3741/AB XXIII. GP

Eingelangt am 05.05.2008
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 


      Mag. Norbert DARABOS                                                                 1090 WIEN

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG                                                                                           Roßauer Lände 1

                                                                                                                                                                             norbert.darabos@bmlv.gv.at

S91143/45-PMVD/2008                                                                                             30. April 2008

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Strache, Kolleginnen und Kollegen haben am 6. März 2008 unter der Nr. 3765/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Beschwerdebrief zum Tschadeinsatz" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Die Information über den Vorstoß der Rebellen stand dem Bundesministerium für Landesverteidigung am 31. Jänner 2008, ab etwa 11.00 Uhr, zur Verfügung. Zu diesem Zeitpunkt zeichnete sich allerdings lediglich eine Bewegung Richtung Hauptstadt ab.

Zu 2 und 3:

Die Lageinformation wurde durch die im „Operations Headquarter“ tätigen Angehörigen des Österreichischen Bundesheeres an das Bundesministerium für Landesverteidigung weitergeleitet. In meinem Ressort wurden alle Personen darüber in Kenntnis gesetzt, für deren Aufgabenbereich die Information erforderlich war.

Zu 4:

Die unterstellten Kommanden und die betroffenen Kräfte wurden umgehend in einer Lageinformation über die Vorkommnisse in Kenntnis gesetzt. Das zu diesem Zeitpunkt in N`Djamena befindliche Luftfahrzeug der Type Lockheed C-130K „Hercules“ wurde auf Ersuchen der im Raum zuständigen französischen Kräfte in den Abendstunden vorzeitig nach Abeche verlegt. Gleichzeitig wurde das am Weg nach N`Djamena befindliche Luftfahrzeug der Type Lockheed C-130K „Hercules“ in Tripolis gestoppt und nach Österreich zurückgeholt.

Zu 5:

Am 30. Jänner 2008, um 18.50 Uhr, Ortszeit.

Zu 6:

Auf Grund der Lage war dies nicht notwendig.

Zu 7:

Auf den Flugbetriebsflächen in N`Djamena gab es in der Nacht vom 31. Jänner 2008 auf den 1. Februar 2008 keine Abstellmöglichkeit. Abeche war der nächste, verfügbare Flug­platz, der nicht von Kampfhandlungen betroffen war.

Zu 8:

Die Lage in Abeche war ruhig und der Dienstbetrieb im Camp verlief routinemäßig.

Zu 9:

Zwei Soldaten.

Zu 10:

Beide Soldaten waren Teil des Vor- und Erkundungskommandos und arbeiteten am Operationsplan.

Zu 11 und 12:

Da diese Fragen keinen Gegenstand des Vollziehungsbereiches des Bundesministeriums für Landesverteidigung betrifft, erübrigt sich eine Beantwortung.

Zu 13:

Nein. Mit meinem französischen Amtskollegen habe ich die Lage eingehend diskutiert und dabei alle notwendigen Informationen erhalten. Da nähere Auskünfte über dieses Gespräch Rückschlüsse auf einsatzrelevante Grundlagen zuließen, ersuche ich um Verständnis, dass ich im Hinblick auf Artikel 20 Abs. 3 B-VG aus Gründen der Geheimhaltung im Interesse der umfassenden Landesverteidigung von einer weiterführenden Beantwortung dieser Frage Abstand nehme.

Zu 14 und 15:

Entfällt.