374/AB XXIII. GP
Eingelangt am 25.04.2007
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE
BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0019-Pr 1/2007
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 395/J-NR/2007
Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Öffentlichkeitsarbeit“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Die Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit sind im Justizressort im Rechnungswesen nicht als eigene Kategorie erfasst. Teile davon sind etwa in den Voranschlagsposten 1/30008-4035 Handelswaren zur unentgeltlichen Abgabe, 1/30008-7270 Entgelte für sonstige Leistungen von Einzelpersonen oder auch 1/30008-7280 sonstige Leistungen von Gewerbetreibenden, Firmen und juristischen Personen enthalten. Es ist mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln nicht möglich, die Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit aus diesen Voranschlagsposten zu isolieren.
Das Bundesministerium für Justiz kommt seinem Auftrag zur Information der Öffentlichkeit im Zuständigkeitsbereich des Ressorts durch Herausgabe zahlreicher Broschüren, durch die auf der Website und im Intranet Justiz verfügbaren Informationen sowie durch Veranstaltungen nach. Broschüren werden zu einem Gutteil in der Vervielfältigungsstelle der Zentralstelle, teils durch Justizanstalten und zu einem geringen Teil durch Vergabe an Externe erstellt. Informations- und Werbekampagnen wurden und werden vom Bundesministerium für Justiz nicht durchgeführt.
Zu 4 und 5:
Nachstehende Einschaltungen wurden in den Jahren 2005 und 2006 veranlasst:
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Medium |
Einschaltung |
Kosten inkl. USt |
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„Lebensart“ 9/05 |
Inserat |
3.729,60 € |
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„Kommunal“ 10/05 |
Inserat |
1.764,00 € |
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Klosterneuburger Zeitung 12/05 |
Inserat |
2.520,00 € |
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„Zukunft Kärnten – Zukunft Land“ 12/05 |
Inserat |
2.500,00 € |
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Wiener Journal 9/06 |
Inserat |
4.305,42 € |
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Journal graz 06 |
Inserat |
2.009,70 € |
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Journal graz 06 |
Inserat |
2.009,70 € |
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Journal graz 06 |
Inserat |
2.009,70 € |
|
Journal graz 06 |
Inserat |
2.009,70 € |
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Summe |
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22.857,82 € |
Zu 6:
In den Jahren 2005 und 2006 wurden vom BMJ keine Förderungen speziell für Druckkostenbeiträge gewährt.
Allerdings werden in Einzelfällen vom BMJ gewährte Subventionen von den Förderungsnehmern zum Teil auch für Druckkostenbeiträge verwendet (z.B. bei Förderung einer Tagung auch für die Herausgabe eines Tagungsbandes). Die betragsmäßige Herausrechnung der Förderungsteile, die in den Jahren 2005 und 2006 für derartige Zwecke verwendet wurden, ist mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht möglich.
Zu 7:
Es wurden keine Inseratenkampagnen in meinem Ressort durchgeführt.
Zu 8:
Die im Sinne des § 1 VSPAG anerkannten Vereine für Sachwalterschaft, Patientenanwaltschaft und Bewohnervertretung („Verein VertretungsNetz – Sachwalterschaft, Patientenanwaltschaft, Bewohnervertretung“, „Niederösterreichischer Landesverein für Sachwalterschaft und Bewohnervertretung“, „Institut für Sozialdienste – Sachwalterschaft, Bewohnervertretung und Patientenanwaltschaft“ sowie „Salzburger Hilfswerk – Verein für Sachwalterschaft“) werden gemäß § 8 VSPAG überwiegend durch Subventionen des Bundesministeriums für Justiz finanziert. Dem Verein für Opferhilfe wurden in den Jahren 2005 und 2006 Förderungen zum Betrieb des Opfernotrufes 0800 112 112 gewährt.
Alle diese Vereine wenden einen Teil ihres Budgets regelmäßig auch für Öffentlichkeits- bzw. Informationsarbeit (z.B. Herausgabe von Informationsbroschüren zu relevanten Gesetzen, Bekanntmachung des Opfernotrufes, Internet-Homepages) auf.
Zu 9:
Nein.
. April 2007
(Dr. Maria Berger)