3736/AB XXIII. GP

Eingelangt am 05.05.2008
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0052-Pr 1/2008

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 3921/J-NR/2008

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Strafverfahren gegen LH Haider“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zunächst weise ich darauf hin, dass sich das der Anfrage zu Grunde liegende Strafverfahren in einem nichtöffentlichen Stadium befindet, sodass im Zuge der Beantwortung der Anfrage eine detaillierte Erörterung des Verfahrens bzw. einzelner Verfahrensschritte aus Gründen der Amtsverschwiegenheit nicht erfolgen kann.

Zu 1:

Im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Amtsmissbrauches im Rahmen der Ortstafelangelegenheit wurden aufgrund der Anträge der Staatsanwaltschaft Klagenfurt vom 27. und 28. Februar, vom 5. März sowie vom 12., 14. und 19. November 2007 vom Untersuchungsrichter beim Landesgericht Klagenfurt Beschuldigte und Zeugen einvernommen und konnexe Akten des Amtes der Kärntner Landesregierung und der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt beigeschafft.

Zu 2:

In Wahrnehmung der Aufsichts- und Weisungsbefugnisse des Bundesministeriums für Justiz und der Oberstaatsanwaltschaft Graz erging seit dem 8.2.2007 lediglich eine vom Bundesministerium für Justiz zur Kenntnis genommene Stellungnahme der Oberstaatsanwaltschaft Graz, mit der diese das Vorhaben der Staatsanwaltschaft Klagenfurt auf Beantragung weiterer Vorerhebungen genehmigte.

Zu 3 und 4:

Am 10. April 2008 langte ein Vorhabensbericht der Oberstaatsanwaltschaft Graz zur beabsichtigten Endantragstellung im Bundesministerium für Justiz ein, der derzeit geprüft wird.

 

. April 2008

 

(Dr. Maria Berger)