3743/AB XXIII. GP
Eingelangt am 05.05.2008
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BM für Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
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S91143/47-PMVD/2008 30.
April 2008
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Strache, Kolleginnen und Kollegen haben am 6. März 2008 unter der Nr. 3767/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Pressungen zum Tschadeinsatz" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1, 3 und 9:
Ich ersuche um Verständnis, dass ich von einer detaillierten Beantwortung dieser Fragen Abstand nehme, da dadurch Informationen, die Rückschlüsse auf sicherheitsrelevante Umstände erlauben, öffentlich zugänglich gemacht würden.
Zu 2 und 10:
Die freiwillige Meldung für Auslandseinsätze sowohl im Rahmen von KIOP-FORMEIN als auch im Rahmen von KIOP-KPE bezieht sich nicht auf bestimmte Einsätze oder Einsatzräume sondern auf alle Einsätze nach § 1 Z. 1 lit. a bis c des Bundesverfassungsgesetzes über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland (KSE-BVG). Die freiwillige Meldung KIOP-KPE darf nicht an Bedingungen und Vorbehalte gebunden werden, bei der freiwilligen Meldung KIOP-FORMEIN können unverbindliche Wünsche hinsichtlich Einsatzart oder -ort bekanntgegeben werden.
Zu 4:
Der Sondervertrag für Militärpiloten beinhaltet die Teilnahme an allen Auslandseinsätzen als Militärpilot oder in einer Verwendung, für die fliegerische Ausbildung eine Voraussetzung darstellt.
Zu 5:
Da bisher keine Erklärungen über die Auslandseinsatzbereitschaft im Sinne des § 25 Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz (AZHG) bzw. des § 101a Abs. 2 Gehaltsgesetz 1956 (GehG) vorliegen, weil die Voraussetzung, das Bestehen von Organisationseinheiten mit hohem Bereitschaftsgrad für die Entsendung zu Auslandseinsätzen (KIOP-KPE), im Bereich der Fliegerkräfte nicht gegeben ist, besteht derzeit für das technische Personal der Fliegerkräfte kein Anspruch auf eine Prämie nach dem AZHG bzw. eine Vergütung nach dem GehG. Die Schaffung von Grundlagen für derartige Leistungen ist derzeit in Bearbeitung.
Zu 6:
Militärpiloten mit Sondervertrag erhalten 10 % des jeweiligen Monatsentgelts (201,15% in den ersten acht Jahren, 251,43% ab dem neunten bis zum zwölften Jahr und 301,72% der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V eines Beamten der Allgemeinen Verwaltung ab dem 13. Jahr) als Abgeltung für die Auslandseinsatzbereitschaft.
Zu 7, 8 und 12:
Gemäß § 4 Abs. 2 KSE-BVG dürfen Personen zu Einsätzen nach § 1 Z. 1 lit. a bis c KSE-BVG nur auf Grund freiwilliger Meldung entsendet werden. Der Fortbestand der Auslandseinsatzbereitschaft bei Ablehnung der Teilnahme an einem Auslandseinsatz ist - ohne Unterscheidung nach Dienstgrad oder Funktion - nicht vorgesehen, ein Sondervertrag kann in diesem Fall gekündigt werden.
Zu 11:
Hiezu verweise ich auf das AZHG.
Zu 13:
Keine.
Zu 14 und 15:
Entfällt.
Zu 16 bis 18:
Es liegen bei der Parlamentarischen Bundesheer – Beschwerdekommission keine diesbezüglichen Anhaltspunkte vor.
Zu 19 bis 21:
Die hausinternen Planungen sehen zwei Hubschrauber der Type Sikorsky S-70 “Black Hawk“ und zwei Hubschrauber der Type Alouette III für die Übernahme der KFOR/MNTF S im Kosovo vor.
Zu 22:
Die Hubschrauber werden zu Verbindungs- und Transportflügen sowie gegebenenfalls zu Bergeeinsätzen herangezogen werden.
Zu 23:
Die Übernahme der Führung der Task Force KFOR/MNTF S durch Österreich ab Mai 2008 erfordert diese Maßnahme.
Zu 24 bis 26 und 28:
Da nähere Auskünfte zu diesen Fragen Rückschlüsse auf einsatzrelevante Grundlagen des Bundesheeres zulassen, ersuche ich um Verständnis, dass ich im Hinblick auf Artikel 20 Abs. 3 B-VG aus Gründen der Geheimhaltung im Interesse der umfassenden Landesverteidigung von einer Beantwortung dieser Fragen Abstand nehme.
Zu 27:
Im Österreichischen Bundesheer befinden sich Hubschrauber der Type Alouette III seit 1967 und Hubschrauber der Type Sikorsky S-70 “Black Hawk“ seit 2002 im Dienst.
Zu 29:
Nach dem derzeitigen Planungsstand ist kein Einsatz von Hubschraubern des Österreichischen Bundesheeres im Tschad vorgesehen.
Zu 30 bis 38:
Entfällt.