3733/AB XXIII. GP

Eingelangt am 05.05.2008
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0045-Pr 1/2008

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 3836/J-NR/2008

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Zanger und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Personalnotstand bei Gerichten“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 5:

Beim Landesgericht für Strafsachen Wien waren 2006 77 richterliche Stammplanstellen und 132,91 Planstellen für nichtakademische Bedienstete systemisiert, beim Landesgericht für Strafsachen Graz 22 richterliche Stammplanstellen und 40,6 Planstellen für nichtakademische Bedienstete. Derzeit sind beim Landesgericht für Strafsachen Wien 64 richterliche Stammplanstellen und 124,01 Planstellen für nichtakademische Bedienstete systemisiert, beim Landesgericht für Strafsachen Graz 18 richterliche Stammplanstellen und 34,9 Planstellen für nichtakademische Bedienstete.

Insgesamt (also unter Einbeziehung der an anderen Landesgerichten als den beiden Landesgerichten für Strafsachen mit Strafsachen befassten Richter) wurden


zum 1. Jänner 2007 240,32 richterliche Kapazitäten in Strafsachen bei den Landesgerichten eingesetzt, zum 1. April 2008 222,31. Der Einsatz des jeweils vorhandenen richterlichen Personals ist Aufgabe der unabhängigen Personalsenate bei den Gerichten und einer Einflussnahme durch das Bundesministerium für Justiz entzogen. Die Gesamtzahl der Richterplanstellen im Planstellenbereich 3020 Justiz-behörden in den Ländern wurde von 1.645 im Jahr 2006 auf 1.590 im Stellenplan 2008 reduziert, die Zahl der Staatsanwälte von 205 im Jahr 2006 auf derzeit 329 (einschließlich Bindungen) angehoben.

Diese Verschiebungen sowohl in den Planstellen insgesamt als auch in den Verwendungen der jeweils zur Verfügung stehenden Kapazitäten haben ihre Ursache in der mit 1. Jänner 2008 in Kraft getretenen Strafprozessreform, die die Führung des Vorverfahrens von den Gerichten hin zu den Staatsanwaltschaften verschoben hat. Mit dieser Aufgabenverlagerung muss naturgemäß eine Verlagerung von Arbeitskapazitäten einhergehen, zu deren Einschätzung 2003/04 durch die ROI Seidel Management Consulting AG eine Studie durchgeführt wurde. Nach deren Ergebnissen wurde für die Landesgerichte ein Minderbedarf von bis zu 33 Richtern und bei den Staatsanwaltschaften für damit im Zusammenhang stehende Aufgaben ein Mehrbedarf von 93 Staatsanwälten ermittelt.

Nun ist das Strafprozessreformgesetz seit etwas mehr als drei Monaten in Kraft, die tiefgreifenden Änderungen, die das strafprozessuale Vorverfahren dadurch erfahren hat, müssen sich erst einspielen. Die Auslastungssituation bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften wird laufend beobachtet und die Personalverteilung periodisch danach ausgerichtet. Sollte sich darüber hinaus ein nachhaltiger Mehrbedarf bei den Gerichten und/oder den Staatsanwaltschaften zeigen, werde ich an das Bundeskanzleramt bzw. letztlich an den Bundesfinanzgesetzgeber mit entsprechenden Anträgen herantreten.

. Mai 2008

 

(Dr. Maria Berger)