3727/AB XXIII. GP
Eingelangt am
05.05.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3737/J betreffend „Änderung des Gegengeschäftvertrages", welche die Abgeordneten Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen am 5. März 2008 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 8 der Anfrage:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wurde vom Vorsitzenden der Geschäftsführung der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH, Herrn Aloysius Rauen, mit Schreiben vom 31. Juli 2007 in allgemeiner Form informiert, dass die mit dem Bundesministerium für Landesverteidigung getroffenen Vergleichsvereinbarungen weder Aussagen zum Gegengeschäftsvertrag enthalten, noch Bezug auf ihn nehmen. Weiters stellte Herr Rauen in seinem Schreiben fest, dass demzufolge eine Änderung des Beschaffungsvertrages eine automatische anteilige Anpassung der Höhe der Gegengeschäftsverpflichtung bewirkt. Konkrete Zahlen wurden im Schreiben nicht genannt.
Seitens des Bundesministeriums für Landesverteidigung wurde das Bundes- ministerium für Wirtschaft und Arbeit zu keiner Zeit in die Vergleichsverhandlungen eingebunden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ersuchte das Bundesministerium für Landesverteidigung mit Schreiben vom 9. Oktober 2007 um "Übermittlung der entsprechenden Informationen bzw. Vertragsbestandteile" betreffend Änderungen bzw. Ergänzungen des Beschaffungsvertrages, um die konkreten Auswirkungen auf das seinerzeit vereinbarte Gegengeschäftsvolumen in der Höhe von € 4 Mrd. fest- stellen zu können.
Das Bundesministerium für Landesverteidigung hat das Bundesministerium für Wirt- schaft und Arbeit mit Fax vom 22. April 2008 informiert, dass am 6. Juli 2007 eine Detailvereinbarung mit der EF GmbH abgeschlossen wurde, durch die eine Einspa- rungssumme von € 250.000.- erreicht wurde. Der im Jahr 2003 unterzeichnete Ge- gengeschäftsvertrag mit der Firma Eurofighter Jagdflugzeug GmbH regelt unter der Bestimmung 9.5. die Auswirkungen auf den Gegengeschäftsvertrag im Falle einer Änderung des Hauptgeschäftes dahingehend, dass Änderungen des Kaufvertrages eine automatische anteilige Anpassung der Höhe der Kompensationsverpflichtung bewirken. Daraus ergibt sich eine Reduktion des gesamten Gegengeschäftsvolu- mens um € 500.000.-. Festzuhalten ist, dass sich eine Reduktion des Gegenge- schäftsvolumens auf das zu erbringende Gegengeschäftsvolumen als Ganzes be- zieht.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird jedenfalls alle Anstrengungen unternehmen, um das bestmögliche Ergebnis im Interesse der österreichischen Un- ternehmen zu erzielen.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Eingangs ist festzuhalten, dass der Gegengeschäftsvertrag ein Gegenstand des veröffentlichten Rechnungshofberichts Bund 2006/11 war. In diesem wurden nicht nur Umfang und Laufzeit der Gegengeschäftsverpflichtungen, sondern in Rand- nummer 8 auch der Inhalt der zuvor erwähnten Bestimmung 9.5. betreffend Aus- wirkungen einer Änderung des Kaufvertrags auf den Gegengeschäftsvertrag veröf- fentlicht, welche damit allgemein bekannt war.
Darüber hinaus wurde der Gegengeschäftsvertrag im Zuge der Regierungsverhand- lungen dem damaligen SPÖ-Klubobmann Dr. Gusenbauer übergeben und auch dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt. Die in der vorstehenden Antwort genannte, im Falle einer Reduktion des Beschaffungsvolumens relevante Bestim- mung 9.5. des Gegengeschäftsvertrages betreffend eine aliquote Reduktion des Ge- gengeschäftsvolumens war zudem Gegenstand öffentlicher Diskussion. Auch habe ich Bundesminister Mag. Darabos persönlich am 20. Ministerrat vom 27.6.2007 auf diese Bestimmung angesprochen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit übermittelte weiters dem Bundes- ministerium für Landesverteidigung mit Schreiben vom 4. Juli 2007 eine Zusammen- fassung des Gegengeschäftsvertrages, in der dessen zentrale Bestandteile ent- halten sind, sowie die zuvor genannte Bestimmung 9.5. des Gegengeschäftsver- trages im Wortlaut. Darüber hinaus habe ich Bundesminister Mag. Darabos ange- boten, "nach Unterzeichnung einer Geheimhaltungserklärung, in der die dem Ver- tragspartner zugesicherte vertrauliche Behandlung bestätigt wird, natürlich auch den Gesamtvertrag zur Verfügung (zu) stellen."
Dem Antwortschreiben von Bundesminister Mag. Darabos war ein Ersuchen um Übermittlung des Gesamtvertrages nicht zu entnehmen. Ein solches Ersuchen langte auch in der Folge bislang nicht im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ein.