3743/AB XXIII. GP

Eingelangt am 05.05.2008
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 

      Mag. Norbert DARABOS                                                                 1090 WIEN

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG                                                                                           Roßauer Lände 1

                                                                                                                                                                             norbert.darabos@bmlv.gv.at

 
 


S91143/47-PMVD/2008                                                                                             30. April 2008

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Strache, Kolleginnen und Kollegen haben am 6. März 2008 unter der Nr. 3767/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage be­treffend "Pressungen zum Tschadeinsatz" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1, 3 und 9:

Ich ersuche um Verständnis, dass ich von einer detaillierten Beantwortung dieser Fragen Abstand nehme, da dadurch Informationen, die Rückschlüsse auf sicherheitsrelevante Um­stän­de erlauben, öffentlich zugänglich gemacht würden.

Zu 2 und 10:

Die freiwillige Meldung für Auslandseinsätze sowohl im Rahmen von KIOP-FORMEIN als auch im Rahmen von KIOP-KPE bezieht sich nicht auf bestimmte Einsätze oder Einsatz­räume sondern auf alle Einsätze nach § 1 Z. 1 lit. a bis c des Bundesverfassungsgesetzes über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Ein­heiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG). Die freiwillige Meldung KIOP-KPE darf nicht an Bedingungen und Vorbehalte gebunden werden, bei der freiwilligen Meldung KIOP-FORMEIN können unverbindliche Wünsche hinsichtlich Einsatzart oder -ort be­kanntgegeben werden.

Zu 4:

Der Sondervertrag für Militärpiloten beinhaltet die Teilnahme an allen Auslandseinsätzen als Militärpilot oder in einer Verwendung, für die fliegerische Ausbildung eine Voraus­setzung darstellt.

Zu 5:

Da bisher keine Erklärungen über die Aus­lands­einsatzbereitschaft im Sinne des § 25 Aus­lands­­zulagen- und -hilfeleistungsgesetz (AZHG) bzw. des § 101a Abs. 2 Gehaltsgesetz 1956 (GehG) vorliegen, weil die Voraussetzung, das Bestehen von Or­ga­ni­sa­tions­ein­hei­ten mit hohem Be­reit­schafts­grad für die Ent­sen­dung zu Auslandseinsätzen (KIOP-KPE), im Bereich der Fliegerkräfte nicht gegeben ist, besteht derzeit für das technische Personal der Flieger­kräfte kein Anspruch auf eine Prämie nach dem AZHG bzw. eine Vergütung nach dem GehG. Die Schaffung von Grundlagen für derartige Leistungen ist derzeit in Bearbeitung.

Zu 6:

Militärpiloten mit Sondervertrag erhalten 10 % des jeweiligen Monatsentgelts (201,15% in den ersten acht Jahren, 251,43% ab dem neunten bis zum zwölften Jahr und 301,72% der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V eines Beamten der Allgemeinen Verwaltung ab dem 13. Jahr) als Abgeltung für die Auslandseinsatzbereitschaft.

Zu 7, 8 und 12:

Gemäß § 4 Abs. 2 KSE-BVG dürfen Personen zu Einsätzen nach § 1 Z. 1 lit. a bis c KSE-BVG nur auf Grund freiwilliger Meldung entsendet werden. Der Fortbestand der Aus­lands­ein­satzbereitschaft bei Ablehnung der Teilnahme an einem Auslandseinsatz ist - ohne Un­ter­scheid­ung nach Dienstgrad oder Funktion - nicht vor­ge­se­hen, ein Son­der­vertrag kann in die­sem Fall gekündigt werden.

Zu 11:

Hiezu verweise ich auf das AZHG.

Zu 13:

Keine.

 

Zu 14 und 15:

Entfällt.

Zu 16 bis 18:

Es liegen bei der Parlamentarischen Bundesheer – Beschwerdekommission keine diesbe­züglichen Anhaltspunkte vor.

Zu 19 bis 21:

Die hausinternen Planungen sehen zwei Hubschrauber der Type Sikorsky S-70 “Black Hawk“ und zwei Hubschrauber der Type Alouette III für die Übernahme der KFOR/MNTF S im Kosovo vor.

Zu 22:

Die Hubschrauber werden zu Verbindungs- und Transportflügen sowie gegebenenfalls zu Bergeeinsätzen herangezogen werden.

Zu 23:

Die Übernahme der Führung der Task Force KFOR/MNTF S durch Österreich ab Mai 2008 erfordert diese Maßnahme.

Zu 24 bis 26 und 28:

Da nähere Auskünfte zu diesen Fragen Rückschlüsse auf einsatzrelevante Grundlagen des Bundesheeres zulassen, ersuche ich um Verständnis, dass ich im Hinblick auf Artikel 20 Abs. 3 B-VG aus Gründen der Geheimhaltung im Interesse der umfassenden Landes­verteidigung von einer Beantwortung dieser Fragen Abstand nehme.

Zu 27:

Im Österreichischen Bundesheer befinden sich Hubschrauber der Type Alouette III seit 1967 und Hubschrauber der Type Sikorsky S-70 “Black Hawk“ seit 2002 im Dienst.

Zu 29:

Nach dem derzeitigen Planungsstand ist kein Einsatz von Hubschraubern des Öster­reichischen Bundesheeres im Tschad vorgesehen.

Zu 30 bis 38:

Entfällt.