3730/AB XXIII. GP
Eingelangt am 05.05.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Alexander Zach, Kolleginnen und Kollegen haben am
14. März 2008 unter der Nr. 3919/J an mich eine schriftliche Anfrage
betreffend „Herausgabe des “Überwachungserlasses” zum
Sicherheitspolizeigesetz“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Diesbezüglich verweise ich auf die Beilagen.
Zu Frage 2:
Die anfrageberechtigten Stellen des BM.I sind auf einer Website der Wirtschaftskammer Österreich für die berechtigten Betreiber und Diensteanbieter abrufbar; insgesamt handelt es sich dabei um 12 Stellen in Österreich.
Zu Frage 3:
Der wesentliche Inhalt des Erlasses wurde im Rahmen einer Koordinierungsbesprechung mit der Wirtschaftskammer Österreich sowie Betreibern und Diensteanbietern erörtert. Das Formular betreffend die Auskunftsverlangen wurde gemeinsam mit der WKÖ sowie Betreibern und Diensteanbietern ausgearbeitet.
Im Übrigen darf angemerkt werden, dass der Erlass u.a. auch an die WKÖ übermittelt wurde.
Zu Frage 4:
Siehe Punkt III.1 im Erlass.
Zu Frage 5:
Die Anfrage hat per Fax zu erfolgen.
Zu Frage 6:
Nein.
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.