruppe konzentrierte sich auf eine Effizienzsteigerung der Informationsvermittlung an die Zielgruppe.
Fragen 56 bis 59:
• Auf welches Niveau werden Sie die Leitlinien zur Bemessung des Schadenersatzes und die Strafgelder anheben, um dem EU-Recht entsprechend effektive, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen zu schaffen?
• Halten Sie das Verbot der diskriminierungsfreien Stellenausschreibung in § 24 GBG samt der dort vorgesehenen Einschränkung der Aktivlegitimation und der Sanktionen für wirksam? (v.a. im Hinblick auf die diesbezügliche Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft)
• Wenn nein, wie werden Sie eine wirksame Lösung umsetzen?
• Warum ist diese Bestimmung nicht als Offizialdelikt verfolgbar?
Ich gehe davon aus, dass die Leitlinien geltendem EU-Recht entsprechen. Ich werde aber bei der zuständigen Ressortministerin anregen, den Richter/innen die Einhaltung in Erinnerung zu rufen. Mit der geplanten Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz wird der Mindestschadenersatz bei Einstellungsdiskriminierung von einem Monatsentgelt auf zwei erhöht.
Im Vertrauen auf die Expertise der spezialisierten Einrichtung Gleichbehandlungsanwaltschaft im Hinblick auf Diskriminierungen hat sich der Gesetzgeber für das Recht der GAW auf Sachverhaltsdarstellung bei den Bezirksverwaltungsbehörden entschieden. Dies erachte ich als sinnvoll und zielführend. Eine Verfolgbarkeit als Offizialdelikt erscheint mir vor diesem Hintergrund nicht notwendig.
Frage 60:
• Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um die GAW entsprechend den Anforderungen, inklusive der Bewusstseinsarbeit mit Personal und Finanzmitteln auszustatten um ihre Unabhängigkeit zu gewährleisten?
Zur Unabhängigkeit verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 31 und 32. Bezüglich der Erhöhung des Personalstandes für die Umsetzung der RL 2004/113/EG finden derzeit Gespräche auf Regierungsebene statt.
Fragen 61 und 62:
• Was werden Sie tun, um der Forderung des CHR nachzukommen, aktiv Tendenzen der Stigmatisierung von MigrantInnen, AsylwerberInnen und Flüchtlingen im politischen Diskurs zu unterbinden?
• Werden Sie Einrichtungen und NGOs zur Unterstützung von Opfern von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit mehr fördern als bisher?
Antwort zu den Fragen 61 und 62:
Die Bedürfnisse von Migrantinnen sind mir ein wichtiges Anliegen und mit der Einrichtung der Interministeriellen Arbeitsgruppe Migrantinnen im Bundeskanzleramt habe ich eine Plattform für ressortübergreifende Vernetzungsprozesse und Synergienbildungen zur Schaffung von geeigneten Maßnahmen für Frauen mit Migrationshintergrund geschaffen.
Für die Rechte dieser Frauen einzutreten,
halte ich für außerordentlich wichtig, und ich habe das mit
den in meiner Beantwortung zu Frage 44 genannten Aktivitäten unter
Beweis gestellt. Selbstverständlich werde ich diesen Weg fortsetzen.
Ebenso werden von mir im Rahmen der Frauenprojektförderung Einrichtungen
und Projekte unterstützt, die Beratung und Betreuung für Migrantinnen
anbieten oder durch spezifische Initiativen auf die Situation von Migrantinnen
hinweisen. Die Subventionierung von derartigen Einrichtungen und Initiativen
wird auch weiterhin ausgebaut werden.